Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
- 22.497
- 1.328
hier ist es aber so, dass der Käufer die Möglichkeit der Probefahrt ausgeschlagen hat, somit auf eigenes Risiko gehandelt und sein Recht auf spätere Reklamation nunmal verwirkt hat
das Problem was sich hier nunmal stellt, ist eben die Tatsache, dass alles, was hier vorliegt, nach versuchtem Betrug ausschaut
der Käufer lehnt die Probefahrt ab
und versucht hinterher Geld zurückzufordern wegen eines Mängels, den er so ja hätte feststellen können
die verweigerte Probefahrt ist hier doch ausschlaggebend, wo garantiert jeder Richter dem Verkäufer Recht zusprechen würde
denn hätte der Käufer die Probefahrt gemacht, hätte er nicht hintenrum diesen Versuch starten können, also verzichtet man drauf, um hinterher angeben zu können, dass der Mangel als verschiegener Mangel gehandelt wird ...
sorry, das klappt glücklicherweise in der heutigen Rechtssprechung nicht ...
diese Masche ist hinlängs bekannt, vor einer solchen Masche wird auch regelmäßig in Autozeitschriften und -magazinen gewarnt
das Problem was sich hier nunmal stellt, ist eben die Tatsache, dass alles, was hier vorliegt, nach versuchtem Betrug ausschaut
der Käufer lehnt die Probefahrt ab
und versucht hinterher Geld zurückzufordern wegen eines Mängels, den er so ja hätte feststellen können
die verweigerte Probefahrt ist hier doch ausschlaggebend, wo garantiert jeder Richter dem Verkäufer Recht zusprechen würde
denn hätte der Käufer die Probefahrt gemacht, hätte er nicht hintenrum diesen Versuch starten können, also verzichtet man drauf, um hinterher angeben zu können, dass der Mangel als verschiegener Mangel gehandelt wird ...
sorry, das klappt glücklicherweise in der heutigen Rechtssprechung nicht ...
diese Masche ist hinlängs bekannt, vor einer solchen Masche wird auch regelmäßig in Autozeitschriften und -magazinen gewarnt