Rechnung als Kleinunternehmer?

Das kann man nicht pauschal sagen. Weder für die eine Sache als auch für die andere Sache.

Frage doch mal GUL, ich habe ihn in den Verdacht, ein Finanzbeamter zu sein. ;)

Ich verrate die Gründe dann erst in meinem 3. oder 4. Ebook.
 
Stimmt nicht ganz ...

Guten Morgen,

aus beruflicher Erfahrung heraus muss ich hier einmal Einspruch einlegen:

Das reicht als "Beweis" für das FA aus. Du musst ja nix beweisen, sondern nur belegen. :)

Ich hatte mit dem Finanzamt genau deswegen Ärger und meine Ausgaben wurden nicht anerkannt, bis ich eine Originalrechnung bzw. Gutschrift vorgelegt habe.

Bei Rechnungen solltest Du NIE vergessen:

  • Kundenummer
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum

Lege für jeden Kunden eine Nummer an, Rechnungsdatum hilft Dir bei Beweisführungen zu säumigen Kunden und Vollstreckungsmassnahmen und ist UNERLÄSSICH für fristgerechten Zahlungseingang, Rechnungsnummer ist vorgeschrieben (fortlaufende Nummerierung).

Stimmt, steht auch alles in §14 UStG ;-)

Allerdings steht im §14 UStG Absatz 3 auch unmissverständlich, dass Rechnungen, die elektronisch übermittelt werden, also per PDF zum Download angeboten oder wie im Jagusch Skript automatisch versendet werden, von einer qualifizierten Signatur mit Anbieter-Akrreditierung nach dem Signaturgesetz versehen sein müssen! Willkommen im Bürokratendschungel ... Das einzige Unternehmen, dass diese Systematik einhält und mir bekannt ist, ist die Fa. FAX.de. Rechnung online der Telekom ist für alle Gewerbetreibenden auf Grund der fehlenden Signatur tabu.


Noch ein Tip: Rechnungen werden NIE unterschrieben!

Jein, Du kannst die Rechnung unten rechts oder links, je nach Formular abzeichnen, um zu zeigen, dass Du nach dem Ausdruck nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert hast.

Gruß
buhacont
 
Nett, das du die Signatur erwähnst hast, das hatte ich ja ganz vergessen. Ohne die geht in Zukunft noch weniger. Obwohl das schon seit ein paar Jahren so ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Signatur betrifft ja "nur" die Umsatzsteuer, als Ausgabe kann man eine solche Rechnung ohne Signatur trotzdem geltend machen. Kleinunternehmern kann es also egal sein...
 
Die Signatur betrifft ja "nur" die Umsatzsteuer, als Ausgabe kann man eine solche Rechnung ohne Signatur trotzdem geltend machen. Kleinunternehmern kann es also egal sein...

Nein ist es nicht. Es ist eine Formalanforderung an eine Rechnung (§ 14 (3) UStG) die elektronisch übermittelt wird.

Eine Rechnung ist das Dokument zur Abrechnung einer erbrachten Lieferung oder Leistung. Für dieses Dokument gibt es eine gesetzliche Form, die die Mindestangaben nach § 14 (4) UStG enthalten muss. (nachzulesen unter https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=362883&postcount=6 )

Daher hat eine ohne elektronische Signatur übermittelte Rechnung keinerlei Anerkennungswert, da Sie vom Rechnungsempfänger manuell geändert werden könnte, um sein Unternehmensergebnis positiv oder negativ zu beeinflussen. Das darüber hinaus der Vorsteuerabzug bei berechtigten Unternehmen versagt wird, ist nur eine logische Konsequenz. Die ursächliche Problematik gilt allerdings genauso für den Kleinunternehmer.

Gruß
buhacont
 
So sehe ich das eher auch, bin mir aber nicht ganz sicher. Es steht einiges im Umsatzsteuergesetz drin, was nur unmittelbar oder gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat, von daher ist der Begriff evt. ein wenig unglücklich gwählt.
 
Man unterschreibt Rechnungen aus einem Grund NIEMALS:

Es gibt leider WIRKLICH, gerade im Onlinegeschäft eine Menge "Kunden" die nicht ernsthaft zahlen wollen.
Wenn Du nun eine Rechnung unterschreibst, gibt es "ganz Pfiffige", die haben einen Stempel, mit dem Inhalt:

"Rechnung bezahlt am: _________"

andere tragen manuell "Betrag dankend erhalten" ein.

So, nun steht Deine Unterschrift darunter...., beweise Du mal, das Geld nicht erhalten zu haben....8)

Also: NIE Rechnungen unterschreiben.

Zum FA: Keine EBAY-Rechnung hat eine elektron. Signatur, keine online-Telecomrechnung..., das FA muss diese Rechnungen anerkennen.
 
Man unterschreibt Rechnungen aus einem Grund NIEMALS:

Es gibt leider WIRKLICH, gerade im Onlinegeschäft eine Menge "Kunden" die nicht ernsthaft zahlen wollen.
Wenn Du nun eine Rechnung unterschreibst, gibt es "ganz Pfiffige", die haben einen Stempel, mit dem Inhalt:

"Rechnung bezahlt am: _________"

andere tragen manuell "Betrag dankend erhalten" ein.

So, nun steht Deine Unterschrift darunter...., beweise Du mal, das Geld nicht erhalten zu haben....8)

Also: NIE Rechnungen unterschreiben.

Gut, unter diesem kriminellen Gesichtspunkt gebe ich Dir Recht. Aber ich hatte auch geschrieben:

Jein, Du kannst die Rechnung unten rechts oder links, je nach Formular abzeichnen, um zu zeigen, dass Du nach dem Ausdruck nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert hast.

Damit meinte ich in einer Ecke, mit einem Kurzzeichen ohne vollständige Unterschrift.

Zum FA: Keine EBAY-Rechnung hat eine elektron. Signatur, keine online-Telecomrechnung..., das FA muss diese Rechnungen anerkennen.

Eben nicht. Erfahrung aus dem Bekanntenkreis. Keine elektronische Signatur, keine Anerkennung der Kosten und des Vorsteuerabzuges.

Lapidare Begründung durch das FA: Man kann sich die Rechnungen auf dem Postweg anfordern.

Alles solche Kleinigkeiten, die im Rahmen der Steuergier unseres Staates sehr genau beobachtet und ausgenutzt werden.

Gruß
buhacont
 
Zum FA: Keine EBAY-Rechnung hat eine elektron. Signatur, keine online-Telecomrechnung..., das FA muss diese Rechnungen anerkennen.

Normalerweise sagt dir das FA ganz unmissvertändlich, was es muß und was nicht. ;) Aber hier hilft Googlen. Das die Umsatzsteuer ohne Sig. nicht anerkannt werden muß, ist schon mal ganz sicher. Ob die ganze Rg. evt. aberkannt werden kann, ist ne interessante Frage. Da kann man aber ganz einfach sein eigenes FA fragen, die arbeiten nämlich auch nicht so ganz einheitlich.
 
So sehe ich das eher auch, bin mir aber nicht ganz sicher. Es steht einiges im Umsatzsteuergesetz drin, was nur unmittelbar oder gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat, von daher ist der Begriff evt. ein wenig unglücklich gwählt.

Vor allem musst Du wissen, dass nahezu alle Regelungen auch für Kleinunternehmen gelten, die jedoch nur durch den Nichtausweis der Steuer "bevorteilt" werden.

Ich denke, dass sich viele Kleinunternehmer allein auf §19 berufen und sagen: "Mich betrifft das Ganze nicht, ich habe ja nichts mit der USt am Hut."
Ein weit verbreiteter Irrtum.

Wenn man dann noch die USt-DV und die USt-R berücksichtigt, dann "Gute Nacht!" :roll:

Gruß buhacont
 
Normalerweise sagt dir das FA ganz unmissvertändlich, was es muß und was nicht. ;) Aber hier hilft Googlen. Das die Umsatzsteuer ohne Sig. nicht anerkannt werden muß, ist schon mal ganz sicher. Ob die ganze Rg. evt. aberkannt werden kann, ist ne interessante Frage. Da kann man aber ganz einfach sein eigenes FA fragen, die arbeiten nämlich auch nicht so ganz einheitlich.

Genau und die Einheitlichkeit lässt leider stark zu wünschen übrig. Manchmal habe ich den Eindruck, dass in Schwaben ein anderes UStG angewandt wird, als im sonnigen Baden :ugly:

Gruß
buhacont
 
Bei meinen FAern gab es bezüglich der Ust. bei Onlinerechnungen nie Probleme. Aber, wie gesagt, die Mitarbeiter der FA blicken auch nicht mehr durch, und es ist auch eine Frage des Goodwill, und des jeweiligen Mitarbeiters.
 
Bei meinen FAern gab es bezüglich der Ust. bei Onlinerechnungen nie Probleme. Aber, wie gesagt, die Mitarbeiter der FA blicken auch nicht mehr durch, und es ist auch eine Frage des Goodwill, und des jeweiligen Mitarbeiters.

Ich habe eine Veröffentlichung zu diesem Thema gefunden:

https://www.haufe.de/SID103.ANnIvUUTn94/newsDetails?newsID=1158046444.85&d_start:int=9&b_start:int=0

Viellleicht findet mit diesem Urteil ein kleines Umdenken statt.

Gruß
buhacont
 
Sorry,

das kann man nicht vergleichen. Wenn ein Prüfer bei mir die Seriennummer für Kleinteile haben will, um die Vorsteuer zu akzeptieren, hätte ich ein längeres Gespräch mit meinem Wirtschaftsprüfer (ich meine im Job), dann evt. mit seinem Vorgesetzten. Ich denke, der würde nicht mehr bei uns prüfen.

Das kann man jetzt aber nicht mit anderen Sachen vergleichen, gerade zur elektronischen Signatur gibt es genug Fälle. Ich bin jetzt aber zu faul, sie rauszusuchen. ;)