Rentnerin ohne Internet muss in Filesharing-Verfahren keine Strafe zahlen

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 28.08.2013 um 17:44:00 Uhr veröffentlicht:
Rentnerin ohne Internet muss in Filesharing-Verfahren keine Strafe zahlen
Shortnews

Eine Rentnerin wurde beschuldigt, über eine Filesharing-Plattform illegal einen Hooligan-Film verbreitet zu haben. Jedoch besitzt die ältere Frau weder einen Computer noch einen Router, wurde aber vom Amtsgericht München für schuldig befunden und musste 651,80 Euro Abmahngebühren zahlen. Die Entscheidung wurde nun durch den Instanzweg angefochten und es wurde zum Wohle der Angeklagten entschieden. Man hoffe, dass Richter zukünftig nicht fälschlich ermittelte Internetanschlüsse zur Rechenschaft ziehen werden.
 
Da fragt man sich ob die Richter nicht bei der Arbeit saufen :roll:

Wieso wird jmd. schuldig befunden, der weder Router noch PC hat :ugly:
 
Naja... soo unverständlich ist es auch nicht. Richter entscheiden ja erstmal nach rechtlichen Grundsätzen und Gesetzen. Es ist nunmal so, daß man im Zweifelsfall für seinen Internetanschluß haftet, egal ob man ihn selbst benutzt oder nicht.

Das ist in anderen Bereichen genauso. Wenn ich mein Auto nicht entsprechend sichere, kann ich für damit verursachte Schäden u.U. haftbar gemacht werden, auch wenn die Benutzung unauthorisiert erfolgt ist und ich gar keinen Führerschein, Fahrzeugpapiere oder Benzin habe.

Gruß Aru
 
... Es ist nunmal so, daß man im Zweifelsfall für seinen Internetanschluß haftet, egal ob man ihn selbst benutzt oder nicht.

Das ist in anderen Bereichen genauso. Wenn ich mein Auto nicht entsprechend sichere, kann ich für damit verursachte Schäden u.U. haftbar gemacht werden, ....

Radio Eriwan läßt grüßen: Im Prinzip ja, aber....

... hier nicht anwendbar. Wie kann ich "mein Auto" gegen mißbräuchliche Verwendung sichern wenn ich a) kein eigenes besitze UND b) auch keine (Mit-) Eigentumsrechte an irgendwelchen Autos habe? Vlt ließe sich ersatzweise ja auch ein fremdes "mein Auto" sichern... :ugly:
 
Also das Auto wäre in dem Fall der Internetanschluss. Und den hat sie ja definitiv und unbestritten gehabt...

Und irgendwer muss auch Zugriff darauf gehabt haben. Ob sie selbst, ein Famillienmitglied oder jemand unbefugtes spielt in dem Fall eine eher untergeordnete Rolle (Störerhaftung) und wäre im Endeffekt zu beweisen gewesen.

Der Shice, der hier, auch schon in den Kommentaren zur News, den Richtern unterstellt wird ist aber unter aller Kanone. :roll:

Man kann da sicher anders drüber denken und die Entscheidung in nächster Instanz zeigt auch, daß es rechtlich andere Möglichkeiten gibt, aber das eigentliche Urteil ist, rein rechtlich, zumindest nachvollziehbar.

Gruß Aru