News Raubkopierer muss 4.800 Euro für Top-100-Charts zahlen

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 14.03.2012 um 21:06:00 Uhr veröffentlicht:
Raubkopierer muss 4.800 Euro für Top-100-Charts zahlen
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In Deutschland wird hart gegen Raubkopierer vorgegangen. Für den Download der Top-100 Musik-Charts muss ein Internet-Nutzer jetzt 4.800 Euro zahlen. Dies ist kein Einzelfall. Es gibt immer wieder Forderungen in vierstelliger Höhe. Wegen der verbraucherunfreundlichen Gesetzgebung sei es sehr schwierig, seine Unschuld zu beweisen, sagt Rechtsanwalt Montgomery Hardebeck. Wer abgemahnt werde, sollte Geld für einen eigenen Anwalt ausgeben und auf keinen Fall die Forderungen ignorieren, weil er sonst gerichtlich verurteilt werden könne, so der Rechtsvertreter weiter. So geschah es auch einer Rentnerin, die nachweislich keinen Computer hatte und dennoch verurteilt wurde.
 
Die Rechtsprechung im Urheberrecht ist schon lange nicht mehr gerecht.
Eine nicht-staatliche Einrichtung übernimmt die Arbeit der staatlichen Exekutive, ermittelt praktisch ohne Kontrolle durch übergeordnete unabhängige Stellen eine IP-Adresse, eine beliebige Abfolge von Zahlen, die von der Einrichtung selbst gefälscht worden sein kann, die fehlerhaft an die zu durchlaufenden Stellen weitergegeben werden kann, die von Hackern hätte missbraucht werden können und auf Grundlage dieser kann ein (geldgeiler) Anwalt für (noch geldgeilere) Mandanten überhöhte Forderungen an den vermeintlichen Anschlussinhaber stellen, da vor einem zuständigem Zivilgericht ebendiese IP-Adresse dem Richter als Beweis für die Schuld ausreicht.
Die wenigsten "Urheberrechtsverletzer", wenn sie denn überhaupt welche sind und nicht nur (aufgrund eben der Bürgerunfreundlichen Rechtsprechung) verantwortlich gemacht werden, machen da richtig Kohle mit. Meistens ist der einzige Schaden der entsteht, der, dass der Downloader sich keine DVD kauft oder nicht ins Kino geht (dass Dateiteile bzw. -splitter weitergeseedet werden ist eben eine Eigenheit vom P2P und das man mit einem einzelnen Dateisplitter gar nichts anfangen kann und somit durch die teilweise Weitergabe erstmal kein weiterer Schaden angerichtet wurde, dass checkt ja noch keiner). Der Verbraucher/Verletzer hat also einen direkten Schaden von max. 10-15€ (DVD-Neupreis) angerichtet (Da sind sogar Materialkosten, Mehrwertsteuer und Zwischenhändleranteil mit drin, die als reine Datei eigentlich nicht angerechnet werden müssten), dennoch verlangen die Abmahnanwälte und deren Mandaten Summen in 3-5 stelligem Bereich.
Dann kommen da noch die teils sehr hoch angesetzten Anwaltsgebühren dazu. Wer solch eine Abmahnung schon mal gesehen hat, weiss dass diese sich meisten im Bereich um die 500€ belaufen für die erste Abmahnung. Sorry, liebe Abmahnanwälte, eure Schreiben sind copy+paste-Schreiben, es muss nur noch Namen und Adresse des neu Abgemahnten eingesetzt werden. Selbst wenn man die Kosten für Papier, Druckertinte und Porto abzieht, ich wünscht ich würde für 5-10 Minuten Arbeit ca. 450€ bekommen... Abzüglich laufender Kosten wie Versicherungen und Miete/Nebenkosten haben viele das nicht einmal für einen Monat aufm Konto.

Für den Teenie/Azubi/Studenten, welcher einfach mit der Konsumgesellschaft mithalten wollte, sind solche Forderungen der finanzielle Todesstoß, erst recht, wenns am Ende vors Gericht geht. Da kann man gleich Insolvenz anmelden, die Karriere vergessen und in ne Höhle ziehen. Für denjenigen, der Opfer eines Hackers oder Ermittlungsirrtums geworden ist und zu unrecht angeschwärzt und verantwortlich gemacht wird, ist es einfach nur eine ungeheure Ungerechtigkeit.

Meiner Meinung nach hat Urheberrecht und der damit einhergehende Abmahnwahn schon lange nichts mehr mit dem Schutz von geistigem Eigentum zu tun, sondern dient nur noch dazu, x-beliebige Personen, egal ob schuldig oder unschuldig, finanziell, zur Bereicherung eh schon stinkreicher kapitalistischer Geldsäcke, auszupressen.
Leider fehlen derzeit unabhängige und mit dem Internet aufgewachsene bzw. vertraute Richter die dem ganzen ein Riegel vorschieben.