Portokosten bei Retoure

resoucer

Gesperrt
ID: 77379
L
20 April 2006
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109
Hallo,

ich habe mal eine Frage...ich habe schon gegoogelt aber genau das passende hatte ich nicht gefunden.

folgender Fall.

KD bestellt für 80€ ware und zahlt daher keine Portokosten. Jetzt sendet er 4 Teile zurück und behält 1 Teil (Wert 30€). Kann der Händler nachträglich Portokosten zu lasten des Käufers auferlegen, da Versandfrei erst ab 50€ besteht). Also die 4 Teile gutschreiben minus die Portokosten für die Hinsendung da er ja nur ein Teil behält.

Danke schonmal für die Infos.

PS: in einem Onlineshop habe ich folgende Klausel gelesen "Bei Auftragswerten die bedingt durch eine Retoure unter 50 Euro fallen, behalten wir uns vor, nachträglich 5 Euro Versandkosten zu berechnen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass der Händler ab 50 € Bestellwert keine Versandkosten berechnet, dürfte wohl ausschließlich Kulanz des Händlers sein. Von daher klingt für mich logisch, dass er das in seinen AGB so regeln darf, wie du es beschreibst.
 
Vom Gesetz her ist es so, dass der Händler die Retoure bezahlen muss, sofern deren Rücksendewert mind. 40€ beträgt und die RG schon bezahlt wurde (das vergessen die Meisten). Alles andere ist Kulanz des Händlers. Ob in Deinem Fall die AGB des Händlers da drüberstehen, ist fraglich.
 
Soweit ich den Thread-Ersteller verstanden habe, geht es nicht um die Portokosten für die Retoure, sondern um nachträgliche Portokosten für die Ware zum Kunden.
 
rein logisch (also für mein moralisches Empfinden) würde ich sagen, der Kunde muss dann nach Retoure die Portokosten schon bezahlen. Sonst könnte man ja überall mehrere hochwertige Artikel zusätzlich bestellen (die man gar nicht benötigt), den Bestellwert damit erhöhen, dann kostenlos zurückschicken, um die Portokosten einzusparen. :ugly:
 
Nein, die Portokosten dürfen nicht nachträglich nachgefordert werden, denn die urpsüngliche Bestellung betrug ja den Wert, der zur Minderung der Portokosten angegeben wurde.
Die Gefahr von Widerruf ist unternehmerisches Risiko, welches alleine der Unternehmer zu tragen hat.
 
Nein, die Portokosten dürfen nicht nachträglich nachgefordert werden, denn die urpsüngliche Bestellung betrug ja den Wert, der zur Minderung der Portokosten angegeben wurde.
Die Gefahr von Widerruf ist unternehmerisches Risiko, welches alleine der Unternehmer zu tragen hat.

Theoretisch könnte ich dann ja auch 2 Artikel kaufen einen für 10 Cent und den anderen für 50€ (wenn ab 50€ Portofrei) dann möchte ich den Artikel für 50€ zurück schicken (Händler zahlt) und ich hätte den anderen Artikel für 10 Cent inkl. Porto bekommen, richtig?

PS: Ja es geht nur um die Hinsendekosten.
 
Ja, leider ist das korrekt.

Der Kunde hat nunmal das Recht auf Widerruf, Portonachberechnung ist nicht, denn die ursprüngliche Lieferung war ja portofrei, die Rücksenung muss unter Umstönden der Unternehmer dann eh wieder tragen, je nach Warenwert.
 
Ja, leider ist das korrekt.

Der Kunde hat nunmal das Recht auf Widerruf, Portonachberechnung ist nicht, denn die ursprüngliche Lieferung war ja portofrei, die Rücksenung muss unter Umstönden der Unternehmer dann eh wieder tragen, je nach Warenwert.

Ist das vom Gesetzt vorgeschrieben, oder liegt das in der Hand vom Händler sich anhand der eigenen AGB dieser Tatsache zu entziehen die Hinsendekosten neu zu berechnen?

Eine andere Sache ist es aber doch wenn der KD auf Rechnung kauft und die Ware zurück schickt oder?

Rücksendungen sind klar, das der Händler (Rücksendewarenwert über 40€) die Kosten tragen muss.
 
Die Kosten für die Hinsendung sind in der ursprünglichen Rechnung gegeben, wenn ein Widerruf erfolgt, ist diese ursprüngliche Rechnung aber immer noch gültig, der Widerruf ist Händlerrisiko.

Es gab mal, ich meine 2009, einige Urteile dazu, da wurde gegen Händler geklagt, die eben dann Porto nachgefordert hatten, es galt als unlautere Methode, die Kläger hatten gewonnen.

Falls ich es noch finde, kann ich es noch posten.

BGH: Händler muss dem Verbraucher die Hinsendekosten erstatten » shopbetreiber-blog.de
Das ist zwa rnicht der gleiche Fal, bezieht sich aber auf Hinsendekosten im Widerrufsfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann ja auch theoretisch bei dem großen Buchversender ein Buch mitbestellen, die Sendung ist dann kostenfrei und es anschließend zurücksenden.
 
Bei irgendeinem Klamotten-Versender (K&L?) hatte ich mal das Konzept gesehen, dem Kunden nachträglich für eine Retouren-freie Bestellung einen Gutschein für die nächste Bestellung zukommen zu lassen. Hat dann gleich zwei Effekte: Kundenbindung und Vermeidung von Spaß-Mitbestellungen...