Rechte eines Stellvertreters

birnchen

back to the roots
ID: 134652
L
21 April 2006
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1.155
Moin,

mir geht da was nicht aus dem Kopf, deshalb wollte ich hier mal eure Meinungen hören. Ich bin ja noch nicht so lange im Arbeitsleben, deswegen kenne ich mich da noch nicht so gut aus.

Folgende Situation:

Der Chef geht in Urlaub und ernennt einen Stellvertreter V. Ein ganz neuer Mitarbeiter A soll auch während der Abwesenheit des Chefs weiter angelernt werden. Deshalb sagt V ihm auch jeden Morgen was er tun soll. A macht aber lieber den ganzen Tag was anderes mit Mitarbeiter B. Nun hat V A mal wieder eine Aufgabe für den Nachmittag gegeben. A zieht es aber vor, mit B an etwas anderem zu arbeiten. A und B sind in einem anderen Teil der Firma unterwegs und nur B ist (aufgrund diverser Umstände) per email zu erreichen. V schreibt also B eine email, er möge A bitte ins Büro schicken, er hätte ihm ja eine Aufgabe gegeben. B meint, nö, A arbeite jetzt mit ihm. Daraufhin meint V, er möchte diese Anweisung nicht diskutieren, er könne sich beim Chef beschweren wenn dieser wieder da ist und soll A ins Büro schicken. A und B kommen eine halbe Stunde vor Feierabend wieder ins Büro zurück, A kann natürlich seine Aufgabe nicht mehr machen, das hat derweil ein Kollege erledigt. V geht also zu B und sagt in ruhigem Ton, er möchte seine Anweisungen nicht diskutieren, woraufhin B ihn plötzlich anschreit, er habe ihm gar nichts zu sagen und wäre nicht sein Sekretär. V sagt, solange er die Vertretung macht, hat er ihm sehr wohl etwas zu sagen, auch wenn B das nicht gefällt. Nein, schreit B, er läßt sich von V nichts sagen.

Die Stimmung im Büro war dann aufm Tiefpunkt, alle schwiegen betreten und waren froh, daß ohnehin grad Feierabend war...

Nun stellt sich mir aber die Frage, inwiefern V nun wirklich weisungsbefugt ist. Prinzipiell würde ich sagen, er ist die Vertretung, also kann er auch sagen was gemacht wird. Ich meine, die Anweisungen nicht zu befolgen, so wie A es die ganze Zeit gemacht hat (der aber vermutlich von B gesagt bekommen hat, daß V ohnehin nichts zu sagen hat, weil der ja nur Vertretung ist) finde ich schon grenzwertig, vorallem in der Probezeit, aber die Vertretung anschreien, geht meiner Meinung nach überhaupt nicht.

Vielleicht seh ich das aus dem falschen Blickwinkel. Wie seht ihr das?
 
A möchte die Probezeit wohl nicht überstehen
B möchte vermutlich eine Abmahnung

Es gibt keinen Grund V's Weisungen unter normalen Umständen nicht Folge zu leisten. Nach Rückkehr des Chefs ist das wohl zu klären. Schlecht wäre es natürlich wenn dieser sich dann nicht hinter V stellt. Dann würde ich als V aber überlegen ob ich die Stellvertretung nochmal übernehme.

"Büro ist Krieg" (c) Bernd Stromberg
 
paymymail hat das schon sehr gut erklärt. ich an Vs Stelle würde mir nur im (unwahrscheinlichen) Falle, daß der Chef mir in den Rücken fällt, überlegen künftig - statt ihn stellzuvertreten - jemand anderen stellzuvertreten, nämlich den Chef einer anderen Firma.
 
Nun, ich geh davon aus, daß der Chef hinter V stehen wird. Nur vermutlich nicht mit den (eigentlich) logischen Konsequenzen, aber wohl doch mit ernsthaften Gesprächen. Ich bin nur froh, daß ich da mit meiner Meinung nicht alleine stehe.
 
Hat der neue Mitarbeiter denn vom Chef gesagt bekommen, wer ihm in der Zeit seiner Abwesenheit weisungsbefugt ist?

Wenn da ne klare Ansage erfolgt ist, sollte sich der neue Mitarbeiter aber auch mal überlegen, was ihm an dem Job liegt, denn ich würde mir als Chef sowas auch nicht lange angucken.
 
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, aber es ist hinreichend bekannt gewesen, daß V die Vertretung vom Chef ist und wenn ich neu bin und mir jeden morgen der gleiche sagt was ich den Tag über tun soll, dann sollte mir eigentlich ein Licht aufgehen, daß derjenige wohl irgendwie was zu sagen hat.
 
So wie geschildert riskieren beide die Kündigung, aber dann durch den Chef persönlich, wenn er wieder da ist.
Wird dann natürlich auf sozialer Abwägung erfolgen, und auch auf der Vergangenheit.
Der Vertreter ist ihnen voll weisungsberechtigt, kann aber selber nur bedingt arbeitsrechtiche Folgen anweisen.
Ich würde in dem Fall A beurlauben (zur Not auch unbezahlt!), bis der Chef wieder da ist und mich mit B mal ernsthaft unterhalten, wenn der Chef wieder da ist....
Warscheinlich (so, wie es aussieht) ist B schon länger im Betrieb und sauer, das er nicht V ist :ugly:.

So mache ich es jedenfalls, falls einer wirklich auf diese Art querschlägt. Jedoch haben wir eine Personalabteilung, die da eingreifen kann. Scheint hier ja nicht der Fall zu sein.
Wer bei uns so reagiert, kann erstmal nach Hause gehen und wird dann zu einem klärenden Gespräch geladen.
 
Der Chef kommt am Freitag wieder, das ist auch der nächste Arbeitstag, da haben sich alle auch wieder beruhigt. Da wird sich das wohl klären. Ich glaube, B hat nicht nur das Problem, daß er länger im Betrieb ist (er kann nicht die Vertretung werden, dazu hat er nicht die richtige Position), sondern auch, daß V eine Frau ist. Damit scheinen die männlichen Kollegen echte Probleme zu haben. Wird denke ich auf 2 6-Augen-Gespräche hinauslaufen.
 
Nein, etwa 3000 MA, aber der Frauenanteil liegt glaub ich nur so um die 20%, wobei da die meisten wohl in der Verwaltung sind.
 
Dann geh doch zur Not auch in die Personalabteilung, dafür sind die da!
Die werden dann schon die entsprechende Ansage machen
 
Er wurde befördert. :ugly:

Vielleicht hätte er ja nur nen schlechten Tag gehabt. Er wollte mit ihm reden. Wenn der Chef das nächste Mal weg wäre, würde er vorher ganz klar sagen, daß die Vertretung das Sagen hat. Allen anderen war das komischerweise aber ohnehin klar.

Entschuldigung bisher Fehlanzeige...
 
B wurde befördert und V wird sich mal nebenbei aufm Markt nach was Anspruchsvollerem umgucken...
 
B wurde befördert und V wird sich mal nebenbei aufm Markt nach was Anspruchsvollerem umgucken...

Das ist doch unter allem... V soll sich nach etwas Anspruchsvollerem umschauen und das Ganze aufbauschen. Gender Equality, Gleichberechtigung, Diskriminierung, ja vielleicht sogar Rassismus schreien! Ab in's Management damit.
 
Wie ich schon sagte/schrieb: Wenn der Chef V in den Rücken fällt (und das IST er imho), sollte V sich überlegen, künftig jemand anderen zu vertreten :ugly:

Die Beförderung von B ist wieder mal typisch deutsch: Frechheit siegt. Und wir wundern uns über Guttenberg :evil:
 
Naja mal gucken, lange ist der Chef nicht mehr da. Mal gucken ob sich irgendwie noch ne Position mit bissl mehr Verantwortung ergibt.