Probleme mit Ebay

Piepselchen

die mit dem Pieps
ID: 151240
L
21 April 2006
424
20
Hallöchen,

ich habe derzeit Probleme mit Ebay, bei denen ich nicht mehr ganz durchblicke.;-)
Ich habe ein Hintergrundsystem ersteigert, für 53 Euro. Nun ja, im Nachhinein entdeckte ich, dass ich vollkommen falsch geboten hatte, denn ich brauchte ein ganz anderes Hintergrundsystem, was der Shop des Verkäufers allerdings auch nicht bot.

Ich schrieb also den Verkäufer an und sagte ihm, was mir passiert war. Er schien gutmütig und schrieb drauf zurück: "Führen wir diese Größe nicht auch? Ich denke wir werden uns schon einig." Darauf hin war ich sehr optimistisch und dachte mir: "Das wird schon."
Nunja, ich schrieb zurück, dass ich die Ebaygebühren der alten Auktion und einer neuen gerne für ihn übernehmen würde, damit keine Umkosten entstehen.

Leider bekam ich keine Antwort darauf. Ein paar Tage später ging ich also bei Ebay online. Ich hatte einen Hinweis, jedoch nicht, wie ich erwartet hatte, wegen den Ebaygebühren (da gibt es ja auch sowas, dass man sich geeinigt hat, dass ich die Kosten übernehme), sondern es war ein Hinweis, dass ich nicht gezahlt habe. Ich dachte mir, dass vllt etwas verwechselt wurde. Also schrieb ich dem Verkäufer erneut an.
Auszug:
[Hallo,

ich hatte Sie schon einmal auf meinen Fehler hingewiesen, dass ich falsch geboten habe.
Möchten Sie die Ebay-Gebühren zurück erstattet haben?...]


Darauf hin erhielt ich eine Nachricht bei Ebay, nur leider standen in dieser Nachricht nur die Kontodaten des Verkäufers. Danach folgte ein und dieselbe Nachricht noch einmal, obwohl ich auf eine plausible Antwort wartete. Dann antwortete ich erneut:
Auszug:
[Hallo,
können Sie mir konkret antworten, welche Summe Sie nun von mir erhalten wollen?
Vielen Dank und liebe Grüße...]

Darauf hin kam eine kurze Antwort von: [68,90 Euro..] und wieder die Kontodaten.
Ich war nun sehr überrascht. Habe natürlich geantwortet:
Auszug:
[d.h. dass Sie nun kein Gebotsrückzug akzeptieren? Ich erstatte Ihnen gerne die Ebaygebühren
für Wiedereinstellung des Angebots bei Ebay. ...]

Nun die letzte Antwort machte für mich keinen Sinn mehr:
[Die Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels wurden aus folgendem Grund beigelegt:
Der Verkäufer hat die Kommunikation mit dem Käufer beendet und eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt...]

Was heißt das nun für mich? Kann ich mich dagegen wehren? Ich meine, ich habe immer höflich nachgefragt und nie eine direkte Antwort erhalten.
 
Du könntest dich bei Ebay beschweren, das bringt dir aber nicht viel, denn du hast geboten und gewonnen. Für Ebay liegt der Fehler bei dir (du hast nicht bezahlt), da kannst du nichts mehr dran ändern. Aber so musst du auch nichts zahlen. (So war es damals zumindest)
 
Du könntest dich bei Ebay beschweren, das bringt dir aber nicht viel, denn du hast geboten und gewonnen. Für Ebay liegt der Fehler bei dir (du hast nicht bezahlt), da kannst du nichts mehr dran ändern. Aber so musst du auch nichts zahlen. (So war es damals zumindest)

Hallo,

ersteinmal, worüber beschweren, es ist kein Fehler. Es gibt bestimmte Recht und Pflichten im Rechtsgeschäft. Wenn du in den Laden gehst dir ein Shirt aussuchst, es aber in anprobierst und im Nachgang feststellst es ist zu klein, bringst du es auch zurück. Und der Händler muss es zurücknehemen.

Da es sich, so habe ich es herausgelesen, um einen ebay - Shop handelt, ist er verpflichtet, ein Rückgeberecht anzubieten. Somit bist du auf der sicheren Seite

Es ist genau das eingetreten, was du erreichen wolltest-der Verkäufer hat akzeptiert, dass du nicht kaufen willst. Mit dem Antrag auf Rückerstattung der Verkaufsprovision bei ebay, bekommt er seine Gebühren wieder zurück. Da du ja nichts kaufst, kann ebay keine Verkaufsprovision verlangen. Es ist ja kein Geld geflossen.
Wenn noch nicht geschehen, bestätige ebay, dass du vom Verkauf zurückgetreten bist und alles wird gut.

Der Verkäufer könnte dir ne schlechte Bewertung geben, was ich allerdings nicht glaube.

So jetzt muss ich aber.
Dann noch nen schönen Tag.

mfg
FOSSI
 
Du hast doch eine Menge passende Antworten bei webmasterpark.net bekommen, warum fragst Du hier nochmal?

Marty
 
wenn es ein gewerblicher Händler ist, hast Du doch meistens 14 Tage Zeit, um vom Kauf Zurück zu treten.
 
@fossi:
der reguläre handel hat keine umtauschpflicht
einzig eine mängelhaftung, wenn die ware einen defekt aufweist

es gibt keine gesetzliche pflicht zum umtausch, es ist eine kulanzhandlung des handels

bietet er es allerdings vorab an (wie in den meisten geschäften per aushang) dann hat er die pflicht, dieses dann auch zu tun


und zum thema
wenn es ein gewerblicher händler bei ebay war, hast du ab erhalt der ware ein 14tägiges widerrufsrecht

weise den händler darauf am besten vorweg hin, denn er muss dir zwar nicht das hinporto erstatten, aber er muss das rückporto tragen, weil der wert über 40€ beträgt

teil ihm das mit, stell ihn vor die wahl, ob er nun dein freiwilliges angebot annimmt, die ebaygebühren dadurch zurückerhält oder ob er lieber das rückporto zahlen will und auf seinen ebaygebühren dann sitzen bleibt
 
na toll, eine neue sonderform ...

nun sind es für ebay dann 4 wochen ?!?!

was kommt als nächstes?

ok, dann kann man das doch noch umgehen

man hinterlegt eine .txt-datei und bietet diese bei der auktion zum download an ... schon sind es wieder 14 tage :mrgreen:
 
@ wittis-web.de
war ein schlechtes Beispiel für diesen Sachverhalt. Fackt ist, er muss die Ware trotz "Kaufzusage" nicht nehemen.

Allerdings würde ich wie ich schon geschrieben habe nicht die Ebay-Gebühren übernehmen. Die bekommt er von Ebay erstattet. Ich hatte das auch schon. Hab gewonnen und dann den Artikel nicht genomen.
Ebay hat mich angemailt und gefragt, ob ich den Artikel nicht erworben habe und der Verkäufer berechtigt den Antrag auf Rückerstattung der Gebühren stellt.
Er bekam sie erstattet.

Also nichts mit "ICH ÜBERNEHM AUCH DIE GEBÜHREN..."
Brauchst du nicht!!!

mfg

FOSSI
 
@fossi

bei den gebühren werden aber nur die abschlußgebühren erstattet

die gebühren für das einstellen der artikel werden nicht erstattet
 
nicht 4 Wochen, sondern ein Monat bei eBay ;-)


ok, dann streiten wir weiter *g*

hat der monat 28, 30 oder 31 tage?

oder der kaufmännische monat?

oder wie?!

lustig ist, dass es erst ein kleines gericht war, ob das urteil damit dann weitreichende folgen für alle gerichtbarkeiten aufwirft?

muss mir mal das aktenzeichen suchen und das urteil lesen
 
ja, aber der beschriebene fall ist nun nicht explizit und ausreichend begründet:

Da die Antragsgegnerin ihre AGB mit der Regelung des Widerrufsrechts lediglich auf ihrer “MICH”-Seite ins Internet gestellt hat und damit - mangels Belehrung in Textform (§ 126 B BGB) - keine Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss erteilt, kann die erforderliche Widerrufsbelehrung nur nach Vertragsschluss erfolgen. Über die demgemäß geltende Widerrufsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) belehrt die Antragsgegnerin die Verbraucher aber nicht (...)."

denn demnach war die belehrung nun nur auf der MICH Seite
was aber, wenn die Belehrung bei jedem Angebot steht?

denn dazu hat ebay ja nun extra einen sichtbar durch abtrennung hervorgehobenen bereich eingerichtet

dieser ist dann in schriftform, zum ausdruck geeignet und unmittelbar bei vertragsabschluß erkennbar ?!

hmmm

nun bräuchte man wieder einen fachanwalt ?!