Rücktritt vom Kaufvertrag - Konsequenzen?

Terminator33

Well-known member
ID: 50524
L
26 April 2006
131
6
Hi Leute, brauche Hilfe zu folgendem Szenario...

Meine Eltern haben am letzten Tag einer Rabattaktion (30% auf alle Möbel) eine Couch rausgesucht... wie gesagt: 30% Rabatt. War vor 4 Wochen oder so.
Bestellt (und unterschrieben), 1/3 angezahlt und gewartet.
Jetzt ruft der Möbelfritze an, der Hersteller würde die gewünschte Couch nicht mehr produzieren.

Was können die jetzt tun?
Angezahlt wurde bereits, ein Kaufvertrag ist zustande gekommen, "nur-solange-Vorrat-reicht"-Bemerkung ist scheinbar nirgendwo zu finden.

Können meine Eltern drauf bestehen, dass sie die Couch zu dem Preis kriegen?
Oder nen Schadenersatz (Zinsverlust oder so Sachen)? Wie kann man den Händler jetzt in die Mangel nehmen?

Danke für Eure "Tipps" :)
 
Ich hatte einen vergleichbaren Vorfall bei einem Onlineshop. Hab dort eine Grafikkarte ca 40 € günstiger bestellt als sie sonst zu finden war. Das war auch die Einzigste die mit diesem Chip passiv gekühlt wurde. Der Hersteller produziert die Karte auch nicht mehr. Aber scheinbar wurden die verfügbaren Karten an andere vergeben bis die Überweisung eintraf. Das Härteste war aber, dass mir bestätigt wurde, die Karte wurde bereits versandt (weil ich mich erkundigt hab, warum es so lange braucht). Es wurde aber nie eine Karte versandt!
Ich war etwas mehr aufgebracht als du ;) Aber nunja, dem Inhaber hat man angemerkt, dass er sein bestes gegeben hat. Er hat mir davon abgeraten vergleichbare Modelle zum selben Preis zu nehmen, weil sie nichts taugen (Speicher@64bit). Und er hat einfach nichts da, was dem entsprechen würde und auch keine Möglichkeiten an die Karte zu kommen.

Guter Wille war da, Geld wurde sofort zurücküberwiesen, warum da lange rumärgern? Er kann sich ja auch keine Grakas oder Möbel aus den Fingern saugen :)
 
Terminator33 schrieb:
Können meine Eltern drauf bestehen, dass sie die Couch zu dem Preis kriegen?
Sicher. Aber nur, wenn das dem Händler auch möglich ist. Wenn die Couch nicht mehr produziert wird... wie soll er dann?

Oder nen Schadenersatz (Zinsverlust oder so Sachen)?
Auch das. Den Schaden muss das Möbelhaus ersetzen. Beziffer doch mal den Schaden gegenüber dem Möbelhaus.

Marty
 
Naja die Zinsen für sagen wir mal 4 Wochen bei nem Betrag von 2500 Euro sind eher zu vernachlässigen :)

Aber is ja schon besch***, wenn man dann 4 Wochen nicht mehr nach vergleichbaren Produkten schaut und sich ggf. andere Schnäppchen durch die Lappen gehen lässt, um dann gesagt zu bekommen dass es doch nicht geht.

Nunja, mal schauen wie´s geregelt wird.
Man kann ja erstmal unverschämt sein *g* Vielleicht klappts ja.
 
Terminator33 schrieb:
Nunja, mal schauen wie´s geregelt wird.
Man kann ja erstmal unverschämt sein *g* Vielleicht klappts ja.
Versuchts lieber auf argh enttäuschter Kunde der zur Konkurrenz gehen will. Das natürlich nicht soweit treiben, dass die sagen "Dann geh doch". Aber ist wohl 'ne gute Strategie um an einen Rabatt für einen anderen Einkauf zu kommen und sogar realistisch.
 
Terminator33 schrieb:
Nunja, mal schauen wie´s geregelt wird.
Man kann ja erstmal unverschämt sein *g* Vielleicht klappts ja.

Einfach mal nachfragen, wie sie sich das vorstellen. Ihr hättet schliesslich lange gewartet und extra dieses Angebot genommen und währt jetzt schon ziemlich enttäuscht von dem Verhalten. Und das würde sich in Zukunft auf Kaufentscheidungen natürlich auswirken.

Marty
 
Terminator33 schrieb:
Können meine Eltern drauf bestehen, dass sie die Couch zu dem Preis kriegen?
Oder nen Schadenersatz (Zinsverlust oder so Sachen)? Wie kann man den Händler jetzt in die Mangel nehmen?
Wenn man einen Zinssatz von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz zugrunde legt (BGB §288 ), wären es schon 13,27 € Zinsen - mal ausgehend von 2.500,- € in 4 Wochen.
An deren Stelle hätte ich ja gleich freiwillig einen Gutschein von 25,- € angeboten, um allem Ärger und Unmut aus dem Wege zu gehen. ;)
 
Terminator33 schrieb:
Was können die jetzt tun?
Angezahlt wurde bereits, ein Kaufvertrag ist zustande gekommen, "nur-solange-Vorrat-reicht"-Bemerkung ist scheinbar nirgendwo zu finden.
Normalerweise besteht ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen, was sich ja mittlerweile sowieso erledigt hat.

In dem Vertrag wird sich der Verkäufer aber sicher gegen einen solchen Fall im Kleingedruckten abgesichert haben. Guck das nochmal durch und poste dann hier, was da steht.
 
flashas schrieb:
Versuchts lieber auf argh enttäuschter Kunde der zur Konkurrenz gehen will. Das natürlich nicht soweit treiben, dass die sagen "Dann geh doch". Aber ist wohl 'ne gute Strategie um an einen Rabatt für einen anderen Einkauf zu kommen und sogar realistisch.
genau ich würde mal nachfragen ob das Möbelhaus ein vergleichbares Angebot zu den selben Konditionen machen kann, bei einer Couch zu dem Preis machen die immer noch ein gutes geschäft, denk ich mal