Rechtschreibschwäche abzugeben

Du hast doch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Und da nicht mal darauf hingewiesen wurde, ist das sogar noch länger ;)
 
Du hast doch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Und da nicht mal darauf hingewiesen wurde, ist das sogar noch länger ;)


nicht wirklich , so siehts aus ;)



Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
 
Ist wie bei einer Tageszeitung.

Wenn man die nach 14 tagen zurückgeben will geht das auch nicht weil man bereits den nutzen davon hatte ;)