Privatautoverkauf Frage.

hier ist es aber so, dass der Käufer die Möglichkeit der Probefahrt ausgeschlagen hat, somit auf eigenes Risiko gehandelt und sein Recht auf spätere Reklamation nunmal verwirkt hat

das Problem was sich hier nunmal stellt, ist eben die Tatsache, dass alles, was hier vorliegt, nach versuchtem Betrug ausschaut

der Käufer lehnt die Probefahrt ab
und versucht hinterher Geld zurückzufordern wegen eines Mängels, den er so ja hätte feststellen können
die verweigerte Probefahrt ist hier doch ausschlaggebend, wo garantiert jeder Richter dem Verkäufer Recht zusprechen würde

denn hätte der Käufer die Probefahrt gemacht, hätte er nicht hintenrum diesen Versuch starten können, also verzichtet man drauf, um hinterher angeben zu können, dass der Mangel als verschiegener Mangel gehandelt wird ...

sorry, das klappt glücklicherweise in der heutigen Rechtssprechung nicht ...

diese Masche ist hinlängs bekannt, vor einer solchen Masche wird auch regelmäßig in Autozeitschriften und -magazinen gewarnt
 
Ihm wurden alle bekannten Mängel aufgezeigt (mal abgesehen von der Kupplung). Sprich er hat das Auto ohne die defekte Kupplung gekauft. Hätte der Käufer nun davon ausgehen müssen, dass in dem Auto noch ein weiterer Mangel steckt?
Gegenfrage: Hat der Verkäufer sonstige Mängelfreiheit zugesagt?

8O Hast du das z.B. mit Klamotten noch nie gemacht?
Das ist aber ein Entgegenkommen des Verkäufers. Mit rechtlichem Anspruch komme ich da nicht weit.

Ich verkaufe nichts privat und wenn da die Beweislast beim Käufer liegt, ziehe ich das Argument zurück.
Das ist bei einem gewerblichen Verkäufer nicht anders. Der wird die Mängelhaftung schlichtweg mit dem Hinweis auf ein Verschleissteil ablehnen.

Und wenn ich es eben nicht festgestellt habe, weil ich aus welchen Gründen auch immer keine Probefahrt gemacht habe (weil mir versichert wurde, dass alle bekannten Mängel aufgezeigt wurden), muss doch auch mir als Käufer ein Recht mich währen zu können eingeräumt werden. Und mir sticht da der Rücktritt ins Auge, da dieser - im Gegensatz zur Gewährleistung - nicht ausgeschlossen wurde.
Ein Rücktritt aus welchem Grund? Rücktritt ist ein Recht, dass sich aus der Mängelhaftung ergibt... Und die wurde...

Gruss
Marty
 
Das ist bei einem gewerblichen Verkäufer nicht anders. Der wird die Mängelhaftung schlichtweg mit dem Hinweis auf ein Verschleissteil ablehnen.


nicht ganz

der gesetzliche Verkäufer hat hier ein Jahr Gewährleistung zu geben, und wenn dann unmittelbar ein Defekt festgestellt wird, kann man dem Verkäufer unterstellen, dass er, als Fachpersonal, das Fahrzeug auf Verschleißmängel vorher hätte untersuchen müssen

haben wir zB gehabt, als der Wagen meiner Mutter neu war
Zahnriemen defekt, wer kommt nun für den Schaden auf?
die gesetzliche Lage war da eindeutig, da der Zahnriemen sogar als sicherheitsrelevantes Teil vom gesetzlichen Händler hätte geprüft werden müssen, was man hier bei der Kupplung gleichsetzen kann ...

bei gewerblichen Verkäufern liegt das alles nicht so einfach, wie man es meinen mag

aber wir sind hier bei einem Privatverkauf und schweifen daher ab