Rechtliche Design Frage!

Eigintlich ist die Frage nach dem Nutzungsrecht total sinnlos...

Die einizig relevante Frage ist, ob er sein Urheberrecht bzw. Eigentum beweisen kann, denn wenn kein Vertrag besteht der etwas anderes verlangt, kann er ein evtl. Nutzungsrecht jederzeit wieder entziehen.

Das gilt sowohl hier, als auch bei Martys Beispiel...

Gruß Aru
 
Eigintlich ist die Frage nach dem Nutzungsrecht total sinnlos...

Die einizig relevante Frage ist, ob er sein Urheberrecht bzw. Eigentum beweisen kann, denn wenn kein Vertrag besteht der etwas anderes verlangt, kann er ein evtl. Nutzungsrecht jederzeit wieder entziehen.

Das gilt sowohl hier, als auch bei Martys Beispiel...

Gruß Aru

Danke! Und nochmals, zu empfehlen ist, RECHTSBERATUNG! :)

Edit:
Ein Vertrag ist übrigens erst dann Gültig, wenn beide Parteien eine Unterschrift geleistet haben (und ich gehe davon aus, das der die Richtigkeit des Vertrages gegeben ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zwar nicht der unheimlich Wiki-Fan, aber da kann man es auf jeden Fall auch schon mal nachlesen.
Wiki 1
Wiki 2
Danke. Und was ist jetzt eine Augenscheinsbewertung (https://de.wikipedia.org/wiki/Augenschein) anderes als das, was ich gerschrieben habe?

Das sagt mir irgendwie die Logik, weil wir sonst wieder bei dem Thema wären, das kann jeder behaupten und wenn der Richter einen guten Tag hat dann sagt er das ich im Recht bin und wenn er einen schlechten Tag hat, dann halt Pech gehabt.
Und genau so passiert das täglich an deutschen Gerichten, herzlich willkommen in der Wirklichkeit. Da entscheidet der eine Richter nach Augenschein so, ein anderer eben anders.

Und nochmal, dann könnte das jeder behaupten und morgen hat das Gericht 64564655 Fälle mehr zu bearbeiten
Nein, die haben das heute schon. Jeder Zivilprozess fängt mit einer Behauptung an. Da behauptet Dein Nachbar, Dein Hund wäre zu laut... Da behauptet jemand, ein anderer würde sein Design nutzen ohne Erlaubnis... und ein Richter klärt die Sache.

Nur mit der Tatsache das es keine Unterlagen (absichtlich jetzt nicht Beweis erwähnt) gibt, das er es nicht erlaubt! Klar ist das es natürlich dann auch keinen Beweis gibt das er es erlaubt hat, aber da muss man sich doch dann fragen, wie kommt der Nutzer zum Design wenn es der Designer nicht zur Benutzung freigegeben hat, am Ende steht Aussage gegen Aussage und der Fall geht in die Geschichte ein.
Das ist nicht richtig. Aber ich gebe es auf, Dir das ausreden zu wollen. Wenn Dir mal jemand ein Design klaut (was ja simpelst möglich ist), dann sprechen wir noch mal darüber.

Schau, ich bin weder Rechtsberater noch Richter, deshalb will ich es auch nicht beurteilen, verurteilen oder sonstiges ich finde es nur nicht sinnvoll wenn er das macht ohne wirklich zu wissen was er da macht und ihm der eine das sagt oder der andere das sagt, ich würde mir an Stelle des Threaderstellers eine Rechtsberatung holen
Habe ich ihm empfohlen, vor Gericht zu gehen? Wo war das? Ich habe den möglichen Ablaug einer Verhandlung dargestellt.

Ähm ... schau, ein RICHTER kann sicherlich nicht beurteilen ob dies als Beweis zulässig ist, da sicherlich nicht der RICHTER feststellen kann ob es sich hier um die Originaldatei handelt oder nicht, das wird dann ein Sachverständiger machen, der wiederrum kann aber auch beurteilen oder nicht das man das nachmachen kann oder nicht
Ein Richter urteilt nach Augenschein, er muss nicht erst festlegen, ob etwas als Beweis akzeptiert wird. Selbst, wenn er nur zwei Aussagen hätte, könnte er urteilen. Das ist sein Job als Richter.

Marty
 
Ein Vertrag ist übrigens erst dann Gültig, wenn beide Parteien eine Unterschrift geleistet haben (und ich gehe davon aus, das der die Richtigkeit des Vertrages gegeben ist)

Nein, auch das stimmt nicht. Ich habe heute morgen 4 Verträge geschlossen und absolut nichts unterschrieben.

Marty
 
Dann hast du eine Aufnahme wenns per Telefon ist ;)

Nein, es gibt für fast keinen Vertrag eine Schriftformerfordernis. Ich habe heute morgen Brötchen gekauft -> Vertrag, ich bin Schwebebahn gefahren -> Vertrag, ich habe Lose gekauft -> Vertrag und ich habe eine Zeitung geholt -> Vertrag.

Alles ohne Unterschrift.

Und nachher lasse ich noch mein Auto reparieren, ein paar Fliesen ausbessern und gehe noch ins Kino... alles Verträge.

Marty
 
Nein, es gibt für fast keinen Vertrag eine Schriftformerfordernis. Ich habe heute morgen Brötchen gekauft -> Vertrag, ich bin Schwebebahn gefahren -> Vertrag, ich habe Lose gekauft -> Vertrag und ich habe eine Zeitung geholt -> Vertrag.

Alles ohne Unterschrift.

Und nachher lasse ich noch mein Auto reparieren, ein paar Fliesen ausbessern und gehe noch ins Kino... alles Verträge.

Marty

Sorry für das Offtopic, aber das ist jetzt schon bisschen EXTREM oder? Was hat das jetzt eigentlich damit zu tun?! Und falls du dir mal das kleingedruckte durchliest dann verstehst auch den Unterschied.

Und jetzt wieder back to Topic
 
Sorry für das Offtopic, aber das ist jetzt schon bisschen EXTREM oder? Was hat das jetzt eigentlich damit zu tun?
Du hast behauptet, ein Vertrag wäre erst durch zwei Unterschriften gültig und ich habe das widerlegt. Was ist daran extrem?

Du behauptest etwas, es wird widerlegt und Du fragst dann nach, warum man das macht?

PS: Welches Kleingedruckte?

Marty
 
Natürlich kommt es auf den Aufwand drauf an, aber wenn ich im CS gut bin, dann kann man leichter Seiten nachbauen ODer meinst das es nicht geht? ...
Wenn die Seite eine gewisse Grundkomlexität hat, wirst du eine ähnliche Projektdatei hinkriegen, die sich aber dennoch vom original unterscheidet.
Angenommen es werden 2-3 Fotos ineinanderkopiert und noch nen Brush drübergelegt. Selbst wenn du alle 3 Dinge hast, kannst du nicht Pixel für Pixel das selbe Ergebnis treffen. Und das willst du ja Nachweisen: Dass deine Projektdatei tatsächlich 1:1 das JPG ist. Mal nen völlig willkürliches Beispiel
 
Du hast behauptet, ein Vertrag wäre erst durch zwei Unterschriften gültig und ich habe das widerlegt. Was ist daran extrem?

Du behauptest etwas, es wird widerlegt und Du fragst dann nach, warum man das macht?

PS: Welches Kleingedruckte?

Marty

OT:
Ich habe nicht gewusst das ich dazu schreiben muss das es jetzt spezielle Verträge betrifft die auch nichts mit dem Thema zu tun haben. In diesem Fall muss ich dann meinen Beitrag oben korregieren, da ich damit gemeint habe das jener Vertrag der hier abgeschlossen hätte werden sollen, erst gültig ist wenn er überhaupt zustande gekommen ist, was hier wohl eindeutig nicht der Fall ist.

Ich frag jetzt nicht mehr nach ;)

Wenn du dir eine Fahrkarte kaufst hast du meist auf der Rechnung was stehen oder die AGB der Unternehmen wo du dein Geld liegen lässt, die ja für jedermann/frau zugänglich sein müssen. Und das ist meist kleingedruckt ....

Edit:
Wenn die Seite eine gewisse Grundkomlexität hat, wirst du eine ähnliche Projektdatei hinkriegen, die sich aber dennoch vom original unterscheidet.
Angenommen es werden 2-3 Fotos ineinanderkopiert und noch nen Brush drübergelegt. Selbst wenn du alle 3 Dinge hast, kannst du nicht Pixel für Pixel das selbe Ergebnis treffen. Und das willst du ja Nachweisen: Dass deine Projektdatei tatsächlich 1:1 das JPG ist. Mal nen völlig willkürliches Beispiel

Ja du hast schon recht, das wird nicht 1:1 mit Pixel auf Pixel passen, aber nun mal ehrlich, denkst du das es jemand entscheiden kann der sich nicht damit beschäftigt und glaubst du das dies ein Richter beurteilen kann (wenn ich nicht davon ausgehe das er professioneller CS Grafiker ist)?

Und deshalb auch vor einigen Post's der Begriff "Sachverständiger" was damit zusammenhang, das ich der Meinung bin das ein Richter hier nicht auf Augenschein entscheidet ob dies nun das Original ist oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nicht gewusst das ich dazu schreiben muss das es jetzt spezielle Verträge betrifft die auch nichts mit dem Thema zu tun haben.
Und eine Überlassung eines Nutzungsrecht bedarf auch nicht der Schriftform. Welche Vertragsform, die etwas mit dem Thema zu tun hat, meintest Du denn?

In diesem Fall muss ich dann meinen Beitrag oben korregieren, da ich damit gemeint habe das jener Vertrag der hier abgeschlossen hätte werden sollen, erst gültig ist wenn er überhaupt zustande gekommen ist, was hier wohl eindeutig nicht der Fall ist.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die können auch mündlich erfolgen.

Marty
 
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die können auch mündlich erfolgen.
Problematisch ist hierbei natürlich immer der Nachweis - es genügt schon, dass eine Vertragspartei mit dem Vertrag nicht länger zufrieden ist, und den Abschluss konsequent bestreitet, und schon gibt es hiermit ggf. massive Probleme.
Natürlich nur, sofern er nicht unter der Aufsicht von Zeugen mündlich abgeschlossen wurde.

Aber prinzipiell hast du natürlich Recht. ;)
 
Problematisch ist hierbei natürlich immer der Nachweis - es genügt schon, dass eine Vertragspartei mit dem Vertrag nicht länger zufrieden ist, und den Abschluss konsequent bestreitet, und schon gibt es hiermit ggf. massive Probleme.
Und genau darum geht es ja in diesem Fall hier.

Ich verlasse mich aber bei meinen Hinweisen auf das, was man mir berichtet. Wenn der Threadersteller hier behuaptet, es hätte nie ein Nutzungsrecht gegeben, dann glaube ich ihm das. Es würde ja keinen Sinn für ihn ergeben, sich hier Tipps zu holen unter völlig falschen Vorgaben.

Das man wichtige Verträge nicht mündlich abschliesst, ist logisch. Und gerade hier im Forum verzweifle ich regelmässig, wenn ich sehe, welche Verträge hier mit Unbekannten per Forumstext geschlossen werden. Aber zwischen können/dürfen und müssen liegen zum Glück Welten.

Marty
 
Und eine Überlassung eines Nutzungsrecht bedarf auch nicht der Schriftform. Welche Vertragsform, die etwas mit dem Thema zu tun hat, meintest Du denn?

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die können auch mündlich erfolgen.

Marty

Klickst du mal hier! So, schriftlich geb ich dir recht muss er nicht sein, ist aber dann wieder das Thema, Aussage gegen Aussage!

Stimmt und wenn einer der beiden keinen Willen hat?! Welcher Vertrag kam dann zustande?! Und was will ich dann einklagen?!
 
[...]
Stimmt und wenn einer der beiden keinen Willen hat?! Welcher Vertrag kam dann zustande?! Und was will ich dann einklagen?!

Entschuldige, aber ein Vertrag kommt mit der Willensbekundung der beteiligten Vertragsparteien zustande. Wenn einer der beiden keinen Willen hat ist nur noch einer übrig, und der kann keinen rechtsgültigen Vertrag schließen.

Bei einseitigen Willensbekundungen spricht man nicht von Verträgen sondern von Testamenten, Verfügungen oder (Geschäfts)bedingungen - wobei da, manchmal sehr abstrakt, auch die Willensbekundungen einer weiteren Partei nötig oder sogar schon gegeben ist.

Hier hat ein Urheber ein Werk geschaffen und dem Nutzer angeboten:
"Ich stelle dir mein Werk zur Verfügung."
Hier hat ein Nutzer dieses Werk genutzt (bzw. tut dies immer noch):
"Toll, lad ich auf meinen Webspace"

EDIT:
Irgendwie schweifen wir ab. Mein Rat (oben auch von anderen gegeben):
Schaue nach ob du nachweisen kannst das das Design von dir ist. Bist du nicht sicher hole dir Hilfe.
Wenn du Nachweise hast fordere den Betreiber auf, das Nutzen deines Werkes zu unterlassen. Wenn du die harte Tour magst lass prüfen ob die Forderung einer Entschädigung Sinn hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klickst du mal hier! So, schriftlich geb ich dir recht muss er nicht sein, ist aber dann wieder das Thema, Aussage gegen Aussage!
Selbst das nicht, aber wir sollten hier nicht abschweifen. Fakt ist, der Threadersteller braucht nichts Schriftliches, einzig und alleine der Rechteverletzer könnte mit einem schriftlichen Nutzungsvertrag seine Position besser darlegen.

Stimmt und wenn einer der beiden keinen Willen hat?! Welcher Vertrag kam dann zustande?! Und was will ich dann einklagen?!
Der Threadersteller hat keinen Vertrag mit dem "Dieb" des Designs. Er kann also auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.

Wenn ich mit Deinem Auto fahre, ohne das Du mir das erlaubt hast, dann kannst Du genau das auch. Auch, wenn Du keinen Vertrag mit mir geschlossen hast, der mir verbietet, mit Deinem Auto zu fahren. :D

Marty