Probleme mit Kunstlehrerin

Das verwechselst du jetzt wohl damit, daß du es in meine Aussagen hineininterpretierst.

In deinen ganzen Beiträgen hier ergreift du allerding mehr Partei/Mitgefühl für die Lehrerin als für den Schüler selbst.

Reicht ja nicht, daß ihr Mann totkrank ist. Wieso nicht gleich feuern, dann kann sie sich den ganzen Tag um ihn kümmern. :roll:

Manchmal frag ich mich echt, was in euren Köpfen vor sich geht. Mitgefühl ist für euch wohl ein Fremdwort...
Trotz der privaten schlechten Situation darf sie es nicht an Schülern auslassen, ansonsten hat sie ihren Job verfehlt. Pädagoge bringt nun mal den ein oder anderen Stress mit sich, wo stand gehalten werden muss.

Klar, hau noch einen drauf. Erzähl ihr wie scheiße ihr sie findet. Und dann kannste hier wieder heulen kommen. :roll:
Wieder nur Mitgefühl :roll:

Sowas kommt nicht von ungefähr und wenn man selber keinen Respekt zeigt, wieso soll man dann welchen erwarten können?
Wieso darf sie ihr Empfinden den den Schüler vermitteln, aber im Gegenzug diese nicht. Gleiches Recht für alle. Auch Lehrkräfte können durch den Dialog mit Schülern den Umgang lernen. Nicht nur ein Erwachsener ist eine Respektperson.

Und Schüler erzählen auch immer alles so wie es wirklich ist. ;)
Und was ist mit Lehrkräften, z.B. weil die Nase Schüler nicht passt?
 
...und wenn man selber keinen Respekt zeigt, wieso soll man dann welchen erwarten können?
Und die Lehrerin? Sie respektiert nichtmal ihre Schüler, von Respekt haben rede ich noch gar nicht. Respekt habe ich vor nichts und niemand, aber mein Gegenüber zu respektieren (dazu gehört, sein Gegenüber so zu behalndeln, wie man selbst vom Gegenüber behandelt werden möchte) ist doch wohl das mindeste, was man von einem Menschen verlangen kann. Und als ausgebildete Pädagogin sollte sie wissen, daß ihr Beispiel auf andere abfärbt.

Die Krankheit ihres Mannes gibt ihr das Recht, sich um ihren Mann zu kümmern, soweit dieser das nötig hat. Weiterhin gibt die Krankheit ihr das Recht, sich um ihren Mann Sorgen zu machen, und sie kann sich - ebenso mit Recht - dumme Bemerkungen über ihren Mann und dessen Krankheit verbitten.

Die Krankheit ihres Mannes gibt ihr aber genauso wenig das Recht, ihre schlechte Laune grundlos an den Schülern auszulassen, wie dies die Stellung ihres Mannes als Schulleiter tut.
Klar, hau noch einen drauf. Erzähl ihr wie scheiße ihr sie findet. Und dann kannste hier wieder heulen kommen. :roll:
NICHT SIE ist scheiße, sondern IHR BENEHMEN ist es! Und das muß man ihr auch sagen können. Sie hat doch als Lehrerin keine Narrenfreiheit, keine Vorab-Absolution für jeden Mist, den sie anstellt.

Erinnert mich irgendwie an den blöden Spruch der DDR-Regierung nach dem 17. Juni 1953, daß das Volk das Vertrauen der Regierung verloren hätte, und das Vertrauen nur durch kräftige Anstrengung wiedererlangen könnte. Dann soll die Regierung das Volk gefälligst auflösen und sich ein neues wählen! Da hatte Brecht was wahres gesagt.
Mein Handy sollte ich mir bei meinem Klassenlehrer abholen, welcher krank ist.
Ein klarer Rechtsbruch! Das Handy ist Dein EIGENTUM, das darf auch ein Lehrer Dir nicht wegnehmen. Auch der Bundespräsident dürfte das nicht, genauso wenig, wie das ein anderer Schüler darf. Das Handy-Verbot steht nur deshalb in allen Schulordnungen, damit die Schule nicht für Diebstähle haftbar gemacht werden kann.

Ein Handy ist kein Gegenstand, der die Sicherheit innerhalb der Schule gefährdet wie z. B. Waffen, deren Mitbringen deshalb durchaus zu verbieten ist. Das Recht auf Eigentum ist im Grundgesetz verankert, und eine Schulordnung steht nicht über dem Grundgesetz. Lehrer, die meinen, sie müßten MACHT über ihre Schüler ausüben, haben nicht nur den Beruf verfehlt, sie tun der Gesellschaft schlimmes an.

Wer erreichen will, daß andere sich an Gesetze halten und gutes Benehmen (oder Charakter) entwickeln, sollte zuerst mal selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
 
Ein klarer Rechtsbruch! Das Handy ist Dein EIGENTUM, das darf auch ein Lehrer Dir nicht wegnehmen. Auch der Bundespräsident dürfte das nicht, genauso wenig, wie das ein anderer Schüler darf.

Lies mal in Ruhe, das ist GESETZ in NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ... die zeitweise Wegnahme von Gegenständen,

Und nun? Immer noch Rechtsbruch?
Ich würde Euch ja mal zu meiner Mutter in die 7. Klasse einer Hauptschule einladen, die man gemeinhin als "Problemschule" bezeichnen würde, wo mehrmals die Woche die Polizei auf dem Schulhof auftaucht etc...

Meine Mutter war monatelang krankgeschrieben, weil sie mit 26 solcher Schüler konfrotiert war, die alle meinten, sie hätten Rechte und der Lehrer hätte Pflichten. Die waren noch nett, wenn sie wenigstens Kopfhörer nutzten beim Musik hören. Und das war nicht Kunst, das war Mathe, Deutsch etc.

PSPs, Handys, aber auch Kommen und Gehen wann man will, ist dort völlig normal. Keine Handhabe, etwas dagegen zu unternehmen. Den drei Schülern, die wirklich was lernen wollen, versucht sie, Bildung zu vermitteln, der Rest hat als nächste Karrierestation Hartz IV angegeben...

Und ich halte das für völlig normal, dass ein Schüler, wenn ein Lehrer etwas erklärt, die Musik ausmacht und zuhört, selbst wenn während des Künstelns selber das Hören erlaubt ist.

Mein Arbeitgeber erlaubt mir auch ein Radio im Büro, trotzdem würde ich das nicht in Besprechungen anlassen und mich dann wundern, wen das wen stört.

Marty
 
Marty, ein § aus dem Schulgesetz eines Bundeslandes steht nicht über dem Grundgesetz. Wäre leider nicht das erste Mal, daß unfähige, wildgewordene Gesetzgebungsorgane vom Verfassungsgericht ausgebremst werden müssen.

Viel Unrecht ist nur deshalb Gesetz, weil sich keiner dagegen auflehnt.
 
Marty, ein § aus dem Schulgesetz eines Bundeslandes steht nicht über dem Grundgesetz. Wäre leider nicht das erste Mal, daß unfähige, wildgewordene Gesetzgebungsorgane vom Verfassungsgericht ausgebremst werden müssen.
Solange keiner dagegen klagt, IST es Gesetz und man hat sich daran zu halten.

Gegen welchen Paragraphen des Grundgesetzes soll denn dieses Gesetz verstoßen?

Marty
 
... Respekt habe ich vor nichts und niemand, aber meinen Gegenüber zu respektieren (dazu gehört, sein Gegenüber so zu behalndeln, wie man selbst vom Gegenüber behandelt werden möchte) ist doch wohl das mindeste, was man von einem Menschen verlangen kann. ...

??? Habe ich etwas nicht verstanden? Du erwartest, respektiert zu werden ohne selbst zu respektieren?
 
@ Marty: Art. 14 in Verbindung mit Art. 2 GG

Das NRW-Schulgesetz schränkt wg. Art. 2 den Art. 14 unzulässig ein.

@ smailies: Ich habe keinen Respekt. Ich respektiere aber mein Gegenüber - bis zu einem gegenteiligen Anlaß. Und so erwarte ich das auch von meinem Gegenüber.
 
@ Marty: Art. 14 in Verbindung mit Art. 2 GG

Das NRW-Schulgesetz schränkt wg. Art. 2 den Art. 14 unzulässig ein.
Könntest Du das mal erläutern, ich sehe weder in Art. 2 noch in Artikel 14 des GG irgend etwas, was mich glauben ließe, eine temporärer Wegnahme eines Gegenstandes könnte, als Gesetz erlassen, gegen das GG verstossen.

Marty
 
@ Marty: Art. 14 in Verbindung mit Art. 2 GG

Das NRW-Schulgesetz schränkt wg. Art. 2 den Art. 14 unzulässig ein.

@ smailies: Ich habe keinen Respekt. Ich respektiere aber mein Gegenüber - bis zu einem gegenteiligen Anlaß. Und so erwarte ich das auch von meinem Gegenüber.

Artikel 2

[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Die anderen haben "das Recht" nicht im Unterricht durch derartiges Verhalten am Lernen gestört zu werden, auch wenn er Kopfhörer benutzt.
Die eigene Freiheit hört dort auf, wo die des anderen beginnt.


Artikel 14

[Eigentum, Erbrecht, Enteignung]

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Guck dir mal Punkt 1 an. Schranken werden durch Gesetze bestimmt. Damit sollte dieser Artikel in bezug auf das Problem auch "entkräftet" sein.

@Marty: Ich stimme dir 100% :yes:
 
Zitat:

Artikel 14
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Zitat Ende

Und hier ist eindeutig gesagt, dass auf Grundlage eines Gesetzes enteignet werden darf. Das Schulgesetz regelt Art und Ausmaß der Entschädigung: Keine Entschädigung, aber Rückgabe des Eigentums.
 
Das "Handy temporär wegnehmen" ist keine Enteignung. Enteignung ist der Entzug des Eigentums. Das Eigentum wird bei der Wegnahme aber gar nicht angetastet.

Marty
 

Die darauf folgenden Beiträge von Kampfwurst, katrawi und LordRoscommon dürften als Antwort reichen. Dir natürlich nicht, aber du scheinst ja auch keine Gegenargumente zu haben:

Das verwechselst du jetzt wohl damit, daß du es in meine Aussagen hineininterpretierst.

Alles lesen. Danke.

Und einen Beitrag mit einem respektvollen "blubb" als Quote zusammenzufassen...hast du das in deinem Studium gelernt? :ugly:
 
Hi! Darf mir jetzt eig. ein Lehrer das Handy wegnehmen, wenn er es sehen will und es nicht ausgeschaltet ist sondern auf Lautlos, und keinen stört?
 
Kommt vllt. drauf an: Wenn (d)ein HAndy schon gestört hat und er angekündigt hat, alle Handys zu kontrollieren und nicht angeschaltete zu kassieren, sozusagen als "Prophylaxe"...?