Rechnung für Honorartätigkeit

Das ist alles richtig und in Ordnung, wenn man davon ausgeht, dass HAM hier als Unternehmer aufgetreten ist. Da er aber weder die Aufnahme seiner freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet hat, kein Gewerbe angemeldet hat, seine Tätigkeit wohl einmalig war und er seine Einkünfte auch nicht beim Finanzamt gemeldet hat, zweifle ich daran noch ein wenig.

Wenn er ein angemeldetes Gewerbe oder eine angemeldete freiberufliche Tätigkeit ausüben würde, dann wären diese Fragen relevant.

Marty
 
Da HAM nicht als Arbeitnehmer für die Firma arbeitet, ist er als Unternehmer aufgetreten. Sonst würde der Auftraggeber auch keine Rechnung fordern, sondern ihm eine Gehltsabrechnung geben. ;)

Das er dieses Unternehmen sehr wahrscheinlich (schwarz) am Finanzamt vorbei macht, kann ja der Auftraggeber nicht wissen. Ist aber für den Auftraggeber auch irrelevant, denn dieser will von ihm einfach eine ordnungsgemäße Rechnung für die eigene Buchhaltung.

Aber wenn diese Firma mal eine Betriebsprüfung hat, dann wird eine Kontrollmitteilung an HAMs Finanzamt geschickt und so überprüft, ob er diese Einkünfte angemeldet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird wahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Und dann ist es auch für eine Selbstanzeige zu spät. :mrgreen:
 
wobei es für privatpersonen aus steuerlicher hinsicht freibeträge gibt. da man nicht gezwungen ist ein lohn- und einkommenssteuererklärung zu machen und man mit den einkünften unterhalb des freibetrag bleibt passiert gar nichts. nur wenn man eine erklärung abgibt und diese nicht angibt (egal in welcher höhe) dann kann es u.U. ärger geben.

wäre ja auch noch schöner wenn ich für jede dienstleistung die ich entgeltlich verrichte ne meldung ans finanzamt machen müsste. das fängt dann an das ich im urlaub die blumen vom nachbar gegossen hab und nen zwanni dafür einschiebe, geht dann über pc vom bekannten für nen fuffi neu installiert bis hin zu weichnachtsgeld von der oma erhalten - alles einkünfte, aber alles nicht meldepflichtig.

und wenn ich jetzt z.b. als freischaffender grafittikünstler ne hauswand verschönere und dafür ein bissel asche nebenher kriege dann geht dann juckt das den staat nen feuchten dreck. ob ich dem besitzer der hauswand nun ne "rechnung" ausstelle oder nicht.

und wo wir beim thema rechnung sind - als privatperson würde ich nie eine rechnung ausstellen. Allein das könnte dem Finanzamt / Arge etc. den Anschein erwecken das die Tätigkeit doch gewerbsmässigen Charakter hat. Eine Quittung und gut ist.
 
Hier geht es nicht um Blumen gießen beim Nachbarn, oder einem Kumpel den PC neu einrichten. Hier geht es um eine Tätigkeit, die nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen über mehrere Monate ausgeführt wurde (§ 2 (1) UStG).

Aber was für einen Freibetrag meinst du? Wie hoch ist der Freibetrag? Und wo genau findet man diesen Freibetrag im Gesetz? :think: