Restlohn in bar?

Ich muss Arusiek vollumfänglich unterstützen.

Wie ich auch schon oben sagte, geht es nur darum die eigene Rechtsposition nicht leichtfertig durch persönliche Empfindsamkeiten zu gefähren. Es geht eben nicht darum, hier unterwürfigst bitte und danke zu sagen.

Gut, vielleicht weiß man dass es eine Schikane ist, vielleicht weiß man auch warum. Das spielt aber letztendlich keine Rolle.

Welche möglichen Ergebniswege gibt es?
1. Der Chef entscheidet sich um und überweist doch.
2. Man geht hin und holt sich das Geld ab
3. Man bemüht den Gerichtsweg, um es doch überwiesen zu bekommen. Hier gibt es neben dem Problem der langen Laufzeit noch folgende Möglichkeiten:
a) positives Urteil, das Geld wird überwiesen
b) negatives Urteil, das Geld muss abgeholt werden
c) positives Urteil oder negatives Urteil, aber der Chef ist mittlerweile pleite, möchte nicht zahlen oder strebt eine um die andere Instanz an.

Variante 1 ist relativ unwahrscheinlich, wenn es sich um eine offene Schikane handelt.
Hat man also noch die Entscheidungsfreiheit zwischen Variante 2 und 3. Schaut man sich Variante 3 an, gibt es dort aber nicht beeinflussbare Möglichkeiten, die deutlich schlechter sind als Variante 2. b) hat Arusiek erklärt, c) ich schon weiter oben. Wie groß sind die Chancen und Risiken für die jeweilige Möglichkeit? Keiner weiß es! Vor Gericht und auf offener See.. ihr kennt den Spruch sicherlich.

Es gibt hier also nur eine Stelle, an der eine Dankbarkeit angebracht wäre. Und zwar dass man heute noch die Möglichkeit hat zwischen Variante 2 und 3 zu entscheiden. Wer mal durch zahlungsunfähige Kunden ruiniert wurde, wird es spätestens dann wissen.

Wenn man also Chancen und Risiken abwägt, kann man eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass man Variante 2 wählen sollte. Und ich denke an der Stelle sind die Einschätzungen "arrogant" etc. entstanden, da eben z.B. ruinierte Forderungsinhaber vielleicht sogar einen Arm geben würden, wenn sie 1. endlich ihr Geld bekommen und 2. den psychischen Ärger der letzten Gerichtsjahre vergessen könnten.

Wenn man nun Variante 2 wählt, gibt es natürlich auch wieder verschiedene Vorgehensweisen. Wenn der Chef die Sache als Schikane eingebaut hat, wäre es für ihn eine große Genugtuung, wenn man sich dann darüber beschwert, dass man jetzt dahin fahren, vielleicht nen halben Tag Urlaub nehmen musste usw.
Man könnte die Situation aber viel souveräner meistern. Freude ausstrahlen, begeistert über die neue bessere Stelle sein, die Sekretärin anflirten, .. es gibt noch so viele Möglichkeiten. Man wird es zwar vielleicht nie erfahren, aber je wichtiger dem Chef die Schikane war, desto länger und intensiver wird er sich darüber ärgern damit keinen Erfolg gehabt zu haben.
 
Ich find es ja schön, dass sich so allumfassend über dieses Thema ausgelassen wird.
Dennoch muss ich sagen, dass ich keine Rechtsberatung wollte, sondern mich eigentlich nur darüber informieren wollte, welche Gründe die Barauszahlung seitens des AG haben könnte(keine persönlichen) und ob hier jemand auch mal an einen AG gekommen ist, der das Geld nur bar auszahlen wollte.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise hatte ich schon vor dem Post längst eine Entscheidung getroffen.
 
Ich habe vor Jahren mal irgendwo selbst gekündigt. Da wollte man auch, dass ich meinen Restlohn im Betrieb abhole. Das bekam ich schriftlich als Antwort auf der Kündigung, mit der Mitteilung, man würde mir die Fahrtkosten erstatten. Außerdem solle ich Schlüssel und Arbeitskleidung abgeben bei dem Termin. Ging problemlos. Ich bekam mein Geld und meine Papiere, gab denen die gewünschten Sachen zurück. Alles wurde von 2 Seiten unterschrieben bzw. bestätigt und gut war. Ich sah darin kein Problem - lag vielleicht auch daran, dass wir nicht im Streit auseinander gegangen sind, sondern meine Kündigung rein familiäre Gründe hatte.
 
Rechtlich ist das eine Frage des Erfüllungsortes des Vertrags. oft heisst es im Vertrag z.b.

"Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Arbeitsverhältnis seinen Mittelpunkt hat."

(nur ein Beispiel...)

Also müsste man das Geld eigentlich immer abholen gehen ;)
 
für alle die interessiert wie es ausgegangen ist:
Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, hat der Richter den AG zu einem Vergleich gedrängt, ich bekomme mein Geld + Zinsen jetzt überwiesen.
Hätte sich der Ag auch ersparen können, wenn er mir einfach auf meine Aufforderung das Geld überwiesen hätte...
 
Na dann hat sich das ja gelohnt!
Wurde denn ersichtlich, wieso der Arbeitgeber das Geld nicht überweisen wollte?
 
ja, angeblich konnte er mich schriftlich nicht erreichen. Ich weiß zwar nicht, wieso ihn das am überweisen gehindert hat, aber das war seine einzige Begründung...
 
Also das ist schon mysteriös, mit dem Bar auszahlen. Und die Begründung ist auch etwas eigenartig. Aber egal, Du hast das Geld und ich hoffe, dass Dein Ex-Arbeitgeber Dir jetzt nicht noch Steine in den Weg legt.
Ich bin jetzt eh gespannt, was bei mir rauskommt. Muss nächste Woche auch nochmal zu meinem Ex-Arbeitgeber...
 
Und es ist typisch dumm, sich alles gefallen zu lassen... :roll: (Mal davon abgesehen ist es eher typisch deutsch, über alles rummeckern zu müssen.)
Ich kämpfe für meine Rechte, sorry.
Niemand hat meinen ehemaligen AG gezwungen mir das Geld nicht zu überweisen, ich hoffe, dass er jetzt für die Zukunft gelernt hat und seinen AN den Lohn pünktlich, korrekt und bequem zu Verfügung stellt.
Es gab nämlich schon vorher Stress wegen Lohnabrechnungen, die so nicht richtig waren.
Ich befürchte allerdings, dass sich meine ehemaligen Mitarbeiter leider nicht so gut zu wehr setzen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hatte ich auch schon mal, ist zwar nicht korrekt einen zu bestllen und es persönlich abzugeben aber er darf es halt solange du deine Abrechnung korekt bekommen hast und alles drauf ist wie es sein sollte ??ß Schaue mal lieber nach weil kleine fehler bemerkt man nicht so schnell :)