[Rechtliches] Hersteller informieren?

resoucer

Gesperrt
ID: 77379
L
20 April 2006
2.846
109
Hallo,

undzwar wollte ich mal wissen wie es aussieht bei folgender Situation.

Händler kauft aus Insolvenz Restposten über Markenware auf.

Hersteller schreibt den Händler an und fragt woher er die Ware hat weil der Händler selber kein Kunde beim Hersteller ist.

Muss der Händler dem Hersteller sagen woher die Ware stammt? Reicht es nicht das bestätigt wird das es Originalware ist?
 
Ich würde als (aufkaufender) Händler dem Hersteller schon deshalb die Quelle mitteilen, falls mal was an der Ware ist und Garantie fällig wird.
 
danke, es geht aber rein um die Tatsache ob er das muss oder nicht.

Kann man oder Muss man dem Hersteller die Infos geben?
 
Müssen muss man das nicht.

Es könnte nur sein, dass einem einiges erspart bleibt, wenn man den Hersteller auf Anfrage kurz informiert.
So a la "Gekauft aus Insolvenzmasse der Max Müller GmbH".

Sonst könnte es passieren, dass der Zoll mal wegen Verdacht auf Fälschungen vorbeischaut oder so ähnlich.

gruss kelle!
 
Sonst könnte es passieren, dass der Zoll mal wegen Verdacht auf Fälschungen vorbeischaut oder so ähnlich.

Oder die Polizei, um zu prüfen, ob es mal vom LKW gefallen ist. ;)

Wenn alles legal ist, tut man sich mit der Info doch nicht weh, und der Hersteller kann es nachvollziehen. Insolvenzen sind öffentlich und dokumentiert.
 
Ok, müssen muß man wirklich nicht. Dem Zoll oder der Polizei gegenüber aber sollte man wirklich dringend, denn die Unschuldsvermutung kennen die nur vom Hörensagen.
 
Ok, müssen muß man wirklich nicht.

Naja, evtl. schon. Ich weiß nicht genau, ob das theoretisch möglich ist, aber wenn in einem Insolvenzverkauf Ware vertickt wird, die beim Hersteller noch nicht bezahlt ist, hat er evtl. schon ein Interesse.

Oder es handelt sich um Artikel die nur exklusiv bei bestimmten Anbietern verkauft werden und es entsprechende Verträge gibt - es gibt so enige Konstrukte, wo der Hersteller Infos verlangen könnte - und das dann auch durchaus zu Recht...
 
Naja, evtl. schon. Ich weiß nicht genau, ob das theoretisch möglich ist, aber wenn in einem Insolvenzverkauf Ware vertickt wird, die beim Hersteller noch nicht bezahlt ist, hat er evtl. schon ein Interesse.

Dürfte eigentlich nicht möglich sein, der Verkauf dient ja dazu die Schulden zu begleichen.

Oder es handelt sich um Artikel die nur exklusiv bei bestimmten Anbietern verkauft werden und es entsprechende Verträge gibt - es gibt so enige Konstrukte, wo der Hersteller Infos verlangen könnte - und das dann auch durchaus zu Recht...

Das kann eigentlich auch nichts sein, da er ja zu keiner Zeit einen Vertrag mit dem Hersteller hatte.

Ich Frage mich, um was für Ware es sich handelt, das der Hersteller Interesse daran hat eine Auskunft zu bekommen, mal unabhängig davon ob die geben werden muß oder nicht. Ich meine die Mehrzahl von Läden oder Shops ect sind garantiert kein Kunde bei Herstellern, sondern kaufen ihre Produkte im Großhandel um diese weiter zu verkaufen...
 
Naja, evtl. schon. Ich weiß nicht genau, ob das theoretisch möglich ist, aber wenn in einem Insolvenzverkauf Ware vertickt wird, die beim Hersteller noch nicht bezahlt ist, hat er evtl. schon ein Interesse.
Wenn der Inso-Verwalter dem Verkauf zugestimmt hat, ist der Kauf wasserfest. Der Hesteller kann sich nur an den Inso-Verwalter halten.
Oder es handelt sich um Artikel die nur exklusiv bei bestimmten Anbietern verkauft werden und es entsprechende Verträge gibt - es gibt so enige Konstrukte, wo der Hersteller Infos verlangen könnte - und das dann auch durchaus zu Recht...
Das "Authorized Dealer"-System ist ne rechtliche Grauzone. Wird von Herstellern gern mal genutzt, um sich vor Garantie-Ansprüchen zu drücken. Darum auch mein Hinweis weiter oben. Z. B. Microsofts gegenwärtige "Warnung" vor softwarebilliger.de - angeblich handeln die mit Raubkopien. Wer's glaubt, wird selig. Die verticken stinknormales Win XP SP3 für <20 €, weil das einfach Restposten sind, die sie von anderen übernommen haben.
 
Die Ware wird ja im Inland gekauft und nicht im Ausland.

Also wenn man alles 100%ig Safe hat Polizei kann alles prüfen und würde keine Auffälligkeiten sehen.

Aber es geht halt rein um die Frage. Händler kauft iwo Ware ein und Hersteller merkt das die nicht von einem selber gekauft wurde. Jetzt will der Hersteller natürlich wissen ob es Originalware ist, dies kann man mit dem Zusenden eines Musters ja beweisen. Aber seinen Lieferanten preis geben? Muss man demnach nicht .... oder habe ich das falsch verstanden?
 
Die Ware wird ja im Inland gekauft und nicht im Ausland.

Also wenn man alles 100%ig Safe hat Polizei kann alles prüfen und würde keine Auffälligkeiten sehen.

Wo die Ware gekauft wurde, ist absolut zweitrangig.

Und klar, die Polizei kann prüfen, man hat sich ja nichts vorzuwerfen.
Ist nur die Frage, ob man sich das antun will.

gruss kelle!