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Das reicht als "Beweis" für das FA aus. Du musst ja nix beweisen, sondern nur belegen.![]()
Bei Rechnungen solltest Du NIE vergessen:
- Kundenummer
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
Lege für jeden Kunden eine Nummer an, Rechnungsdatum hilft Dir bei Beweisführungen zu säumigen Kunden und Vollstreckungsmassnahmen und ist UNERLÄSSICH für fristgerechten Zahlungseingang, Rechnungsnummer ist vorgeschrieben (fortlaufende Nummerierung).
Noch ein Tip: Rechnungen werden NIE unterschrieben!
Die Signatur betrifft ja "nur" die Umsatzsteuer, als Ausgabe kann man eine solche Rechnung ohne Signatur trotzdem geltend machen. Kleinunternehmern kann es also egal sein...
Man unterschreibt Rechnungen aus einem Grund NIEMALS:
Es gibt leider WIRKLICH, gerade im Onlinegeschäft eine Menge "Kunden" die nicht ernsthaft zahlen wollen.
Wenn Du nun eine Rechnung unterschreibst, gibt es "ganz Pfiffige", die haben einen Stempel, mit dem Inhalt:
"Rechnung bezahlt am: _________"
andere tragen manuell "Betrag dankend erhalten" ein.
So, nun steht Deine Unterschrift darunter...., beweise Du mal, das Geld nicht erhalten zu haben....![]()
Also: NIE Rechnungen unterschreiben.
Jein, Du kannst die Rechnung unten rechts oder links, je nach Formular abzeichnen, um zu zeigen, dass Du nach dem Ausdruck nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert hast.
Zum FA: Keine EBAY-Rechnung hat eine elektron. Signatur, keine online-Telecomrechnung..., das FA muss diese Rechnungen anerkennen.
Zum FA: Keine EBAY-Rechnung hat eine elektron. Signatur, keine online-Telecomrechnung..., das FA muss diese Rechnungen anerkennen.
So sehe ich das eher auch, bin mir aber nicht ganz sicher. Es steht einiges im Umsatzsteuergesetz drin, was nur unmittelbar oder gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat, von daher ist der Begriff evt. ein wenig unglücklich gwählt.
Normalerweise sagt dir das FA ganz unmissvertändlich, was es muß und was nicht.Aber hier hilft Googlen. Das die Umsatzsteuer ohne Sig. nicht anerkannt werden muß, ist schon mal ganz sicher. Ob die ganze Rg. evt. aberkannt werden kann, ist ne interessante Frage. Da kann man aber ganz einfach sein eigenes FA fragen, die arbeiten nämlich auch nicht so ganz einheitlich.
Bei meinen FAern gab es bezüglich der Ust. bei Onlinerechnungen nie Probleme. Aber, wie gesagt, die Mitarbeiter der FA blicken auch nicht mehr durch, und es ist auch eine Frage des Goodwill, und des jeweiligen Mitarbeiters.