News Polizei will Hooligan-Demonstration in Hannover verbieten

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 07.11.2014 um 14:59:24 Uhr veröffentlicht:
Polizei will Hooligan-Demonstration in Hannover verbieten
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Hannover (dpa) - Wegen befürchteter Ausschreitungen will die Polizei die für den 15. November in Hannover geplante Anti-Islamismus-Demonstration verbieten. Nach der kurzfristigen Absage eines für heute geplanten Gesprächs mit dem Organisator werde dem Anmelder aus Nordrhein-Westfalen dies nun schriftlich mitgeteilt, sagte Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe. Der Anmelder habe nun bis Anfang nächster Woche Zeit, sich zu dem Verbot zu äußern. Ungeachtet dessen stelle sich Polizei aber darauf ein, dass am 15. November gewaltbereite Hooligans nach Hannover reisen würden.
 
Ist mir neu das die Polizei neuerdings auch Judikative Aufgaben wahrnehmen darf.
Nach meinem Rechtsverständnis ist das immernoch Aufgabe eines Richters.
 
Naja. Das ist jetzt ein bisschen korinthenkackerisch, aber tatsächlich kann die zuständige Behörde die Demonstration verbieten, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. (§15 (1), VersammlG)
Strenggenommen ist das eine Exekutivaufgabe, die Polizei kann dich ja auch ohne Urteil eines Richters für das Überfahren einer roten Ampel belangen, weil die Rahmenbedingungen für ein solches Verbot vom Gesetzgeber klar definiert werden - so wie hier auch.
Wenn du dann der Meinung bist, das Exekutivorgan hat nicht entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen gehandelt oder du wurdest zu Unrecht belangt, steht dir dafür der Rechtsweg offen.
Also im Klartext: Die Legislative sagt, du darfst das nicht machen, weil die öffentliche Ordnung voraussichtlich zu gefährden ist, die Exekutive setzt das durch. Ob das jetzt im Einzelfall die richtige Entscheidung war, ob deine Veranstaltung die öffentliche Ordnung denn gefährdet hätte, kann danach vor Gericht geklärt werden, wenn du das denn vor Gericht bringst. Das Verbot ist hier der Exekutivprozess, kein judikativer.
 
Du vergleichst jetzt nicht ehrlich das überfahren einer roten Ampel mit dem Eckpfeiler unserer Demokratie und unserem Grundgesetz oder?

Warum werden dann nicht jede Woche Versammlungen bei Fussballspielen verboten? Da wird es auch mit hoher wahrscheinlichkeit immer zu Ausschreitungen kommen und es gehen extra Personen dort hin um nur dies zu provozieren.

Aber bei genug Steuereinnahmen kann man ja mal drüber weg sehen...
 
Die letzte Entscheidung liegt doch auch bei einem Richter. :-?

Auch wenn die Veranstalter mehr oder weniger auf den Rechtsstaat schei?en, Das Wahrnehmen ihrer gesetzlich garantierten Rechte haben sie nicht verlernt. Also wird es eine Klage geben und die endgültige Entscheidung bei einem Richter liegen.

Trotzdem darf sowohl die Kommune als auch die Polizei aufgrund ihrer Einschätzung eine Entscheidung treffen.