Wirtschaft Privatkopien - ja oder nein

stefff

Well-known member
4 Mai 2006
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Wi führen nächste Woche in der Schule in Wirtschaft eine Diskussion üer das Thema "Privatkopie: ja oder nein".

Allerdings fallen mir keine irklich guten Argumente ein.
Habt ihr irgendwelche interessante Informationen zu diesem Thema?
 
Für welche Seite willst du denn argumentieren?

Warum es das Recht auf Privatkopien geben muss:
Du erwirbst mit einer CD ja keine Musik, sondern Nutzungsrechte daran. Aus welchem Grund sollten die erlöschen, sobald der Datenträger kaputt ist (aber noch vorhanden, mit Quittung und so)?
 
Möchtest du dir in Zukunft die gleiche Musik für dein Wohnzimmer UND für dein Auto UND für den MP3- Player kaufen? Einmal kaufen reicht doch oder?
Möchtest du Geld für Ware ausgeben, die wegen des Kopierschutzes nicht auf deiner Hardware funktioniert?
Willst du in den Knast gehen, weil du dir deine eigene Musikzusammenstellung zusammenbasteln möchtest, was du nicht darfst wenn du den Kopierschutz umgehen musst?
 
Ich würde gerne FÜR Privatkopien argumentieren. Mich würden aber trotzdem auch die Argumente dagegen interessieren.
 
In meinen Augen spricht NIX gegen PRIVATKOPIEN, also kopieren für den
eigenen Bedarf und vllt für ein paar Freunde.
Das wurde schon immer so gemacht und hat keine Schaden verursacht. Die Musik wurde trotzdem verkauft und einige gute Künstler leben heute ganz gut damit.
 
Willst du in den Knast gehen, weil du dir deine eigene Musikzusammenstellung zusammenbasteln möchtest, was du nicht darfst wenn du den Kopierschutz umgehen musst?
Kappes, es ist verboten einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen (Wortlaut des UrhG). Ein Kopierschutz, den du umgehst, ist per se nicht wirksam.
Unsere Gesetzgebung ist echt spitze ;).
 
Soweit ich weiß ist CloneCD, und Kopien damit wieder legal. Genau wegen diesem "wirksam" Passus im Gesetz. Nagelt mich aber nicht darauf fest.

Cya Nightfire
 
Ich hab gelesen, man darf clonecd besitzen, aber nicht verkaufen, verteilen, vermieten,bewerben usw.
 
Jaaaa aber wenn du dazu technische Hilfmittel nutzt (CloneCD z.B) hast
du wieder die Arschkarte! Doll oder?

Ich weiß auch, dass dieser Passus (es steht tatsächlich "wirksam" drin) immer zugunsten der MI zurechtgebogen werden wird. "Technische Hilfsmittel" ist auch ein Witz, solange ich meine CDs nicht mit dem Fingernagel gravieren will.

Die Begründung:
https://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2401 schrieb:
Die Rechtsinhaber können sich durch technische Maßnahmen selbst schützen, und der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand schlagen. [usw]
ist total hirnrissig. Die Rechtsinhaber können das nämlich solange nicht, wie sie nicht in der Lage sind, einen sicheren ("wirksamen") Kopierschutz zu entwickeln.
 
Wo habt ihr "wirksam" gelesen?

Im Entwurf steht:

Es ist verboten, Kopierschutz zu umgehen.

Kein Wort von wirksam. Rein theoretisch könnte die MI die CD mit Wachs als Kopierschutz überziehen und dir wäre es verboten diesen ab zu kratzen.
Das du die CD nun nicht hören kannst, steht auf einem anderen Blatt.
 
Kein Wort von wirksam. Rein theoretisch könnte die MI die CD mit Wachs als Kopierschutz überziehen und dir wäre es verboten diesen ab zu kratzen.
Moment, ich darf ihn nicht abkratzen, um eine Kopie zu erstellen.
Das du die CD nun nicht hören kannst, steht auf einem anderen Blatt.
Ich darf den Wachs aber abkratzen, um die CD zu hören. Es geht ja nicht darum, dass ich einen Kopierschutz nicht umgehen darf, ich darf ihn nur nicht umgehen, um eine Kopie zu erstellen.

Marty
 
So ganz Richtig ist das nicht. In der Novelle steht ganz klar:

"Es ist verboten Kopierschutz zu umgehen"

Da steht nicht: [...] außer sie können die CD nicht hören.

Das ist nämlich der Knackpunkt.;)

Wenn du die CD nun nicht hören kannst, weil sie z.B mit Wachs als Kopierschutz überzogen ist, hast du das Recht diese CD den Verkäufer als mangelhafte Ware vor den Latz zu knallen, dat woret dann aber.
 
Wo habt ihr "wirksam" gelesen?

Im Entwurf steht:



Kein Wort von wirksam. Rein theoretisch könnte die MI die CD mit Wachs als Kopierschutz überziehen und dir wäre es verboten diesen ab zu kratzen.
Das du die CD nun nicht hören kannst, steht auf einem anderen Blatt.

Ich rede nicht vom Entwurf, sondern vom Gesetz: https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Paragraph 108b unter (1) der erste Punkt:
UrhG § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche
Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem
Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame
technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht
[...] und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder
verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
verschleiert, [...]
 
So ganz Richtig ist das nicht. In der Novelle steht ganz klar:

"Es ist verboten Kopierschutz zu umgehen"
Das zeigst Du mir bitte.

Wenn du die CD nun nicht hören kannst, weil sie z.B mit Wachs als Kopierschutz überzogen ist, hast du das Recht diese CD den Verkäufer als mangelhafte Ware vor den Latz zu knallen, dat woret dann aber.

Das ist Quatsch, weil Wachs kein "technischer Schutz" ist und weil man durch das Entfernen nicht mal leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten ermöglicht.

Marty
 
Ich bin auch dafür das es weiterhin erlaubt bleibt, private Kopien seiner Datenträger zu erstellen.
Es ist eh ein Faß ohne Boden.
Die MI steckt Mio in die Entwicklung neuer Kopierschutz-Systeme.
Aber alles was vom Menschen entwickelt ist, kann auch vom Menschen wieder "geknackt" werden. Ob sich der Aufwand lohnt ist ja dann ein anderes Thema.
Die MI sollte sich das Geld lieber sparen, und dafür dann mehr an die "kleinen" auszahlen z.b. die Musiker ;) weil die verdienen nicht wirklich viel an einer verkauften CD.
Illegale Kopien wird es immer geben, und somit hat der Kopierschutz null Sinn.

Gruß Peppino
 
Das zeigst Du mir bitte.

Bütteschön



Quelle




Das ist Quatsch, weil Wachs kein "technischer Schutz" ist und weil man durch das Entfernen nicht mal leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten ermöglicht.

Das war auch nur ein Bildniss. Die heute gängigen Kopierschutzmechanismen (wirksam wie Wachs), können allesamt mit Hilfe von kleinen Progrämmchen (Lappen) umgangen werden.
Wenn wegen diesem Kopierschutzes die CD nicht auf deinem Rechner nicht läuft, darfst du ihn nicht umgehen, da das verboten ist/ sein wird.
In dem Fall darfst du die CD (freundlicher Weise) zurückgeben.
 
Ach menno, wir reden hier darüber (ich zumindest), dass man einen Kopierschutz umgehen darf, um eine CD zu hören. Und Du zeigst als Gegenbeweis eine Pressemitteilung, in welcher steht, dass es verboten ist, einen Kopierschutz zu umgehen, um eine Kopie herzustellen.

Wenn wegen diesem Kopierschutzes die CD nicht auf deinem Rechner nicht läuft, darfst du ihn nicht umgehen, da das verboten ist/ sein wird.
In dem Fall darfst du die CD (freundlicher Weise) zurückgeben.

Lies §95a, insbesondere Abs. 2 https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html

Dort steht, "Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind". Eine Kopie ist nicht genehmigt, das Anhören schon.

Marty
 
Ja ich fürchte das wir aneinander vorbei geredet haben.:mrgreen:

Mir ging es mehr um die Privatkopie an sich, weniger um das hören von
CD´s. :mrgreen:
Darum geht es hier doch wohl um´s kopieren?!

Aber um mal beim hören zu bleiben. Warum soll ich einen Kopierschutz umgehen nur um die von mir bezahlte Ware (Musik) konsumieren zu "dürfen"?
Aber andere Thema... sorry