Sachbeschädigung im Zug - Welches Strafmaß?

Mitch

New member
26 Oktober 2009
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich dem Strafmaß bei Sachbeschädigung?

Hier erstmal der Vorfall
Am Samsag stand das Derby VfL Borussia Mönchengladbach gegen 1. FC Köln an.Ich wollte mit 3 Freunden aus Köln zur dieser Begegnung anreisen. In dem extra bereitgestellten Sonderzug der DeutschenBahn fanden wir Platz und begannen und mit Gesängen auf das Derby einzustimmen.
Um die Gesänge akustisch zu unterschtützen klopfte ein Großteil der Fans im Wagon auf die Deckenverkleidung (Zur Info: Gelöcherte dünne Spanholzplatten mit weißer Lasur) .Von der Begeisterung mitgerissen und leicht unter Alkoholeinfluss macht ich mit. Ohne es zu wollen riss aufeinmal die Deckenverkleidung auf einer Länge von ca. 30 - 50cm leicht ein. Als ich dies bemerkte hörte ich sofort auf mit dem Klopfen und setze mich hin. Eine Gruppe Beamter der Bundespolizeidirektion bemerkte dies und rief mich zu ihnen.
Meine Personalien wurden aufgenommen und mir wurde gesagt das ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erwarten hätte. Ich zeigte mich einsichtig und entschuldigte mich dafür.

Zur Information:
-Ich bin 19 Jahre alt
-Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei oder dem Gesetz gehabt
-Die Holzplatte ist wie gesagt nur leicht beschädigt worden (Im Gegensatz zu anderen Stellen im Wagon wo richtig große Löcher in Wände und Decken geschlagen wurden)
- Ich habe es nicht aus Absicht getan, es war ein Missgeschick

Was kommt da auf mich zu? Welchen Strafmaß könnte verhängt werden?
Könnte es sogar zur Aussprechung eines Stadionverbotes kommen da es im Rahmen eines Fussballspiel stattfand?

Danke im voraus!
Mitch
 
Um die Gesänge akustisch zu unterschtützen klopfte ein Großteil der Fans im Wagon auf die Deckenverkleidung.
[...]
-Die Holzplatte ist wie gesagt nur leicht beschädigt worden (Im Gegensatz zu anderen Stellen im Wagon wo richtig große Löcher in Wände und Decken geschlagen wurden)

Das sind mir ja die Lieblings-"Fans".
Wieso man im Vorfeld eines Fußballspiels Züge zu Kleinholz hacken muss, werde ich wohl nie verstehen...
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich dem Strafmaß bei Sachbeschädigung?
[...]
Danke im voraus!
Mitch

Grüß Dich,

Erstmal Danke für die ausführliche Schilderung. So kann man wenigstens was sagen...

Also falls es überhaupt zur Anklage kommt, denke ich, Du wirst im Höchstfall mit 30 Tagessätzen rechnen müssen (etwa ein Monats-Netto-Verdienst also).

Damit: Keine Vorstrafe! Kein Eintrag ins Führungszeugnis!

Stadionverbot kann ich nix zu sagen (ist das nicht Entscheidung des DFB bzw. der einzelnen Vereine?).

Gruß

baffi
 
Ich würde sagen du musst die Reperatur zahlen und vllt noch nen paar Sozialstunden. Aber keine Angst viel wird ned kommen. Vllt. heisst es später auch es war schon kaputt. Dann musst nix zahlen.
 
ich kenne es von ein paar freunden, da war es so ähnlich. die haben auch nur die reperatur zahlen müssen und 40 std sozial arbeit.
 
Spätestens jetzt weiß ich, dass - und warum - du kein Jura studiert hast. :evil:

Diese Logik verstehe ich nicht.
Birnchen hat doch Recht.

Scheiße bauen können die Jugendlichen, aber dann Angst vor Strafe kriegen oder sich überall informieren, was man weshalb und wofür usw. kriegen könnte und ja nee, war ja nicht so gemeint und hab es ja nicht gewollt und hier und da und dort..... :roll:
Immer das Gleiche. :ugly:
 
Was soll denn am klopfen auf die Dachverkleidung "randalieren" sein? :roll:
Wenn sich das Dingen löst ist das halt persönliches Pech und man sollte daraus eine Lehre ziehen, aber fürs randalieren fehlt irgendwie der Vorsatz.

Ich liebe immer diese Pauschalisierung.
 
@vwbenni:

Wenn dabei Sozialstunden raus kommen sollen, muss das Jugendamt verzögerte geistige und soziale Entwicklung des Threaderstellers feststellen. Aus welchem Teil des Posts entnimmst Du, dass das der Fall sein könnte?
 
Diese Logik verstehe ich nicht.

Ich erklärs dir gern. Es geht nicht darum, dass keine Straftat begangen wurde oder die Tat beschönigt wird. Ich persönlich denke auch nicht, dass der TE unbedingt ungeschoren davonkommen sollte. Eigentlich sprach hier niemand von Straffreiheit (Jugendstrafrecht != Immunität ;)). Es ist allerdings nicht unüblich dass volljährige Heranwachsende nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Ich kann dir nicht 100%ig erklären warum das so ist, aber unter Umständen liegts daran, dass in dem Alter der präfrontale Cortex lange noch nicht vollständig entwickelt ist und die Impulskontrolle somit auch noch nicht so gut ausgeprägt ist. Vielleicht aber auch einfach, weil die Lebensumstände vieler Heranwachsenden - wie die Bezeichnung schon sagt - noch nicht denen von Erwachsenen entsprechen.

Ist mir persönlich auch ziemlich egal. Bewundernswert ist nur, dass einige Leute immer gleich so unlogisch und böse werden. :roll:
 
Ja ok, verstehe ich schon, nur warum ist dir durch diesen einen Satz von Birnchen klargeworden, dass und warum sie nicht Jura studiert hat? Den Zusammenhang verstehe ich einfach nicht.

Dass die Hormone verrückt spielen, manche "Jugendliche" mit 30 noch nicht erwachsen sind und manche schon mit 16 ein erstaunliches Maß an Vernunft, Einsicht und Weisheit zeigen können, wissen wir alle.
Aber in dem Zusammenhang erschließt sich mir die Logik trotzdem nicht so ganz, warum ein 19jähriger als Jugendlicher behandelt werden soll, wenn er doch laut unserem Staat mit 18 Jahre als Erwachsener gilt. Und das verstehe ich in vielen vielen vielen Dingen nicht, wo sogar noch 21jährige als Jugendliche behandelt werden.

Für mich persönlich gilt: wer Mist baut, muss bestraft werden.
Ob der TE nun jetzt Sozialstunden kriegt oder nur die Reparatur bezahlt oder auch nur einen Klaps auf die Finger kriegt, ist mir eigentlich egal. Ich hoffe jedoch, dass er das nächste Mal einfach mal nicht mit der Masse mitschwimmt, Alkohol hin oder her. :roll:
 
Warum? Erwachsen genug zu saufen und zu randalieren war er ja schließlich auch.

Ach, sind die Kinder, die mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen nach deiner Logik erwachsen? :LOL:

Ich würde mit deinen Freunden zumindest die Geschichte absprechen und auf jeden Fall zum Anwalt... Auch wenn du "schuldig" gesprochen wirst, wird das keine schlimme Strafe sein... Auf keinen Fall reicht es für einen Eintrag ins Strafregister... Also keine Panik...
 
DJ: Phip hats mit seinem Antwort auf birnchen erklärt.
Das Eine hat mit dem Andern wenig zu tun. Und das wissen Richter oder Sachverständige glücklicherweise. Mit Boshaftigkeit, Hohn oder irgendwelchen altklugen Vergleichen wie Birnchen einen eingeworfen hat kann man in Wirklichkeit keinen Blumentopf gewinnen. So cool sowas auch klingen mag. ;)
 
Er ist 19 Jahre alt. Vor dem Gesetz erwachsen. Er hat geschrieben "leicht unter Alkoholgenuss". Also gehe ich davon aus, dass er ein bisschen angeheitert war und in der allgemeinen Heiterkeit sich eben hinreißen ließ. Versteh ich durchaus, ich kenne die Gruppendynamic. Und so wie er schreibt und sich ausdrücken kann, ist es für mich kein Jugendlicher der sich vollaufen lässt um die Sau rauszulassen.
Es ist eine Sache von Dumm gelaufen, nur ich frage jetzt nochmal, warum sollte man hier von einem Jugendlichen aus gehen, wenn er vor dem Gesetzt ein Erwachsener ist.

Und Phip hat von Kindern gesprochen. Kinder sind für mich junge Menschen bis zu 14 Jahre. Und die Sache mit den Alkoholvergiftungen sind ja wohl ein anderes Thema.
 
DJ warte mal ab, oder TE sich nochmal meldet. Ich würde darauf wetten, dass ich mit meiner Geldstrafe recht habe, wenn es denn überhaupt zu Anklage kommt...
 
Es ist eine Sache von Dumm gelaufen, nur ich frage jetzt nochmal, warum sollte man hier von einem Jugendlichen aus gehen, wenn er vor dem Gesetzt ein Erwachsener ist.

Ich hab zwar überhaupt kein Plan von der Materie - aber ich hab ehrlich gesagt noch nie davon gehört, das jemand, der unter 21 war, nach Erwachsenem-Strafrecht verurteilt wurde :)

Ich meine mal gehört zu haben, dass diese 21er Regelung bei der Änderung des "Erwachsenwerdens-Alters" von 21 auf 18 einfach nicht mit umgestellt wurde.

Ich finds ehrlich gesagt gut so - auch wenn ich bisher noch nie vorm Richter stand.. und nicht vor habe, es drauf ankommen zu lassen..

LG
 
Ich meine mal gehört zu haben, dass diese 21er Regelung bei der Änderung des "Erwachsenwerdens-Alters" von 21 auf 18 einfach nicht mit umgestellt wurde.

Danke.
Wenn es stimmt, wäre das ja eine Erklärung, die ich verstehe, warum das dann so im Justizwesen usw. gehandhabt wird.


@baffi
Hab ich ja überhaupt nichts dagegen. Strafe sollte angemessen sein, ich will ihn ja nicht gleich ins Gefängnis stecken *g*