Steuer Rechnung als Privatperson ausstellen?

Vini2012

Well-known member
ID: 435695
L
7 August 2012
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0
Hey,

ich hoffe ich hab hier einigermaßen das richtige Unterforum gewählt.

Und zwar:
Ich schreibe Artikel (Presseartikel) für eine Firma, bekomme von denen Geld dafür. Die wollen eine Rechnung von mir haben. Kann ich so einfach eine Rechnung ausstellen? Wie wird das mit den Steuern gehandhabt? Oder benötige ich sogar ein Gewerbe? Dazuzusagen ist, falls von Relevanz, ich bin berufstätig (Vollzeit).

Kann mir da jemand ne Auskunft geben? Sollte ich es etwas unverständlich geschrieben haben, einfach nachfragen :D

Danke schon einmal im voraus.
 
Tach!

Du kannst als Privatperson eine Rechnung schreiben. Dazu gibt es im Netz ohne Ende Muster, falls Du nicht weißt welche Formalien Du einhalten musst... ist sehr unkompliziert.
So lange Du es nicht gewerblich machst, musst Du nichts weiter tun als die entsprechenden Einkünfte bei der Steuererklärung anzugeben als Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit. Zu unterscheiden ist da aber das Steuerrecht und das Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsrechtlich gibt es keine klare gesetzliche Grenze. Solltest Du allerdings sehr viel nebenbei Schreiben/verdienen und Deine Dienste zudem öffentlich anpreisen musst Du damit rechnen irgendwann ne Abmahnung zu kriegen solltest Du nicht zumindest ein Kleingewerbe angemeldet haben.
 
Tach!

Du kannst als Privatperson eine Rechnung schreiben. Dazu gibt es im Netz ohne Ende Muster, falls Du nicht weißt welche Formalien Du einhalten musst... ist sehr unkompliziert.
So lange Du es nicht gewerblich machst, musst Du nichts weiter tun als die entsprechenden Einkünfte bei der Steuererklärung anzugeben als Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit. Zu unterscheiden ist da aber das Steuerrecht und das Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsrechtlich gibt es keine klare gesetzliche Grenze. Solltest Du allerdings sehr viel nebenbei Schreiben/verdienen und Deine Dienste zudem öffentlich anpreisen musst Du damit rechnen irgendwann ne Abmahnung zu kriegen solltest Du nicht zumindest ein Kleingewerbe angemeldet haben.

Oki, super, danke, das hilft mir schon einmal weiter. Also berechne ich normal die 19% Steuern und die werd ich bei der Steuererklärung wohl dann zahlen müssen, wa? Da ich noch nicht weiß wieviel ich damit verdiene, verzichte ich vorerst auf ein Kleingewerbe. Da kann also erst mal nichts passieren?
 
Wenn Du kein Gewerbe hast kannst Du auch keine Umsatzsteuer erheben. Du brauchst ein Gewerbe sobald Du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht etwas machst. Auch mit Kleingewerbe kannst Du mit der Kleinunternehmer-Regelung davon absehen Deinen Kunden die 19 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
 
Wenn Du kein Gewerbe hast kannst Du auch keine Umsatzsteuer erheben.

rrrrichtig!!!;) Wollt ich grade auch schreiben.


"regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht"... wie gesagt. Keine klare gesetzliche Regelung. Ist nun alle drei Monate 30 Euro regelmäßg und die Abstände eine Woche - 2 Monate - 2 Tage - fünf Wochen - 7 Monate - 3 Tage nicht? Ist Pfandpullen sammeln eher mit Gewinnerzielungsabsicht als ab und zu Briefmarken vom Opa verkaufen? Kannste alles halten wie n Dachdecker;) Zu der Frage gibts gefühlt zwölt mal mehr Urteile als Meinungen und die Urteile unterscheiden sich in ihrer Rechtsauffassung zum Teil eklatant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oki, also einfach eine Rechnung ohne Steuern schreiben, Vorlagen habe ich schon gefunden.

Da wunder ich mich nur warum die Firma sagt ich soll ne Rechnung inkl. Steuern schreiben?
 
"regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht"... wie gesagt. Keine klare gesetzliche Regelung. Ist nun alle drei Monate 30 Euro regelmäßg und die Abstände eine Woche - 2 Monate - 2 Tage - fünf Wochen - 7 Monate - 3 Tage nicht? Ist Pfandpullen sammeln eher mit Gewinnerzielungsabsicht als ab und zu Briefmarken vom Opa verkaufen? Kannste alles halten wie n Dachdecker;)

Weiß ich doch das das alles schwammig ist, gibt da im Endeffekt halt dann Gerichtsurteile oder Abmahnungen wenn man es übertrieben hat, aber das ist halt der Grundsatz

Da wunder ich mich nur warum die Firma sagt ich soll ne Rechnung inkl. Steuern schreiben?
Die möchten natürlich eine Rechnung möglichst mit Umsatzsteuer da sie sich die als Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen können. Wenn Du sie nicht ausstellen kannst bist Du also bei gleichem Endpreis teurer für Deinen Auftraggeber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach eins vielleicht noch am Rande um evtl. nem Fettnäpfchen vorzubeugen: Einige Menschen neigen insbesondere im Internet dazu sich bei dem Thema etwas unbedarft zu verhalten.
Ich würde in jedem Falle davon absehen, Deine Dienste im Internet zu bewerben so lange Du kein Gewerbe angemeldet hast und Dich GENAU über die damit verbundenen Formalpflichten informiert hast. Es gibt ohne Ende "gesetzeshütende Anwälte" die den ganzen Tag nichts anderes machen als im Netz nach derartigem zu suchen um saftig abzumahnen.
 
Ach eins vielleicht noch am Rande um evtl. nem Fettnäpfchen vorzubeugen: Einige Menschen neigen insbesondere im Internet dazu sich bei dem Thema etwas unbedarft zu verhalten.
Ich würde in jedem Falle davon absehen, Deine Dienste im Internet zu bewerben so lange Du kein Gewerbe angemeldet hast und Dich GENAU über die damit verbundenen Formalpflichten informiert hast. Es gibt ohne Ende "gesetzeshütende Anwälte" die den ganzen Tag nichts anderes machen als im Netz nach derartigem zu suchen um saftig abzumahnen.

Danke für den Tip, aber ich habe nicht vor etwas Größeres draus zu machen. Das lässt meine Zeit gar nicht zu. Sind nur ein paar Artikel pro Woche, also nichts Großes. Bewerben werde ich dies auch auf keinen Fall.
 
Als ich ein Gewerbe angemeldet habe und nicht sicher war, was das Finanzamt genau von mir wollte, wie ja andere vor mir schon erwähnt haben ist so manches in dem Bereich Auslegungssache, bin ich einfach zu meinem Finanzbeamten getappt und hab nach gefragt.

Der war erstaunt und glücklich zugleich, dass jemand auf die Idee kommt, vorher zu fragen und die Sache nicht erst im Nachhinein aufgedröselt werden mußte :D

Und da du ja mehrere Artikel schreibst und diese auch regelmäßig vergütet bekommst, kannst du schon die Kriterien einer regelmäßigen Beschäftigung mit Entlohnung erfüllen.
Ich würde Nachfragen,
wenn dein Finanzamt streng ist hast du sonst schneller Ärger als dir lieb ist, und wenn es locker ist, dann sind die Auflagen, z.B. Kassenbuch führen und mit der Steuererklärung abliefern nicht sehr hoch.
Außerdem kannst du als Gewerbetreibender die Kosten, welche dir bei deiner Tätigkeit entstehen als Verlust übernehmen, was sich dann wieder auf deine Steuer auswirkt.
Und solange du nicht jahrelang hohe Verluste in deinem Nebenerwerb machst, nur um die Steuer zu drücken, sagt das Finanzamt normalerweise auch nichts. ;)
 
Denke nicht, dass es hier eine Gewerbeanmeldung braucht - hört sich eher nach einer freiberuflichen Tätigkeit an und dann gelten wieder andere Regelungen. Am Besten fragt man mal einen Steuerberater, der auch kein Gewerbe ist, sondern ein Freiberufler.
 
Als ich ein Gewerbe angemeldet habe und nicht sicher war, was das Finanzamt genau von mir wollte, wie ja andere vor mir schon erwähnt haben ist so manches in dem Bereich Auslegungssache, bin ich einfach zu meinem Finanzbeamten getappt und hab nach gefragt.

Der war erstaunt und glücklich zugleich, dass jemand auf die Idee kommt, vorher zu fragen und die Sache nicht erst im Nachhinein aufgedröselt werden mußte :D


Ich bin damals auch ganz frech zu einem Unternehmensberater gegangen. Hat mich knappe 20 Euro gekostet und gab ne super Aufklärung sowie Hilfe bei der Ausfüllung der ganzen Forumlare.

Im übrigen würde ich immer eine Gewerbeanmeldung machen. Sicher ist sicher. Die kostet dich nur 19,95€ glaube ich.

Dann kannst du deine laufenden Kosten, wie z.B. PC, Drucker, Internet usw. mit angeben.


Denke nicht, dass es hier eine Gewerbeanmeldung braucht - hört sich eher nach einer freiberuflichen Tätigkeit an und dann gelten wieder andere Regelungen. Am Besten fragt man mal einen Steuerberater, der auch kein Gewerbe ist, sondern ein Freiberufler.

Freiberufliche Tätigkeit war soweit ich mich erinnern kann das selbe Formular vom Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung.
 
Mehrmals die Woche und verkaufen erfüllen auf jeden Fall den Punkt der Gewinnerzielungsabsicht, und das auch regelmäßig. Also hör auf, dich hier beraten zu lassen und geh zu jemanden, der das zum Beruf gemacht hat. Die 20-100 Euro sollte man JETZT haben, bevor in 2-3 Jahren irgendwelche Rückforderungen und teilweise Ordnungegelder anstehen...
 
Guckst Du zB hier: https://www.lexoffice.de/lexikon/privatrechnungen/

"...
Zunächst einmal, die gute Nachricht:

Ja, Sie können auch als Privatperson eine Rechnungen schreiben. Sie müssen jedoch unbedingt auf die Pflichtelemente auch bei einer Privatrechnung achten. Achten Sie nicht darauf, kann es zu Zahlungsverzögerungen des Käufers oder gar zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt kommen.

Pflichtelemente einer Rechnung:

– Name und Anschrift von Ihnen als Verkäufer
– Name und Anschrift des Käufers
– Ausstellungsdatum der Rechnung
– Zeitpunkt des Verkaufs
– Menge und Beschreibung der Ware
– Hinweis: Hinweis auf Privatverkauf

Keine Mehrwertsteuer auf der Privatrechnung ausweisen!

Als Privatperson dürfen Sie keine Umsatzsteuer, oder auch Mehrwertsteuer genannt, ausweisen. Hierbei ist es unerheblich, ob Ihr Käufer ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist. Wenn Sie als Privatperson dennoch eine Rechnung schreiben, welche Umsatzsteuer enthält, sind Sie als gegenüber dem Finanzamt, selbst bei einer Privatrechnung, zur Zahlung der Steuer verpflichtet.
..."

Die Finanzamter sind nicht gerade für übermäßig humorvollen Umgang mit potentiell Steuerpflichtigen bekannt, die paar Euronen für eine umfassende Beratung ersparen Dir ggf. jede Menge Ärger.


https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

https://www.finanztip.de/ust-in-rechnungen/
https://www.fastbill.com/rechnungsvorlage/
https://blog.fastbill.com/privatrechnung-vorlage/
 
Mehrmals die Woche und verkaufen erfüllen auf jeden Fall den Punkt der Gewinnerzielungsabsicht, und das auch regelmäßig. Also hör auf, dich hier beraten zu lassen und geh zu jemanden, der das zum Beruf gemacht hat. Die 20-100 Euro sollte man JETZT haben, bevor in 2-3 Jahren irgendwelche Rückforderungen und teilweise Ordnungegelder anstehen...

Das würde ich gerne noch mal unterstreichen und drei Ausrufezeichen dahinter machen. Machst Du Deine Tätigkeit wie beschrieben, verhälst Du dich jetzt schon rechtswidrig.

Marty
 
(...) Sind nur ein paar Artikel pro Woche, also nichts Großes. Bewerben werde ich dies auch auf keinen Fall.
Womit auf jeden Fall deine Gewinnerzielungsabsicht belegt ist.

Nochmal zur Klarstellung: Die Gewerbeanmeldung erfolgt auf der Gemeinde. Die geben das an das Finanzamt weiter und von denen bekommst du dann einen Fragebogen.
Wie DocTrax weiter oben in dem Thread geschrieben hat, könnte es sein, dass deine Tätigkeit unter die Freien Berufe fällt - das kann bei einem Texter durchaus der Fall sein. Das entbindet dich dann von der Pflicht der Gewerbeanmeldung bei deiner Kommune, aber nicht von der Steuerpflicht. Welche Kriterien aber genau dazu führe, ob du Freiberufler bist, kann dir hier in diesem Thread sicher niemand verbindlich sagen.

Steuerpflichtig bist du auf jeden Fall. Und zwar, weil dein Einkommen bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden muss. Wenn du (als Gewerbetreibender) unter 17.500 EUR Jahresumsatz hast, kannst du selbst entscheiden, ob du die MwSt. in deinen Rechnungen angibst oder nicht - allerdings überlegst du das nicht pro Rechnung, sondern grundsätzlich. (Siehe § 19 UStG) Welche Vor- und Nachteile du dadurch mittelbar und unmittelbar hast, würde meinen kurzen Post jetzt sprengen.
Und wie diese Kleinunternehmer-Regelung bei Freiberuflern ausschaut, weiß ich auch nicht.

Du merkst also, da ist gibt's ziemlich viele offene Fragen. Du solltest dich also an einen Steuerberater oder Gründungsberater oder Sonstwasberater wenden, wenn du wirklich gute Antworten haben willst.

Und wenn du jetzt und in der Vergangenheit schon mehrere Artikel pro Woche verfasst hast und noch nie eine Rechnung erstellt, solltest du das alles schleunigst nachholen.

Und was bis jetzt noch gar niemand geschrieben hat: Nebenbeschäftigungen musst du in der Regel von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen.
 
Eine Nebenjob fällt ebenfalls unter die Berufsfreiheit, eine ausdrückliche Genehmigung ist nur erforderlich wenn es im Arbeitsvetrag so vereinbart wurde. Der Arbeitgeber darf sie auch dann nur in bestimmten Fällen (zB Konkurrenzverbot) verweigern, in der Praxis ist daraus eher eine (gerne und/oder häufig verbummelte) Formsache geworden.