Probezeit bald vorbei...und nu?

knuppel

Well-known member
ID: 286075
L
8 September 2011
791
16
Hallo,

ich bin in einem Betrieb angestellt und meine Probezeit (6 Monate) ist bald vorbei. So wie es nun aussieht wurde ich nur für ein Projekt eingestellt (Zertifizierung nach TS 16949). Nun hat mir der Chef "angeboten", die Probezeit zu verlängern und mein Gehalt um eine beträchtliche Summe zu kürzen, soll aber weiterhin noch die selbe arbeit machen. Da ich weder Hartz 4 noch Arbeitslosengeld I bekommen würde, bin ich qausi gezwungen zu unterschreiben, auch für den Fall, dass das sittenwidrig wäre. Mir geht es darum, wäre der Vertrag gültig? Ich dachte die Probezeit kann nur in bestimmten Fällen (Krankheit) verlängert werden. Hinzu kommt noch, dass er mir das Geld rückwirkend zum 1.12 kürzen würde.
Kann ich ihn, wenn ich unterschrieben habe, auslachen und sagen:"Ätsch, das ist nicht gültig!"?

P.s.: Mir ist klar, dass das nicht der humanste Arbeitgeber ist, aber bis ich was anderes gefunden habe muss ich wohl dort arbeiten.

P.s.2: Nach den 6 Monaten greift ja trotzdem der gesetzliche Kündigungsschutz (Kündigungsfrist 4 Wochen), oder? Auch wenn ich was anderes unterschreiben würde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sind ja einige Dinge in deinem Beitrag:

1.Grundsätzlich gilt das die Probezeit nicht länger als 6 Monate dauern darf
2. Eine Gehaltskürzung ist nur mit deinem Einverständnis möglich


Wichtig wäre, was du für einen Vertrag unterschrieben hast

unbefristet?
befristet auf Zeit
befristet wegen Sachlichkeit (Projekt)

und wann wäre die Probezeit um?
 
Mein Vertrag ist unbefristet und nicht an irgendein Projekt gebunden. Meine Probezeit endet am 25.12. Ich bin gezwungen die Gehaltskürzung zu unterschreiben, da ich sonst auf der Strasse stehe und gar nichts bekomme, kein Hartz 4 und kein Arbeitslosengeld I.
Ich hab 2010 mit der Technikerschule angefangen, davor hab ich gearbeitet, hätte ich mich damals nur einen einzigen Tag arbeitslos gemeldet, dann würde ich Arbeitslosengeld I bekommen. Hartz 4 bekomme ich keines, da meine Lebensgefährtin mit der ich ein Kind habe "zuviel" verdient.

Könnte es sein, dass der neue Vertrag im nachhinein als ungültig erklärt werden kann, weil er zum Beispiel eine Kündigungsfrist von 2 Wochen reinschreibt, obwohl die gesetzliche 4 Wochen beträgt?

P.s.: Arbeit ist genug da, auch werden wir die Zertifizierung diesen Monat wohl kaum schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich darf und werde ich( Personalleiter in einer Sicherheitsunternehmen) hier keine arbeitsrechtlichen Beratung durchführen, ich kann dir nur Tips geben.

In der Praxis sieht es so aus, das der AG dem AN ca. 14 Tage vor Beendigung der Probezeit mitteilt ob er weiter mit ihm arbeiten möchte.

In der Probezeit kann der AN oder der AG ohne Angabe von Gründen den Vertrag gemäß der im AV gesetzen Frist ( 2 Tage oder 1 Woche o.ä.) kündigen.

"Könnte es sein, dass der neue Vertrag im Nachhinein als ungültig erklärt werden kann, weil er zum Beispiel eine Kündigungsfrist von 2 Wochen reinschreibt, obwohl die gesetzliche 4 Wochen beträgt?"

Ein Arbeitsvertrag ist ein Individualvertrag, d.h. die Kündigungszeit die im AV steht ist bindend nicht die gesetzliche. Was in dem Fall gültig oder ungültig ist, bestimmt ein Arbeitsrichter.

Jede Abweichung vom aktuellen Arbeitsvertrag kann nur durch eine Änderungskündigung erreicht werden wo beide Seiten Ihren Willen dazu erklären müssen.

Eine rückwirkende "Gehaltskürzung" ist rechtlich gar nicht erlaubt.

Ich würde die Sache einfach bis zum 25.12. aussitzen. Er muss dir vorher schriftlich mitteilen wenn er dich nicht übernimmt.

Nach dem 25.12. ist er arbeitsrechtlich auf der schlechten Seite. Sollte danach was kommen was nicht mit deinem AV konform ist solltest du beim ArbGericht Klage einreichen.


Zum Thema ALG2:

Ich würde dringend empfehlen, Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle einzuholen oder einen Anwalt aufzusuchen, der kann für Sie Beratungshilfe beantragen, dann zahlen Sie 10,-€. Häufig sieht eine Behörde Fehler doch wesentlich schneller ein, wenn Dritte sie darauf hinweisen.
Ob bei Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt und die ArGe überhaupt berechtigt ist, das Einkommen Ihrer Freundin mitanzurechnen, läßt sich aus der Ferne nur schwer sagen. Viele Sozialgerichte sehen das anders als die Behörde. Sie können einen Antrag auf einstweilige Auszahlung von AlgII beim Sozialgericht stellen, aber normalerweise wird hierfür ein Ablehnungsbescheid vorausgesetzt.
 
Ich würde die Sache einfach bis zum 25.12. aussitzen. Er muss dir vorher schriftlich mitteilen wenn er dich nicht übernimmt.

Nach dem 25.12. ist er arbeitsrechtlich auf der schlechten Seite. Sollte danach was kommen was nicht mit deinem AV konform ist solltest du beim ArbGericht Klage einreichen.


....

Wir hatten heute das Gespräch, er hat es aber heute nicht mehr geschafft, das Schreiben aufzusetzen. Ich werde dann wohl nächste Woche unterschreiben müssen, wenn nicht dann kommt die Kündigung innerhalb der Probezeit.


Der Vertrag wird dann wohl so aussehen:

Probezeit wird um x-Monate verlängert, die Vergütung ab dem 1.12 auf X gekürzt (oder rückwirkend zum 1.12.), Kündigungsfrist x Tage.


Eine Rückwirkende Gehaltskürzung ist nicht erlaubt? Wäre dann der ganze Vertrag unwirksam?
 
Für alles was du gerade geschrieben hast, muss dein alter Vertrag (auch in der Probezeit, gekündigt werden) also es muss ein Änderungsvertrag gemacht werden.

Einfach einen Zusatzvertrag zu machen ist für diese grundlegenden Änderungen nicht gültig.

Nicht gültig heißt nicht nicht rechtsgültig!!!!

Ich bin kein Anwalt für Arbeitsrecht oder Arbeitsrichter

Hast du den "neuen" Vertrag unterschrieben ist es immer schwer zu Klagen. Dann musst du beweisen das du sidesen unter Zwang unterschrieben hast. Beim Arbeitsgericht kannst du immer Klage einreichen, auch ohne Anwalt, das ArbGericht ist immer kostenfrei für AN

In meinen Augen will er dich ausbeuten



Es ist schwer, aber ich kann, darf und werde hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.

Mein Tipp:

wenn du das Schreiben hast, lass dir einige Tage Bedenkzeit geben, mit das Schreiben mit nach hause oder versuch es zu kopieren, lehne dann das "Angebot" ab, lass dir deine Kündigung schriftlich geben, nimm alle 3 Schriftstücke und gehe zum Anwalt und reiche schnellstens Klage ein. solange die Klage läuft ist eine Kündigung schwebend unwirksam. Das heißt du erhälst weiter dein Gehalt.

Arbeitsrichter entscheiden mit hoher Wahrscheinlichkeit immer für den AN und im Vergleich kann man einiges rausschlagen (i.d.R. 3 Monatsgehälter) so das es zur Überbrückung bis zum neuen Job reicht.

Lass dich nicht einschüchtern und verkauf dich nicht unter Wert. du hast als AN sehr viele Rechte, auch in der Probezeit. vorallem wenn es nachvollziehbar ist, das er dir in der Probezeit kündigt nur weil du den neuen Vertrag nicht unterschreibst, hast du gute Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen.
 
Ich denke es wird keine Bedenkzeit geben, ich muss an Ort und Stelle unterschreiben, da hat er bedingt durch meine Situation die längeren Hebel.

Ich glaube er hatte auch "Änderungsvertrag" erwähnt.
 
Na gut: Fangen wir mal mit der Probezeit an:

längere Probezeit als 6 Monate zulässig
Eine längere Probezeit als 6 Monate ist grundsätzlich zulässig, wenn ersichtlich ist, dass der Arbeitgeber ein Interesse an einer solchen langen Probezeit haben kann, da z.B. eine Erprobung des Arbeitnehmers innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist.

Denkbar sind in folgenden Fällen (keine abschließende Aufzählung) verlängerte Probezeiten bei

- künstlerische und erzieherische Tätigkeiten
- Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich
- wenn sich aus den Umständen der Tätigkeit eine lange Einarbeitungszeit ergibt

Entscheidungen zur Dauer der Probezeit über 6 Monate:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, NJW 1985, 2158 ) hat sogar eine Probezeit von 18 Monaten (also 3 x länger als die “normale Probezeit”) eines Orchestermusikers als zulässig angesehen.

Konsequenzen einer Verlängerung?
Die Konsequenzen einer solchen Verlängerung sind problematisch.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Es wird – trotz der Verlängerung der Probezeit – davon ausgegangen, dass das Kündigungsschutzgesetz trotzdem bereits nach 6 Monaten auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dies hängt damit zusammen, dass das Kündigungsschutzgesetz an eigene Voraussetzungen knüpft, die nicht zu Lasten des Arbeitnehmers geändert werden dürfen. Außerdem dürfte man ohnehin an der Vereinbarung einer längeren Probezeit nicht eine Vereinbarung über das Hinausschieben des Eintritts des Kündigungsschutzgesetzes sehen, was ohnehin nicht zulässig wäre.

Anwendbarkeit der gesetzlichen Kündigungsfristen
Weiter wird auch überwiegend die Auffassung vertreten, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen – trotz der Verlängerung der Probezeit – bei einer Probezeitkündigung Anwendung finden und von daher der Arbeitgeber nicht mit der 2-Wochenfrist das Arbeitsverhältnis beenden kann, sondern – z.B. im Fall der 18-monatigen Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden muss.

Die Kündigung in der Probezeit ist von daher nur mit “normaler Frist” zulässig.


Die Frage ist aber doch, was willst du tun?

1. Den neuen Vertrag unterschreiben und das alles hinnehmen?
2. Den Vertrag unterschreiben und mit beiden, den alten und neuen Vertrag, Klage einreichen?

oder

3. den Vertrag ablehnen und schauen was passiert.

die 3 Optionen stehen zur Wahl

Ich persönlich würde, egal was du machst, Klage auf Gültigkeit des 1. Vertrages einreichen.
 
Was will ich tun? Das ist die Frage...Im Moment fühle ich mich in meiner Haut nicht wohl. Dort weiterzuarbeiten wäre im Grunde genommen kein Problem für mich, da ich sowieso alles selbständig mache und kaum Kontakt zum Chef habe. Der Chef schaut vielleicht 1-2 mal am Tag in die Halle, und darüber ist die gesamte Belegschaft (ca 20-30 Personen) sehr froh. Klagen werde ich wohl auch, gibt da auch ein paar Sachen, die die Behörden interessieren werden.
Habe jetzt kurzfristig einen Termin bei einem Anwalt bekommen. Vielleicht schafft das noch mehr Klarheit.

Ich danke dir vielmals Becker71!
 
So, der Anwalt sagt, dass erstmal alles gültig wäre, was ich unterschreibe. Auch wenn ich unterschreiben würde, meinen Lohn rückwirkend zu kürzen. Was dann aber ein Arbeitsrichter dazu sagt, muss man ausprobieren. Gut das das Arbeitsgericht für Arbeitnehmer kostenlos ist, man braucht nicht einmal einen Anwalt.
 
So, der Anwalt sagt, dass erstmal alles gültig wäre, was ich unterschreibe. Auch wenn ich unterschreiben würde, meinen Lohn rückwirkend zu kürzen.
Du kannst ja auch keinen Vertrag unterschreiben und hinterher dagegen klagen.

Wenn du sowas unterschreibst, bist du, sorry wenn ich es mal hart ausdrücke, selbst schuld.

Was dann aber ein Arbeitsrichter dazu sagt, muss man ausprobieren. Gut das das Arbeitsgericht für Arbeitnehmer kostenlos ist, man braucht nicht einmal einen Anwalt.
In erster Instanz zahlt jede Partei ihre Kosten selbst. Man braucht keinen Anwalt, aber besser ist es schon ;)

Die Frage ist ja auch, was du einklagen bzw. wegen was du überhaupt klagen willst. Das du einen Vertrag unterschrieben hast?

Gruß Aru
 
Wenn ich nicht unterschreibe, hab ich noch 10 Tage zu arbeiten und dann hilft mir nicht mal "Vater" Staat. Was wäre denn dein Vorschlag?
Ohne jetzt zu wissen, um welche Summe es genau geht, aber da du "beträchtliche Summe" schreibst...

Ist nicht unbedingt ein Vorschlag, aber wenn mir ein AG, kurz vor Ende der Probezeit sowas hinlgelegt hätte, hätte ich ihm möglichst freundlich erklärt, wohin er sich den Vertrag stecken kann...

Es glaubt doch auch nicht einer von euch beiden, daß du dort noch fröhlich und engagiert arbeitest, bis die endgültige Kündigung kommt.

Und wenn du kein ALG2 bekommst, weil deine Freundin "gut" verdient (hast du das schon schriftlich oder vermutest du das nur?), wird es ja für 1-2 Monate, bis du einen anderen/besseren Job hast gehen. Evtl. kannst du noch unterstützend Wohngeld o.ä. beantragen.

Btw. musst du um Anspruch auf ALG1 zu haben nicht schonmal beantragt haben... Du musst nur innerhalb der letzten X Monate Y Monate gearbeitet haben (hab das jetzt nicht genau im Kopf). Ausblidung kann da u.U. auch angerechnet werden, also lieber direkt mal erkundigen.

Gruß Aru
 
Arbeitsamt und Hartz 4 Clearing Stelle hab ich schon hinter mir. Die sagen ich krieg nichts. Die Endgültige Kündigung wird Januar/Februar kommen. Wie schon gesagt, vor September 2010 habe ich gearbeitet, mehr als ein Jahr. September 2010 bis Ende Juni 2012 war ich in der Technikerschule. Seit Ende Juni bin ich in der Firma. Beträchtlich sind 800 Euro.
 
Arbeitsamt und Hartz 4 Clearing Stelle hab ich schon hinter mir. Die sagen ich krieg nichts. Die Endgültige Kündigung wird Januar/Februar kommen. Wie schon gesagt, vor September 2010 habe ich gearbeitet, mehr als ein Jahr. September 2010 bis Ende Juni 2012 war ich in der Technikerschule. Seit Ende Juni bin ich in der Firma. Beträchtlich sind 800 Euro.

Du willst ernsthaft bei einer Kürzung von 800€ dort weiterarbeiten :roll:

Ich habe den Anschein, dass du einfach alles so hin nimmst. Sei motivierter kämpfe dagegen bzw. such dir einen anderen Job. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du in der Zwischenzeit mit 0€ dastehen würdest
 
Arbeitsamt und Hartz 4 Clearing Stelle hab ich schon hinter mir. Die sagen ich krieg nichts.
Hmm, also entweder verdient deine Lebensgefährtin so viel, dass es auch mal 2 Monate reicht, oder es liegt noch irgendwo in der Verwandtschaft etwas Geld rum, was man sich in der Übergangszeit borgen könnte.
Alternativ helfen immer noch die Sozialgerichte. Die nehmen nämlich sehr viele Bescheide von den Ämtern zurück.

Die Endgültige Kündigung wird Januar/Februar kommen.
Wenn du das schon weißt, wieso willst du da noch nen Monat dort arbeiten?

anddie
 
Alternativ helfen immer noch die Sozialgerichte. Die nehmen nämlich sehr viele Bescheide von den Ämtern zurück.
Das wird halt zeitlich schon eher knapp... Aber ansonsten schon richtig. Entweder ihr habt zusammen genug Geld um ein oder zwei Monate zu überbrücken oder du hast zumindest Anspruch auf Hartz4.

Wenn du das schon weißt, wieso willst du da noch nen Monat dort arbeiten?
... und zusätzlich noch auf 800€/Monat verzichten und deinem AG die endgültige Kündigung erleichtern?
Und wenn du dich mitten in einem Projekt befindest, braucht dich dein AG wahrscheinlich dringender als du ihn, von daher besteht imho auch eine gute Chance, daß er doch nochmal (finanziell) nachlegt. Zumindest darauf würde ich es ankommen lassen...

Ich kenn' halt wirklich weder deine genaue Situation, noch alle Umstände, aber ich würde mich, wie schon geschrieben, nicht darauf einlassen. Als Fachkraft hast du immo aber gute Chancen schnell wieder einen Job zu bekommen und wenn es erstmal Zeit-/Projektarbeit ist.

Gruß Aru
 
Wenn du das schon weißt, wieso willst du da noch nen Monat dort arbeiten?

anddie

Das hab ich schon in meinen vorherigen Beiträgen beschrieben.

@Arusiek

Ich denke ich werde das Schreiben (ob er will oder nicht) mal mitnehmen jemanden zeigen, der sich damit auskennt. Vielleicht ist das ja eine Art Nötigung.
Hab den Vertrag bis jetzt noch nicht bekommen.