News Richter verwehren Witwe das Sperma ihres toten Mannes

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 22.02.2017 um 10:35:31 Uhr veröffentlicht:
Richter verwehren Witwe das Sperma ihres toten Mannes
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München (dpa) - Eine 35 Jahre alte Witwe darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch entschieden. Die Frau hatte auf die Herausgabe eines Spermas geklagt.
Ihr Mann war im Juli 2015 nach einer Herztransplantation gestorben, das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht. Auch nach dem Tod des Mannes hegte die Witwe den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Die Klinik verweigert die Herausgabe allerdings unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz - was die Klägerin für verfassungswidrig hält.
Das Gericht wies ihre Klage ab, ließ aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
 
Soweit ich es verstanden habe, dürfen die Ärzte diese Frau nicht künstlich befruchten - so steht es zumindest im Gesetz zum Schutz von Embryonen.

Was dort nicht steht; ist die bloße Herausgabe der Samenprobe. Die Frau wird also versuchen müssen, sich damit ausser Landes befruchten zu lassen, oder (soweit das möglich ist) die Probe selber verwenden um sich zu befruchten. Letzteres wäre wohl riskant, da sie nur einen Versuch hätte und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Befruchtung unter diesen Umständen vermutlich eher gering ist.

Also, die bloße herausgabe scheint nicht unter Strafe zu stehen, die Befruchtung selbst schon. Die Frau selbst würde für die Befruchtung nicht bestraft, also kann sie es in diesem Land nur alleine tun. Warum also händigen sie ihr die Probe nicht aus`?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was dort nicht steht; ist die bloße Herausgabe der Samenprobe.
Dazu mag zwar nichts im Gesetz stehen, aber wenn ich mal von hier zitiere:
Zweifel blieben dem Richter auch daran, was der Wunsch des Mannes war. Sein Ziel sei es gewesen, zusammen mit seiner Frau ein Kind zu bekommen und es aufwachsen zu sehen. Fraglich sei aber, ober er wirklich wollte, dass seine Ehefrau noch Jahre nach seinem Tod von ihm schwanger werde. Der Vertrag zwischen dem Mann und dem Labor regelt sogar explizit, dass das Sperma unverzüglich vernichtet werden müsse, wenn der Vertrag beendet wird. Das Vertragsende sei mit dem Tod des Mannes eingetreten.

anddie