Polizei Schweigepflicht?

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Die Polizei hat doch eigentlich eine Schweigepflicht, die sind doch nicht berechtigt irgendjemandem und selbst wenn es ein Verwandter ist zu erzählen was sie machen, oder?

Folgendes ist passiert: Ich bin etwas zu schnell gefahren... Auto ist nicht auf mich angemeldet und Polizei kam dann raus zum Fotoabgleich. Ein Verwandter von mir war gerade zufällig bei uns und ich habe mitbekommen wie die sich darüber unterhalten haben was los ist, dabei meinte der Polizist unter anderem "Ja das wird teuer, gibt paar Punkte" usw.

Find ich nicht gerade toll, zumal der Verwandte auch noch einer ist der gerne mal durchs Dorf läuft und allen Leuten alles erzählt. :roll:
 
hmm gute frage, ich kenne es, dass die mit den Fotos rumgehen, um die Person zu finden. Nun ich denke mal die Informationen dürfen Sie nur dem Autohalter geben, anderen nicht.

Würde eher sagen das geht Richtung Datenschutz und nicht Richtung Schweigepflicht.
 
So wie du das hier schilderst hat der Verwandte erzählt und der Polizist sagte dazu was es wohl geben wird, was hat des mit der Schweigepflicht zu tun?
Oder hast du des hier nur falsch geschildert, resp kommts anders rüber als es war? :think:
 
"Ja das wird teuer, gibt paar Punkte" usw.
Was hat das mit Datenschutz zu tun :think:
Der Fahrer war zu schnell, das wird teuer, gibt Punkte ist eine allgemeine Aussage, die keinerlei schützenswerte persönliche Daten enthält.
 
Naja der Verwandte wusste ja noch gar nichts davon was los ist, wusste ja nur ich und der Fahrzeughalter, und weder ich noch er hat ihm was davon gesagt eben weil er so gerne Sachen rumerzählt :p. Also muss er es wohl von dem Polizisten erfahren haben, ich hab nur das mitbekommen mit den Punkten, wird teuer und zu schnell gefahren. :-?
 
623100719-kuriose-blitzer-bilder.9.jpg


:)
 
Was hat das mit Datenschutz zu tun :think:
Der Fahrer war zu schnell, das wird teuer, gibt Punkte ist eine allgemeine Aussage, die keinerlei schützenswerte persönliche Daten enthält.

Allgemein? Die Aussage bezog sich auf einen Konkreten Fall und daher eine Konkrete Person. Ich würde sagen, das es damit personenbezogene Daten sind, auch wenn noch keine Punkte eingetragen sind, weiß nun der Bekannte das in kürze er Punkte hat...

das würde mir auch mehr als Stinken, das geh ja mal keinen was an.
 
Also mit "Schweigepflicht" hat das ja mal gar nix zu tun 8O
Ärzte haben Schweigepflicht, oder Pfarrer bei Beichten.
 
Du machst dir Sorgen, dass ein Dorf erfahren könnte, dass du Punkte kriegst (wer ist denn bitte noch nie zu schnell gefahren?) und diskutierst das in nem Forum?

Wäre dir lieber gewesen der Polizist läuft mit deinem Foto durchs Dorf und sagt: "Wir suchen dringend diese Person. Es besteht Tatverdacht. Erzählen sie es aber bitte bitte nicht weiter."

"Schweigepflicht"
haben sie nicht. Im Gegenteil.
 
Nach dem was Du schilderst wäre es Sache des Fahrzeughalters gewesen, den Verwandten von der Information auszuschließen.

Denn der Polizist fragt ja in der Regel zunächst nach ob der Halter des "erwischten" Fahrzeuges vor ihm steht und gibt dann erst weitere Informationen. Wenn dieser dann nichts dagegen hat, dass eine weitere Person bei dem Gespräch anwesend ist, kann der Polizist nun auch nichts dafür, oder?

Gruß

baffi
 
Ich hab den netten Beamten auch schon mal die Tür geoeffnet, weil sie meinen Bruder wegen eines Blitzerfotos fragen wollten (das hatte schon Vorgeschichte). Als ich verneinte, dass er da war, haben sies mir gezeigt und gefragt, ob ich ihn oder die Person (weiß nicht mehr) genau erkenne.

Allerdings haben sie mich nicht gefragt, wer ich bin bzw. in welcher Beziehung ich zu ihm stehe.
 
Hmmm...ist das nicht normalerweise so, dass der Halter den netten Brief bekommt und er dann darauf angeben kann, wer (wenn nicht er selbst) gefahren ist?
Ist zumindest bei uns so, und wenn man das direkt ausfüllt, dann kommt auch die Polizei nicht raus zum "Fotoabgleich".

Fazit: Wenn man nicht reagiert, ist man selber Schuld. Denn die grünen Jungs rennen eh durch die ganze Nachbarschaft, wenn der Halter den Schuldigen nicht angibt.

Und wie hier schon gesagt wurde, es gibt wohl kaum jemanden, der nicht schonmal Punkte in Flensburg hatte. Also, wen juckt's?!
 
Ich meine, es ist jedem sicherlich komplett neu, dass es bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h Punkte gibt, und man mind. 40 € Bußgeld los wird.

Von daher besteht da für die Polizei absolute Geheimhaltungspflicht.

gruss kelle! :wall:
 
bemamte haben keine schweigepflicht!

es gereift hier sowohl der datenschutz als ein verstoss gegen das sogenannte dienstgeheimnis!

in deinem fall wird jeder richter den zusammenhang zwischen aussage der polizisten und deinem zu schnell fahren anerkennen. aber jetzt kommts:

die beiden beamten würden im schlimmsten fall eine rüge erhalten.

weil a) nur ein minderschwerer fall und
b) dir dadurch kein messbarer schaden entanden ist.

ausserdem waren das 2 beamte - du kannst davon ausgehen das die sich gegenseitig einen "persilschein" ausstellen das so nie gesagt zu haben!

vergiss es einfach und verbuch es unter der rubrik: so ist das leben - mal verliert man und mal gewinnen die anderen!
 
Mal ein anderer Ansatz:

Die Polizei kam raus um einen Bildabgleich zu machen? Also hat der Halter des Fahrzeuges doch einen Bogen bekommen und wurde gebeten zu zahlen, was aber abgelehnt wurde und hat ebenfalls angegeben, dass er den Fahrer zur "Tatzeit" nicht benennen kann ... stimmt doch soweit, oder?

Damit habt ihr doch quasi die Erlaubnis gegeben, dass die rumfragen und versuchen den Fahrer zu ermitteln. Da bist du selbst schuld, dass dein Bild jetzt einmal durch den Ort wandert 8)

Außerdem sollte man auf dem Bild durchaus sehen, dass du in einem Auto gesessen hast *g* und Fakten aus dem Strafkatalog zu zitieren ist wohl auch vollkommen in Ordnung. Fahr in Zukunft einfach vernünftig und wenn es blitzt, zahl einfach, erspart dir solche Peinlichkeiten *g*

*Link zum Thread an deinen Verwandten schickt* :mrgreen:
 
ausserdem waren das 2 beamte - du kannst davon ausgehen das die sich gegenseitig einen "persilschein" ausstellen das so nie gesagt zu haben!

vergiss es einfach und verbuch es unter der rubrik: so ist das leben - mal verliert man und mal gewinnen die anderen!

Naja die sind ja auch zu Zweit.

P.S. auch wenn der Autohalter gesagt hat das er es nicht weiß, was er im Übrigen doch auch nicht machen muß bei einem Verwandten wenn ich mich nicht täusche*, so haben die Polizisten immer noch kein Anrecht es wildfremden Personen zu erzählen, was genau vorgefallen ist, und das hat der Polizist nun mal.
 
P.S. auch wenn der Autohalter gesagt hat das er es nicht weiß, was er im Übrigen doch auch nicht machen muß bei einem Verwandten wenn ich mich nicht täusche*...

Ja, das mag wohl sein. Aber grad in diesem Fall schneidet man sich ins eigene Fleisch. Irgendein Nachbar wird einen garantiert verraten.
Und wenn man nicht möchte, das solche Dinge im "Dorf" breit getreten werden, dann sollte man einfach zu seinem Fehler stehen und die Konsequenzen tragen.

Und von wegen "es fremden Personen erzählen": Haftbefehle zum Beispiel werden ja auch an die Haustür geheftet. Ich weiß nicht, ob das Vergehen drin steht, aber zumindest weiß dann jeder, dass die Person X polizeilich gesucht wird.
Es kommt immer drauf an, was genau die Beamten gesagt haben. Und wie hier auch schon angemerkt wurde, hat man eh keine Chance gegen die, da die ja auch immer gleich zu zweit aufschlagen und sich sicherlich gegenseitig schützen.
 
[...]so haben die Polizisten immer noch kein Anrecht es wildfremden Personen zu erzählen, was genau vorgefallen ist, und das hat der Polizist nun mal.

Die gehen mit dem Foto von der Blitzanlage herum, hab ich selbst schon gesehen. Wenn als ein Polizistenteam an deiner Tür klingelt und die dir ein s/w Bild zeigen mit einem Auto, einem Kennzeichen, einer Person am Steuer und einigen Zahlen am Rand braucht der Polizist gar nichts zu sagen, man erkennt alleine um was es geht ;) - ich hab damals sofort gewusst was derjenige "verbrochen" hatte, kannte ihn aber nicht.
 
Und macht das die Sache besser?? Es geht ja darum obs rechtens ist oder nicht.

Ja, es ist rechtens, wenn die Polizei den Bürger um Mithilfe bittet. Diese "Peinlichkeit" kann man ja getrost umgehen, indem man
a) anständig fährt
b) den Halter offiziell zahlen lässt und dies klärt das mit dem Fahrer
c) als Halter den Fahrer angibt im entsprechenden Formular

3 Chancen dem ganzen zu entgehen - wer meint, dass man im Rechtsstaat alle Mittel ausschöpfen muss um eine verdienten Strafe zu entgehen, möge sich nachher nicht beschweren, wenn der Staat auch seine Mittel ausschöpft.