News Polizei: Eltern mitschuldig an neue Verbrechen von Sexualstraftäter Uwe K.

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 23.01.2010 um 17:51:00 Uhr veröffentlicht:
Polizei: Eltern mitschuldig an neue Verbrechen von Sexualstraftäter Uwe K.
Shortnews

Der in Berlin inhaftierte Sexualstraftäter Uwe K. (SN berichtete), hätte seine neuen Verbrechen nicht begehen können, wenn Eltern den Kontakt ihrer Kinder zu Uwe K. unterbunden hätten. Die zuständige Staatsanwaltschaft und die Polizei sehen hier sogar eine Mitschuld der Eltern. Nach Angaben der Behörden wären ortsansässige Familien sowie die Nachbarschaft über Uwe K. informiert worden. Der bereits vorbestrafte Sexualstraftäter hat sich trotzdem erneut an mehreren Mädchen vergangen. Die Polizei stellt fest, dass direkte Warnungen an die Eltern ignoriert wurden. Als zum Beispiel bekannt wurde, dass Uwe K. Kontakt zu zwei Minderjährige gesucht hatte, gingen die Fahnder auf die Eltern zu und klärten sie über K. s elfjährige Haftstrafe und den Haftgrund auf. "Der Warnhinweis wurde nicht befolgt", so die Beamten. Die beiden Mädchen wurden von Uwe K. missbraucht.
 
:doh: natürlich sind die Eltern schuld... die haben sich ja auch nur an unser Gesellschafts- und Rechtssystem gehalten... :roll:

Liebe Polizei und sonstigen Staatsdiener. Unsere rechtsform basiert darauf, dass sich Menschen ändern können. Dies soll nach einer Haftstrafe geschehen sein.

Die Eltern haben also erst recht richtig gehandelt. Ja, sie müssten den Kontakt sogar unterstützen, denn wenn etwas so mächtiges wie der Staat Deutschland dafür gesorgt hat, dass der Mann "geheilt" ist, dann stellt er weniger Gefahr da, als jeder Mann, der noch nicht für heilungswürdig gehalten wurde.


Wem eine leichte Kritik an unserem Gesellschaftssystem auffällt unterstelle ich Intelligenz. ;)

Und jetzt steinigt mich, weil ich der Meinung bin, dass man eine friedfertige Gesellschaft nur als Massenmörder und damit gar nicht erreichen kann.
 
Also um sich Fehler schön zu reden wird man immer Geschmackloser!!! Pfui!!!
Eltern Schuld so ein Schwachsinn!!!
 
Hm, darf/soll ich nun eine Bank überfallen und danach vor Gericht aussagen,
dass die Bank besser mal nicht so viel Bargeld im Haus gehabt hätte?! :roll:
 
Hm, darf/soll ich nun eine Bank überfallen und danach vor Gericht aussagen,
dass die Bank besser mal nicht so viel Bargeld im Haus gehabt hätte?! :roll:

Wenn die Polizei die Bank warnt, dass in den nächsten Tagen mit einem Überfall zu rechnen ist, und Du trotzdem 100.000 € rausholst, würde das jeder Verteidiger für Dich hinbiegen...

Ist jemand vor einer konkreten Gefahr informiert, handelt aber nicht danach, muss sich dieser jemand schon unbequeme Fragen stellen lassen...

gruss kelle!
 
Ist jemand vor einer konkreten Gefahr informiert, handelt aber nicht danach, muss sich dieser jemand schon unbequeme Fragen stellen lassen...

Nur gab es keine konkrete Gefahr. Hätte die Justiz ihren Job gemacht (machen können) hätte die "Warnung" lauten müssen: "Lassen sie ihren Töcher ruhig mehr Freilauf. Der Mann, mit dem sie verkehren ist staatlich geprüfer nicht-mehr-Vergewaltiger." ;)

Wenn die Polizei tatsächlich noch vor ihm warnt hätte er nie frei gelassen werden dürfen. ;)
 
Also um sich Fehler schön zu reden wird man immer Geschmackloser!!! Pfui!!!
Eltern Schuld so ein Schwachsinn!!!

Läßt Du etwa Deine Kinder auch bei Rot über die Ampel laufen?

Die Eltern wussten, dass ein Kinderschänder nebenan wohnt. 1. Warnung von der Polizei und Plakataktion im Wohnblock. Die Eltern wussten, dass ihre Kinder bei dem Typen in der Wohnung spielen. Erneute Warnung von der Polizei und erneute Plakataktion. Eltern halten ihre Kinder trotzdem nicht von dem Kerl fern und die Kinder werden missbraucht ... sorry, aber da kann man doch auch nur mit dem Kopf schütteln.

Das ist wirklich so, als würde man ein Kind ein Messer in die Hand drücken und dann sagen, dass es nicht damit spielen darf. Dann fragt man um Probleme. Ob der "Mensch" nun zurecht oder zu unrecht draußen war, steht auf einem anderem Blatt Papier, aber wenn ich doch weiß, dass ein Kinderschänder sich an meine Kinder heranmacht, dann lasse ich doch nicht zu, dass die dort spielen gehen...
 
Wenn die Polizei tatsächlich noch vor ihm warnt hätte er nie frei gelassen werden dürfen. ;)

Rein auf Verdacht kannst Du niemanden einbuchten.

Und mangelnde Sicherheitsverwahrung ist bis dato immer noch ein Fehler der Staatsanwaltschaft/der Gerichte, die den Täter damals angeklagt/verurteilt haben.

gruss kelle!
 
Rein auf Verdacht kannst Du niemanden einbuchten.

:yes:

Und mangelnde Sicherheitsverwahrung ist bis dato immer noch ein Fehler der Staatsanwaltschaft/der Gerichte, die den Täter damals angeklagt/verurteilt haben.

:yes:

Aber was willst du mir damit sagen? ;)

Klar kann man sagen: Bei jedem Verbrecher ist Sicherheitsverfahrung nötig. Es ist aber doch sinniger zu sagen: Ich übe keine Selbstjustiz, dafür haben wir unser Rechtssystem. Dieses hat den Mann als geheilt dargestellt, also muss ich davon ausgehen, dass er dieses auch ist.

Das es immer wieder zu anderem kommt zeigt nur, dass unser Rechtssystem noch nicht gut ist. Die Eltern haben aber trotzdem nach unserer Wertvorstellung, die in unseren Gesetzen verankert ist, gehandelt und damit keinen Fehler gemacht. Nein, sie haben sich vorbildlich verhalten, denn genau wie du sagst: "Rein auf Verdacht kannst du niemanden [richten]". Und wenn das nichtmal die Justiz kann sollen das Eltern übernehmen? ;)
 
Ich übe keine Selbstjustiz, dafür haben wir unser Rechtssystem. Dieses hat den Mann als geheilt dargestellt, also muss ich davon ausgehen, dass er dieses auch ist.

Ganz klares Jein...

Der Fall von Karl D. aus Heinsberg belegt ziemlich deutlich, dass eine Entlassung aus der Haft nix über seinen "Heilungsgrad" noch über die von ihm ausgehende Gefahr besagt.
Dieser Mann musste freigelassen werden, obwohl er als stark rückfallgefährdet gilt.

Das es immer wieder zu anderem kommt zeigt nur, dass unser Rechtssystem noch nicht gut ist.

Naja, hier ist zu unterscheiden zwischen der aktuellen Situation und der Situation zum Zeitpunkt des Urteils.

Wenn ich folgende Aussage „Jetzt gibt es die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung.“ in der Quelle lese, ist dies für mich ein Indiz dafür, dass der Täter auch in diesem Fall freigelassen werden musste, obwohl der Menschenverstand sagt "Lieber nicht.".
Weiterhin ist das für mich ein Indiz, dass das System da nachgebessert hat.

Und wenn das nichtmal die Justiz kann sollen das Eltern übernehmen? ;)

Es soll niemand richten.
Wenn aber nach Meinung von Experten eine Gefahr besteht, sollten die Betroffenen auch danach handeln.

gruss kelle!
 
Wenn aber nach Meinung von Experten eine Gefahr besteht, sollten die Betroffenen auch danach handeln.

Damit richten sie aber. ;)

Wenn irgendwer der Meinung ist, es besteht eine Gefahr und dieses begründen kann muss gehandelt werden. Aber sicherlich nicht willkürlich von irgendwelchen unqualifizierten Eltern. ;)