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15.50 Euro? Never in the life.
naja, gehen wir mal, rein kaufmännisch, davon aus:
rückmeldungen der banken prüfen (auf die einzelne bezogen, sagen wir mal 5min)
abgleich und zuordnung zum kunden (sagen wir mal, weil es viele kunden sind, 10 min)
erstellen der mahnung, inkl verbuchung ins mahnwesen (10 min)
sind schon 25min
nun runden wir das einfach auf 30 min
was kostet dem arbeitgeber (nicht was der arbeitnehmer bekommt) die stunde des angestellten?
dazu kommt dann die erweiterte buchhaltung, rückbuchen des gesamten aus der eingangbilanz, umbuchung, etc
danach die manuelle verbuchung für die durch den kunden manuell getätigte einzahlung (vielleicht noch suchen, weil nicht alle daten korrekt angegeben wurden)
und schon bist du bei einer stunde...
dazu nebenkosten für strom, gas, wasser, etc...
abnutzung eingesetzter geräte
aufwendungen für druckkosten
etc...
das alles kann, wenn es einen doch sehr groß0e firma mit riesem verwaltungsapparat ist, schon locker mehr als 10€ sein, da klingen 15€ realistisch
man muss es eben kaufmännisch betrachten
ps.. obige liste sellt keinen anspruch aof korrektheit und vollständigkeit, es war eine milchmädchenrechnung im überschlag![]()
Witti,
das willst du einem Ex-Buchhalter erzählen? *Grins* Sorry.

LÖL Gas,Wasser ?
Ausserdem lagen ein paar sekunden zwischen Buchungsbestätigung und Mails sind kostenlos ! Drucker lol, Mahnkosten gibts nicht und bei denen arbeiten ehr PC'S
und bei druckerkosten druckerzubehör.de druckerpatronen ab 0,01€![]()
Ich weis nicht ob es so wichtig ist aber ich hab netclusiv per mail gebeten den betrag erst am ersten abzubuchen ! Sie haben zugestimmt. Aber die habens ja früher abgebucht.
AlexK hat völlig recht. Im Link stehts genau drin:Aber nach neuster Rechtssprechung sind doch die Gebühren der Banken unzulässig... demnach können sie dem Gläubiger doch auch nicht auferlegt werden. Somit kann dieser wirklich nur die "Aufwandsentschädigung" in Rechnung stellen... oder sehe ich das falsch ??
rechtstipp-ruecklastschrift-gebuehrenfrei.html
Ergo: scheißegal wenn das Teil zurückgeht, die dürfen dir die entstandenen Gebühren nicht weiterberechnen.Die Karlsruher Richter befanden, dass Bankkunden nicht verpflichtet seien, ihr Konto für eine Einzugsermächtigung immer ausreichend gedeckt zu halten.
AlexK hat völlig recht. Im Link stehts genau drin:Ergo: scheißegal wenn das Teil zurückgeht, die dürfen dir die entstandenen Gebühren nicht weiterberechnen.
Und das ist auch zulässig, siehe auch die entsprechende Pressemitteilung des BGHhmm netclusiv hat geasgt die Bank verlangt von denen !
Die Schuldnerbank (also deine Bank) kann ihre Aufwendungen, die durch die Lastschriftrückgabe mangels Deckung entstehen, im Interbankenverhältnis bei der Gläubigerbank (die Bank von netclusiv) liquidieren, wobei es die Kreditwirtschaft in der Hand hat, insoweit kostendeckende Rücklastschriftentgelte vorzusehen. Die Gläubigerbank (die Bank von netclusiv) kann ihre das Rücklastschriftengelt umfassenden Aufwendungen dem Gläubiger (also netclusiv) in Rechnung stellen, der seinerseits, falls die Lastschrifteinreichung berechtigt war, den Schuldner (also dich) auf Ersatz in Anspruch nehmen kann.
warum,
sollte mam es nicht mit losen vergleichen koennen?
die ja im moment noch geldwertig sind?
ruecklastschrifgten sind aufwendig beim abbucher, nicht jeder hat ne halbautomatische buchhaltung, deren erstehungkosten ein paar 10000 euro verschlingen.
man kann auchnicht an der supermarktkasse sagen, ich hab jetzt kein geld ich komme inner stunde zum bezahlen.die allerdings, behalten den einkaufswagen und berechnen keine gebuehr
peter