Preise von Designer, Grafikern (Profis-Agenturen)

papslf58

Well-known member
ID: 299957
L
14 Oktober 2007
880
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Hallo


1. Was kostet z.B. eine Grafik, von einem Designer, oder einer Agentur die für online, oder printmedien eingesetzt werden soll, wenn ein Unternehemn diese in Auftrag gibt ?

2. Wie sehen im allgemeinen Verträge zwischen dem Designer und dem Kunden aus, kann der Kunde das "Produkt" überall einsetzen (Inet + Printmedien) und gibt der Designer alle Rechtre am Produkt (Kunstwerk) auf, bzw. tritt er die Rechte komplet an den Auftraggeber ab ?


Danke schon mal für professionelle Antworten aus der Branche
 
Kann man so pauschal nicht sagen.
Am besten ist du erstellst dir eine Checkliste mit den Dingen die du brauchst, zB. Druckfähiges Logo für Flyer, shirts... etc. und deinen Fragen, rechte zum weiterverkauf... usw.

Dann suchst du dir Agenturen oder Freelancer raus deren "Stil" dir gefällt und fragst bei denen direkt nach. Ist generell sehr unterschiedlich ob Festpreis oder Stundensatz.
 
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Schließe mich meinem Vorredner an - pauschal wird dir das keine "seriöse" Agentur/Designer sagen können. Es kommt ganz auf die Anforderungen an. Wie mit allem ist manches schnell gemacht und anderes benötigt eben ein vielfaches mehr Zeit. Du wirst daher nicht drumrum kommen dir einige Angebote einzuholen und zu vergleichen.
 
Ich persönlich rate dir ab von diesen "Designer" Massenplattformen, bei denen man von zig Designer z.B. ein Logo gemacht bekommt und man dann eines aussucht.
Ich finde das pervers. Ich würde als Designer jedenfalls nicht kostenlos da zig Sachen machen mit der Hoffnung dass es genommen wird und ich vergütet werde.
Zumal auch Design oft ein Prozess über einen längeren Zeitraum ist, bei dem verschiedene Dinge mit einfließen. Das ist hier so gut wie gar nicht gegeben.

Ich empfehle dir dann eher, soweit du günstig wegkommen möchtest, dir einen Studentischen Freelancer zu suchen, welcher das auch recht günstig macht. Damit aber sein Unterhalt etwas aufstocken möchte, während dem Studium.
Wo du die finden kannst? In diversen Design Foren gibt es oft eigene Rubriken ala "Jobs" etc. da einfach dein Projekt eintragen. Dann wird sich schon jemand bei dir melden.
 
2. Wie sehen im allgemeinen Verträge zwischen dem Designer und dem Kunden aus, kann der Kunde das "Produkt" überall einsetzen (Inet + Printmedien) und gibt der Designer alle Rechtre am Produkt (Kunstwerk) auf, bzw. tritt er die Rechte komplet an den Auftraggeber ab ?

Das ist wie, als wenn du in Laden gehst und ein Produkt kaufst, gehört es dir.
 
Das ist wie, als wenn du in Laden gehst und ein Produkt kaufst, gehört es dir.

Das stimmt so nicht. Eine Grafiker-/Designer-Rechnung kann sich sehr wohl aus der Dienstleistung (abgerechneter Aufwand) + Lizenz-/Nutzungsgebühren zusammen setzen. Diese Nutzungsgebühren hängen dann davon ab, welche Reichweite (Regional, National, International) die Arbeit haben wird und in welchen Medien es benutzt werden sollen.
Fehlt diese Vereinbarung bzw. Nutzungseinräumung, kann es im blödesten Fall auch vor Gericht landen.
 
Das stimmt so nicht.
:yes: Vor allem wenn Rechte Dritter berührt werden (z.B. bei Modelverträgen), ist eine zusätzliche Lizenzierung je nach Verwendung recht üblich. Auch hat der Rechteinhaber evtl. ein Mitspracherecht bei der Verwendung.
Sowas solltest du immer vorher abklären.

Gruß Aru
 
Moment Mal bitte: Wenn ich mir eine Grafik gegen ein Entgeld anfertigen lasse, kaufe ich diese quasi. Das heißt auch das ich die dafür benutzten Dateien zu bekommen habe.

Der oder die Designer/rin welche mir die Grafik entwirft, hat diese an dritte erst gar nicht weiter zu geben.

Anders wiederum handelt es sich um eine Vervielfältigung anderer Grafiken, welche ich haben möchte bzw. geändert.

Edit: Und noch Mal was an zu merken: Wenn solch ein bezahlter Auftrag abgeschlossen wird, heißt es ja immer, ober der Designer/ Grafiker den Entwurf in seinen Reverenzen speichern und zeigen darf. Selbst das bleibt den Kunden überlassen ob ein Ja oder Nein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment Mal bitte: Wenn ich mir eine Grafik gegen ein Entgeld anfertigen lasse, kaufe ich diese quasi. Das heißt auch das ich die dafür benutzten Dateien zu bekommen habe.
Du kaufst das Recht, sie benutzen zu dürfen ;)
Der oder die Designer/rin welche mir die Grafik entwirft, hat diese an dritte erst gar nicht weiter zu geben.
Für gewöhnlich wird der Designer das immer tun :p - Wieso soll ich eine Sache, die ich erstellt hab, nur einmal verkaufen, wenns viel mehr Kunden gibt? Dann verkauf ich das Produkt natürlich mehrfach.

... außer natürlich, du hast Exklusivrechte an der Grafik und der Designer/in sichert dir zu, dass niemand anders die Grafik erhalten wird. Das wird aber extrem teuer bei Exklusivverträgen.

edit:
Edit: Und noch Mal was an zu merken: Wenn solch ein bezahlter Auftrag abgeschlossen wird, heißt es ja immer, ober der Designer/ Grafiker den Entwurf in seinen Reverenzen speichern und zeigen darf. Selbst das bleibt den Kunden überlassen ob ein Ja oder Nein.
WTF?! 8O

Der Designer hat die Urheberrechte.... er hat was erschaffen und einzig er bestimmt drüber, was damit geschieht. In Deutschland kannst du dieses Recht niemals - selbst wenn du es willst! - verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Designer hat die Urheberrechte.... er hat was erschaffen und einzig er bestimmt drüber, was damit geschieht. In Deutschland kannst du dieses Recht niemals - selbst wenn du es willst! - verkaufen.

Aber nur wenn diese Geschützt sind. Selbst dann ist es ein Frage des Geldes wie du Erwähnt hast.^^
 
Moment Mal bitte: Wenn ich mir eine Grafik gegen ein Entgeld anfertigen lasse, kaufe ich diese quasi. Das heißt auch das ich die dafür benutzten Dateien zu bekommen habe.
Wie tH schon schrieb... Du erwirbst lediglich ein Nutzungsrecht. Weder Urheber- noch Persönlichkeitsrechte sind in D übertragbar.

Art und Umfang der Nutzung sind i.d.R. vertraglich geregelt. Eine anderweitige oder darüber hinaus gehende Nutzung muss entsprechend extra lizenziert werden.

Der oder die Designer/rin welche mir die Grafik entwirft, hat diese an dritte erst gar nicht weiter zu geben.
Auch hier hat tH schon etwas geschrieben... Aber darum geht es bei Rechten Dritter auch weniger.
Spätestens wenn z.B. lizenzierte Typos oder Bilder von Personen ins Spiel kommen, kannst du die Grafik gar nicht von dem "Designer" kaufen, weil ihm diese Bestandteile nicht gehören. Hier gibt es u.U. einen Haufen Verträge, die bei der Verwendung beachtet werden müssen.

Gruß Aru
 
Aber nur wenn diese Geschützt sind. Selbst dann ist es ein Frage des Geldes wie du Erwähnt hast.^^

Da hat theHacker recht. Das deutsche Urheberrecht sieht kein Verkaufen der Urheberrechte vor. Wenn man eine Grafik erstellt, dann ist man automatisch Urheber dieser Grafik, ohne dass da irgendetwas extra geschützt werden müsste.
 
Preise kommen auf Art, Umfang und Nutzung an.

Hallo,

der Beitrag ist zwar schon älter, jedoch will ich gerne trotzdem noch einige Informationen dazu hier bereitstellen, da ja wie man am Beitrag von "Luckyze" sehen kann, sogar allgemeine Unklarheit über die Rechte generell herrscht.

Die Vergütungstarife von Designleistungen werden an diversen Faktoren festgemacht.
Zum einen ist das der grundsätzliche Stundenlohn und dazugerechnet werden jeweils noch,
die Art und Nutzungsdauer der Verwendung, sowie weitere Einzel-Faktoren.
Was deshalb also nicht wirklich pauschal gesagt werden kann.

Die Vergütungstariftabelle des BGD hilft uns Grafikdesignern stets dabei, einen angemessenen Preis ermitteln zu können --> https://www.agd.de/design-kalkulieren.html

Vereinzelte Grafikdesigner, können jedoch aufgrund immer gleich bleibender Arbeitsabläufe auch mal einzelne Pauschalpreise aushandeln. Vor allem, wenn es sich um kleine Dinge wie eine Zeitungsanzeige oder eine Bannerwerbung handelt, die oft ja keinen sehr großen Aufwand + umfangreiche, ausschließliche Nutzungsrechte bedeuten, wie bei einem Firmenlogo, Grußkartendesigns uva.



Zum Recht am fertigen Design ist alles genausestens im UrhG und im Kunst UrhG geregelt:
--> https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html
--> https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html

Allein an den Grafiken, die zu 80 - 100% nach den klaren Vorstellungen des Auftraggebers einfach nur 1:1 vom Grafiker umgesetzt wurden, besteht kein Urheberrecht des ausführenden Grafikdesigners.

Aber sobald ein Grafiker (+ Fotograf etc.) einen eigenen Entwurf in schöpferischer Eigentätigkeit anfertigen muss, den der Auftraggeber im Verlauf nur korrigiert oder abwandelt etc., liegt das alleinige Urheberrecht beim Grafiker - für immer.

Der Auftraggeber erwirbt nur Lizenzen auf die jeweils vertraglich verhandelte Zeit.
Und dieses Urheberrecht ist sogar bis auf seine Nachfahren vererbbar und wenn Nutzungslizenzen verkauft wurden, haben auch die Inhaber der Lizenzen entsprechend weitreichende Rechte...

viele liebe Grüße,
yomaart