Rechtliche Frage zu Webshop!

m7media

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7 Mai 2006
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Hallo,

Ich plane einen Webshop mit Ebooks und Web-Designs/Templates. Nun wollte ich fragen: Muss ich für diese Dinge ebenfalls ein 14-Tage-Rückgaberecht einräumen oder kann ich das streichen, da ich nicht kontrollieren kann ob der User die Ware löscht? :-?
 
Nein, das darfst Du leider nicht streichen, allerdings macht sich der User strafbar, wenn er Deine Produkte trotzdem nutzt und es gibt für digitale Medien Ausnahmen, allerdings kenne ich die nicht so ganz genau...

Grüße
TC
 
Zuletzt bearbeitet:
für digitale medien ist das widerrufsrecht ausgenommen

du musst aufs widerrufsrecht hinweisen, gleichzeitig aber die ausnahme betiteln

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht anders bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen:

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

hier fehlt noch die ausführung, dass auch per Download oder eMail erhaltene Waren davon ausgenommen sind
 
wenn man das zusammenfasst, kann man also für software- und auch solche template downloads die rücknahme ausschließen, sofern man darauf hinweist?
 
wenn man das zusammenfasst, kann man also für software- und auch solche template downloads die rücknahme ausschließen, sofern man darauf hinweist?

ja, da hier der gesetzgeber dem verkäufer eine sicherheit gegen das kopieren einräumt, weil man jegliche digitale medien kopieren kann

Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB