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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 28.08.2013 um 17:44:00 Uhr veröffentlicht:
Rentnerin ohne Internet muss in Filesharing-Verfahren keine Strafe zahlen
Shortnews
Rentnerin ohne Internet muss in Filesharing-Verfahren keine Strafe zahlen
Shortnews
Eine Rentnerin wurde beschuldigt, über eine Filesharing-Plattform illegal einen Hooligan-Film verbreitet zu haben. Jedoch besitzt die ältere Frau weder einen Computer noch einen Router, wurde aber vom Amtsgericht München für schuldig befunden und musste 651,80 Euro Abmahngebühren zahlen. Die Entscheidung wurde nun durch den Instanzweg angefochten und es wurde zum Wohle der Angeklagten entschieden. Man hoffe, dass Richter zukünftig nicht fälschlich ermittelte Internetanschlüsse zur Rechenschaft ziehen werden.