Rechnung als Privatperson für Miete Ferienwohnung an Firma
Hallo ihr Fachleute,
ich habe eine Frage zu unserer Ferienwohnung die wir privat anbieten. Wir haben verschiedene Gäste, u.a. auch Monteure die hier in der Gegend aktiv sind. Nun wollte aber eine Firma (in der die Monteure beschäftigt sind) eine Rechnung für die paar Tage. Ich habe daraufhin eine Rechnung mit allen Daten wie Name und Ort der Firma, unsere eigene Adresse, Bankverbindung, um was es sich handelt (Miete für FW für X Tage) erstellt und hin geschickt. Die Rechnung wurde auch anstandslos vor Mietbeginn bezahlt.
Nun hat sich die Firma noch einmal gemeldet, und wollte eine überarbeite Rechnung auf der die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Das kann ich doch nicht machen, weil wir kein Gewerbe angemeldet haben und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin, oder? Der Umsatz für die Ferienwohnung wird voraussichtlich 7-10T€ im Jahr nicht übersteigen, deshalb auch kein Kleingewerbe (< 17500,-€ Umsatz).
Den Gewinn für die Ferienwohnung (also Umsatz abzüglich der Kosten) werde ich selbstverständlich in der Steuerklärung bei Einkünfte aus Vermietung angeben.
Weiß da jemand Rat?
Hallo ihr Fachleute,
ich habe eine Frage zu unserer Ferienwohnung die wir privat anbieten. Wir haben verschiedene Gäste, u.a. auch Monteure die hier in der Gegend aktiv sind. Nun wollte aber eine Firma (in der die Monteure beschäftigt sind) eine Rechnung für die paar Tage. Ich habe daraufhin eine Rechnung mit allen Daten wie Name und Ort der Firma, unsere eigene Adresse, Bankverbindung, um was es sich handelt (Miete für FW für X Tage) erstellt und hin geschickt. Die Rechnung wurde auch anstandslos vor Mietbeginn bezahlt.
Nun hat sich die Firma noch einmal gemeldet, und wollte eine überarbeite Rechnung auf der die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Das kann ich doch nicht machen, weil wir kein Gewerbe angemeldet haben und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin, oder? Der Umsatz für die Ferienwohnung wird voraussichtlich 7-10T€ im Jahr nicht übersteigen, deshalb auch kein Kleingewerbe (< 17500,-€ Umsatz).
Den Gewinn für die Ferienwohnung (also Umsatz abzüglich der Kosten) werde ich selbstverständlich in der Steuerklärung bei Einkünfte aus Vermietung angeben.
Weiß da jemand Rat?