Eigintlich ist die Frage nach dem Nutzungsrecht total sinnlos...
Die einizig relevante Frage ist, ob er sein Urheberrecht bzw. Eigentum beweisen kann, denn wenn kein Vertrag besteht der etwas anderes verlangt, kann er ein evtl. Nutzungsrecht jederzeit wieder entziehen.
Das gilt sowohl hier, als auch bei Martys Beispiel...
Gruß Aru
Die einizig relevante Frage ist, ob er sein Urheberrecht bzw. Eigentum beweisen kann, denn wenn kein Vertrag besteht der etwas anderes verlangt, kann er ein evtl. Nutzungsrecht jederzeit wieder entziehen.
Das gilt sowohl hier, als auch bei Martys Beispiel...
Gruß Aru