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Kappes, es ist verboten einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen (Wortlaut des UrhG). Ein Kopierschutz, den du umgehst, ist per se nicht wirksam.Willst du in den Knast gehen, weil du dir deine eigene Musikzusammenstellung zusammenbasteln möchtest, was du nicht darfst wenn du den Kopierschutz umgehen musst?
Kappes, es ist verboten einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen (Wortlaut des UrhG). Ein Kopierschutz, den du umgehst, ist per se nicht wirksam.
Unsere Gesetzgebung ist echt spitze.
Jaaaa aber wenn du dazu technische Hilfmittel nutzt (CloneCD z.B) hast
du wieder die Arschkarte! Doll oder?
ist total hirnrissig. Die Rechtsinhaber können das nämlich solange nicht, wie sie nicht in der Lage sind, einen sicheren ("wirksamen") Kopierschutz zu entwickeln.https://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2401 schrieb:Die Rechtsinhaber können sich durch technische Maßnahmen selbst schützen, und der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand schlagen. [usw]
Es ist verboten, Kopierschutz zu umgehen.
Moment, ich darf ihn nicht abkratzen, um eine Kopie zu erstellen.Kein Wort von wirksam. Rein theoretisch könnte die MI die CD mit Wachs als Kopierschutz überziehen und dir wäre es verboten diesen ab zu kratzen.
Ich darf den Wachs aber abkratzen, um die CD zu hören. Es geht ja nicht darum, dass ich einen Kopierschutz nicht umgehen darf, ich darf ihn nur nicht umgehen, um eine Kopie zu erstellen.Das du die CD nun nicht hören kannst, steht auf einem anderen Blatt.
Wo habt ihr "wirksam" gelesen?
Im Entwurf steht:
Kein Wort von wirksam. Rein theoretisch könnte die MI die CD mit Wachs als Kopierschutz überziehen und dir wäre es verboten diesen ab zu kratzen.
Das du die CD nun nicht hören kannst, steht auf einem anderen Blatt.
UrhG § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche
Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem
Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame
technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht [...] und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder
verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
verschleiert, [...]
Das zeigst Du mir bitte.So ganz Richtig ist das nicht. In der Novelle steht ganz klar:
"Es ist verboten Kopierschutz zu umgehen"
Wenn du die CD nun nicht hören kannst, weil sie z.B mit Wachs als Kopierschutz überzogen ist, hast du das Recht diese CD den Verkäufer als mangelhafte Ware vor den Latz zu knallen, dat woret dann aber.
Das zeigst Du mir bitte.
Das ist Quatsch, weil Wachs kein "technischer Schutz" ist und weil man durch das Entfernen nicht mal leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten ermöglicht.
Ach menno, wir reden hier darüber (ich zumindest), dass man einen Kopierschutz umgehen darf, um eine CD zu hören. Und Du zeigst als Gegenbeweis eine Pressemitteilung, in welcher steht, dass es verboten ist, einen Kopierschutz zu umgehen, um eine Kopie herzustellen.
Wenn wegen diesem Kopierschutzes die CD nicht auf deinem Rechner nicht läuft, darfst du ihn nicht umgehen, da das verboten ist/ sein wird.
In dem Fall darfst du die CD (freundlicher Weise) zurückgeben.