News Polizisten, die 18-jährigen Betrunkenen aussetzten, erhalten ...

Nein. Warum auch? Oder steht bei dir immer die Polizei in der Kneipe und bringt Betrunkene nach Hause? Und "Volltrunkenheit", wer richtig voll ist, marschiert nicht mehr, der pennt an Ort und Stelle.

Ne, aber wenn man gerufen wird, dass da einer rumläuft, dann fährt man den in der Regel auch heim. Und 2,0 Promille sind schon einiges (kommt halt auch drauf an, wie oft er das schon hatte).

Ich bleib dabei, die Strafe ist gerecht.

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Und jetzt geh ich erstmal n bisschen Sport machen. :)
 
Ich hör hier jedes Mal, dass er selbst schuld ist und die Polizei kein Kindermädchen.
Wenn sie ihn auf SEINEN Wunsch hin aussteigen lassen....mitten in der Wildnis....hat sich jemand eigentlich mal überlegt, warum sie ihn überhaupt erst mitgenommen haben?

Und wenn die jemanden gegen seinen Willen mitnehmen und dann angeblich auf seinen eigenen Wunsch hin aussteigen lassen....wobei....wer sagt denn, dass es sein Wunsch war und nicht wirklich eine Aussetzung?.....dann finde ich das sehr bedenklich.

Volltrunken zusein, ist sicher kein Verbrechen, aber die Poliezi ist nicht nur zur Bekämpfung von Verbrechen da, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung. Und wenn ein volltrunkener Jugendlicher....ob auf seine Bitte hin, oder nicht....auf einer Hauptverkehrsstrasse ohne Beleuchtung auf die Strasse gesetzt wird, dann halte ich persönlich das schon für mehr als fahrlässig.
 
Traurige Welt, daß Hilfsbereitschaft oder richtiges menschliches Handeln der Angst vor Klage wegen "Freiheitsberaubung" etc. leidet.
Denke mal, sowas hätte das Gericht eher fallen lassen, als diesen tragischen Fall.
 
Bewährungsstrafen werden verhängt, wenn z.B. Vorgesetzte keine Lust haben interne Ermittlungen oder Dienstausschlüsse führen zu müssen ...

So muss keiner auf die besagte Wache schauen und deren Arbeit hinter fragen, so sind es 2 die die Schuld tragen und keiner fragt weiter nach ...

Und mal zum Thema Polizei ist kein Kindermädchen ...

Dann sollen sie sich auch nicht benehmen wie die SuperNanny ... wer Menschen aufgreift sie schikaniert und versucht das ganze Leben zu regeln, dann darf mensch sich doch wohl darauf verlassen das er in voll trunkenem Zustand nicht ausgesetzt wird ...

Wenn Polizisten einen menschen aufgreifen, verschleppen so denke ich ist dieser in Panik und unter Angst. Nun stellt sich die Frage ob dann eine Aussage wie "Ich will hier raus ..." ernst genommen werden darf ... aber die Gerichte glauben ja auch, dass mensch Grundrechte ausser Kraft setzen darf ... "Iss ja nur für ein paar Tage ..."
 
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Volltrunken zusein, ist sicher kein Verbrechen, aber die Poliezi ist nicht nur zur Bekämpfung von Verbrechen da, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung. Und wenn ein volltrunkener Jugendlicher....ob auf seine Bitte hin, oder nicht....auf einer Hauptverkehrsstrasse ohne Beleuchtung auf die Strasse gesetzt wird, dann halte ich persönlich das schon für mehr als fahrlässig.

Definieren wir mal volltrunken. Gehen konnte er ja scheinbar, sprechen auch, ein Taxi rufen (laut Protokoll) auch.

Laut Protokoll haben die Beamten ihn erst dort rausgelassen, wo es Häuser und Licht gab, ein vorheriges Aussteigen wurde ihm ja schon "verboten", da dort nicht genügend Licht war.
 
Das es auch anders geht, beweist ein "Schwank" aus meiner Jugend.

Wir waren in einer Disco, jeweils zu zweit auf einem Moped. Da aber mein Fahrer umdisponiert (Schnecke aufgerissen) hat, mussten wir zu dritt heimfahren. Eine Zivilstreife hat uns erwischt. Kurz gefragt und uns dann heimgefahren. Keine Strafe, noch nichtmal ne Ermahnung, eher grinsen. ;)

Die Strafe für die Beamten finde ich angemessen, so ohne weiteres wird die auch kein Gericht verhängt haben. Ich habe jetzt aber keinen Bock, den Paragraphen rauszusuchen.
 
Naja, rein theoretisch kann dann jeder eine Bewährungsstrafe wg. unterlassener Hilfeleistung bekommen, der den Kerl volltrunken aus der Kneipe 'rauswanken gesehen hat, allen voran der Wirt/die Person hinter dem Tresen...
 
Nicht nur theoretisch. Das steht sogar im Gaststättengesetz, wird aber in der Praxis eher selten angewendet.

Polizisten haben aber berufswegen eine besondere Fürsorgepflicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Urteilsbegründung auch dahingehend hinauslief.
 
ich finde es schon krass das sie "nur" 9 monate bekommen haben denn einen volltrunkenen auf der Landstraße aussetzen und dann einfach wegfahren. Auc wenn er es so wollte er war ein sichereitsrisiko und warsceinlich war er auch völlig orientierungslos.
mfg Sack
~Renommeekrams(doppel m, doppel e) entfernt-by Cybo~
 
dieser prozess,

hat doch so viele ungereimtheiten aufgezeigt, so dass man eigentlich sicher sein kann, dass hier nicht alles mit rechten dingen zugegangen ist.

fakt ist, der junge ist tot.
fakt ist aber auch, wenn sie ihn in die ausnuechterungszelle gebracht haetten, was ihre pflicht gewesen waere, wuerde er noch leben.

alles andere ist doch nur schmueckendes beiwerk.

peter
 
ich finde es schon krass das sie "nur" 9 monate bekommen haben denn einen volltrunkenen auf der Landstraße aussetzen und dann einfach wegfahren. Auc wenn er es so wollte er war ein sichereitsrisiko und warsceinlich war er auch völlig orientierungslos.

Vor allem kann es kein Argument sein, dass er das so wollte. Hätte er Auto fahren wollen, hätte die Polizei ihn doch auch in dem Zustand nicht einfach fahren lassen. Betrunkene sind irgendwann einfach nicht mehr zurechnungsfähig.
 
Vor allem kann es kein Argument sein, dass er das so wollte. Hätte er Auto fahren wollen, hätte die Polizei ihn doch auch in dem Zustand nicht einfach fahren lassen. Betrunkene sind irgendwann einfach nicht mehr zurechnungsfähig.

Das Autofahren ist auch gesetzlich reguliert, ab einer bestimmten Grenze darf man nicht mehr, fürs Laufen gilt das nicht.
 
Dennoch muss bei der Polizei genug Verstand vorhanden sein, dass volltrunkene auch ihrem Willen nach nicht einfach an Landstraßen ausgesetzt werden sollten.
 
Also ich fra mich nun, ab wann darf denn dann die Polizei wen in de Ausnüchterungszelle stecken? Hier wird ja argumentiert das wäre freiheitsberaubung?

Also ich dachte bisher, das die polizei das macht, wenn eine Bestimmte Promille Grenze erreicht ist. (So von anderen gehört)