Rotlichtverletzung aber auch wieder nicht

claudiaM

Member
ID: 460669
L
26 November 2014
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Hallo,

ich habe mir heute einen döner an einer hauptstraße gekauft. dieser laden ist auf der gleichen höhe wie eine kreuzungsampel, daher kam es wohl zu missverständnissen.

ich habe meinen roller vor dem laden geparkt. da ich direkt danach rechts abbiegen musste, habe ich den gehweg genommen.

das ich da nicht fahren darf war mir klar und ich stehe auch zu einem bussgeld.

als ich dann vom gehweg (ca 10 meter gefahren darauf) auf die straße fuhr, sah ich das auf der gegenüberliegenden seite die polizei stand und mich gleich anhielt.

ob ich wüßte was ich getan hätte. meinte freundlich, das ich dies ja nicht leugnen kann und wohl zahlen müßte.

sie kontrollierten meine daten und sprachen was an, was ich bisher vom wort her nicht kannte. rotlichtdelikt.

dazu sagte ich nichts, weil ich das wort nicht verstand erst nachdem ich hier nachgeschaut hatte, weil mir 90 euro auf gehweg fahren ziehmlich hoch vorkam.

wärend des gespräches mit ihnen sagte ich ich war einen döner kaufen und habe da nicht weiter nachgedacht.

ok, hatte da shcon zuviel gesagt aber die hatten mich ja gesehen.

kann ich widerspruch einlegen? weil das was das rotlichtdelikt beschreibt habe ich ja nicht begangen.

oder kommen noch mehr kosten auf mich zu, da ich bewußt auf gehweg fuhr?
 
re

achja und ist es nicht verappelung von der polizei, wenn die genau wissen was ein rotlichtdelikt ist und lassen mich das zahlen, obwohl die wissen ich war in dem laden?
 
Mit anderen Worten, wenn du dich richtig verhalten hättest wärst du mit den Roller auf die Straße gefahren und dann von dort auf der Kreuzung nach Rechts abgebogen. Im Falle von Rot hättest du an der Ampel gewartet bis Grün kommt. Da du aber einfach auf den Fußweg gefahren bist hast du dich wahrscheinlich für die Farbe der Ampel nicht interessiert. War diese Rot hast du halt ganz klar das Rotlicht missachtet ob absichtlich oder nicht.
 
Tja ein teurer Döner...

Dies ist eine Frage die du am besten einem fachkundigen Anwalt stellen solltest.

Habe im Internet folgendes gefunden, was für deinen Fall interessant sein könnte:

Denkbar ist auch die zufällige Beobachtung eines Verstoßes durch anwesende Amtsträger. Rechtlich ist in diesen Fällen sehr strittig, ob alleine aufgrund der Aussage des beobachtenden Polizeibeamten auch der Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes möglich ist. In der Regel wird dies lediglich bei der gezielten Beobachtung einer Lichtzeichenanlage angenommen, wurde die Tat hingegen zufällig beobachtet, kann üblicherweise nur ein einfacher Verstoß geahndet werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rotlicht%C3%BCberwachung

Leider ist Wikipedia nicht immer eine zuverlässige Quelle.

Man schwimmt ja nicht unbedingt im Geld, aber bei einem Bußgeld von 90 € sollte man überlegen ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt - ganz zu schweigen von den zusätzlichen Anwaltskosten die evtl. dazu kämen um den Fall auch juristisch prüfen zu lassen.
 
Ja geht sowas denn immer gleich vor gericht?

ich kann nachweisen das ich da was gekauft habe. hatte es halt im kofferraum, jetzt kann ich auch nachvollziehen, warum sie es nicht sehen wollten.

ich hab nen beispiel gefunden bei ner tankstelle.
Wenn ich tanken gehe und mich danach entscheide bei meiner passenden ausfahrt rauszufahren wo ich hin muss und nicht erst wieder auf die ursprüngliche Straße zurück, wäre dies rechtens. was widerspricht sich jetzt zu dem was ich gemacht habe.

Wenn ich nicht tanken gehe und da langfahre, wäre es wieder ein rotlichtdelikt.

rotlichtdelikt? hört sich irgendwie komisch an ;)
 
Du bist offensichtlich bei Rotlicht über die Kreuzung gefahren, hast die Ampelfarbe missachtet.
Das hat nichts mit dem Einkauf zu tun
 
ich bin nicht über die kreuzung gefahren.. ich bin von straße zum laden, bin einkaufen und danach in die nä straße 10 meter entfernt wieder auf die straße...für die polizei sah es aus, als hätte ich rote ampel gesehen bin auf bürgersteig gefahren und auf der anderen seite wieder runter.

kann aber nachweisen das ich vorher halt gemacht habe.
 
gebe dies gerne zurück...ich habe die kreuzung nicht berührt.

ich bin über eine autoausfahrt wieder auf die straße. wenn ich da um die ecke auf grün warte...komme ich gar nicht raus.

ich habe das grün von der gegenüberfahrbahn genutzt, die in die gleiche richtung wollten, wenn ein auto dagewesen wäre.

Bitte immer recht freundlich bleiben ;)
 
Zwei Punkte: zum einen finde ich, dass du mit 90€ für das (offensichtlich motorisierte) Befahren des Bürgersteigs noch gut wegkommst. Ich für meinen Teil würde den Lappen für eine schmerzhafte Dauer einziehen. Motorroller haben auf dem Bürgersteig nichts verloren, auch nicht im geparkten Zustand! Zum Anderen: Was den vermeintlichen oder tatsächlichen Rotlichtverstoß angeht: in meinen Augen wäre die Argumentation so, dass du bewusst aus Bequemlichkeit als Lichtsignal UMFAHREN hast. Korrekt wärst du losgefahren, hättest an der Ampel bei Rot anhalten MÜSSEN, um dann bei Grün weiterfahren zu können. Analog kannst du dich ja auch nicht auf die Linksabbiegerspur stellen, und bei Linksabbieger-Grün geradeaus fahren.
 
Nach Deiner Logik könntest Du jede rote Ampel umgehen indem Du einfach über den Gehweg fährst weil Du die Kreuzung ja nicht berührt hast :p
 
nein das war die antwort darauf, das jemand meinte hier ich wäre bei rot über die kreuzung gefahren.

ich hatte einen parkplatz vor dem geschäft, roller dürfen da stehen, sowie fahrräder.

von dort aus musste ich halt rechts abbiegen, wnen ich auf der straße gewesen wäre wäre ich an der ampel vorbei gekommen.

aber da es ein eckgeschäft war, bin ich direkt nach rechts, weil auf die straße direkt neben der ampel fahren über die fußgängereinmündung und da dann nach rechts ist ja auch nicht rechtnes...und klingt irgendwie umständlich find ich.
 
Liest du dir eigentlich auch die Beiträge durch oder Postest du nur weil du zuviel Zeit hast und keine Freunde? :roll:

Deine Aufnahmefähigkeit beim Lesen und interpretieren der Postings scheint etwas eingeschränkt zu sein, deshalb extra für dich eine einfachere Erläuterung meines Postings:
claudiaM hat wohl laut ihren Postings vorher nicht wirklich verstanden, was der Polizist mit "Rotlichtdelikt" meint.
Das versuchte ich zu erklären: Befahren der Kreuzung bei rotem Ampellicht.
ich bin über eine autoausfahrt wieder auf die straße. wenn ich da um die ecke auf grün warte...komme ich gar nicht raus.

ich habe das grün von der gegenüberfahrbahn genutzt, die in die gleiche richtung wollten, wenn ein auto dagewesen wäre.
Daraus kann man schließen, das die Ampel in ihrer Fahrtrichtung rot zeigte. Und wenn man die dann über den Bürgersteig umfährt, ist es ein Tatbestand in Tateinheit.
Bedeutet, es wird (nur) der schwerere Verstoß geahndet (im Gegensatz zur Tatmehrheit)
 
und ischliesse mich grad mal dem zitat von notte an ;)

klingt für mich auch gerade ganz logisch...ich kauf mir was zu essen, wo ich 10 min warten muss, um eine rote ampelwartezeit auszuweichen
 
Rotlichverletzung aber auch wieder nicht

Nochmal: auf dem Bürgersteig an der Ampel vorbei zu fahren - aus welchem Grund auch immer - ist verboten. Deine Schilderung suggeriert, dass du dir der roten Ampel auch bewusst warst. Das Argument, dass du ja auf dem Bürgersteig warst, zählt in dem Fall NICHT, da du da nix zu suchen hattest!

Nachtrag: auch die Fahrtunterbrechung zum Mampfkaufen ändert nix an diesen Tatsachen, da du erst nach dem Verlassen des Dönerladens sowohl die Ampel ignoriert als auch den Bürgersteig befahren hast!
 
wie komme ich vom parkplatz ohne über den bürgersteig zu müssen? warum sind da parkplätze?

und noch einmal, das ich zahlen muss wegen über bürgersteig zu fahren ist klar, aber nicht wegen rotlichtdelikt.... wäre ich den weg zurück und dann 10 meter weiter zurück auf straße zu kommen, hätte ich auch auf gehweg fahren müssen.

muss ich jetzt den ladenbesitzer verklagen?
 
Ohne die Kreuzung zu kennen und die entsprechende Situation mitbekommen zu haben, ist es mMn sehr schwer sich eine Meinung zu bilden.
Nur das Fahren auf dem Gehweg kostet 10 € laut Bußgeldkatalog https://www.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung/
Ampel bei Rot überfahren kostet 90 € und 1 Punkt in Flensburg. Damit kommst du übrigens noch günstig weg, denn Ampel bei länger als 1 Sekunde Rot überfahren kostet schon 200 €, 2 Punkte und min. 1 Monat Fahrverbot.

Deinen Frust kann ich nachvollziehen, geht es hier doch um 80 €... wenn die Situation jetzt aber so war, dass es für die Polizei so aussah, als würdest du die rote Ampel einfach umfahren, wurde meiner Meinung nach das Bußgeld in der Höhe vollkommen zu Recht verhängt. Da musst du dich mit dir selbst auseinandersetzen ob du für 80 € einen Anwalt einschalten willst, die Kosten die dann auf dich zukommen werden sicher höher sein als die 80 € Differenz zwischen den beiden Bußgeldern.
Sollte es natürlich jetzt so sein, dass der Punkt in Flensburg, den es noch oben drauf gibt, dein Punktekonto vollmacht und du deinen Führerschein los wirst, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.
Ansonsten zahl einfach die 90 € und betrachte das als Lehrgeld.

P.S. An unübersichtlichen Kreuzungen darf man gerne mal seine Faulheit überwinden und den Roller oder das Motorrad die 10 Meter schieben, bis man sich sicher ist, keinen Verstoß zu begehen. Schieben darfste nämlich aufm Gehweg :mrgreen:
 
wie komme ich vom parkplatz ohne über den bürgersteig zu müssen? warum sind da parkplätze?
Du sagst doch selber, das du (Zitat) "ca. 10 m AUF dem Bürgersteig ENTLANG GEFAHREN bist" und ihn nicht lediglich überquert hast!

Pech, dass du dabei wohl um eine Ecke gefahren bist und damit eine Rote Ampel umfahren hast.



muss ich jetzt den ladenbesitzer verklagen?

Du sagst selber, das es eine legale Möglichkeit gibt, vor der Ampel auf die Straße zurück zu kommen... Was hat der Betreiber damit zu tun, dass du den bequemeren Weg wolltest und erwischt wurdest?
 
weil die ampel nicht vor mir war, sondern neben mir, also ich habe nicht neben der ampel geparkt, falls das wieder kommt, sondern die war seitlich 5 meter von mir entfernt. also ist die logik, mein roller 10 meter und noch weiter wieder zurückzuschieben?