Ich hatte das Posting nur korrigiert, wo stand, dass der Inhaber einer de-domain ein deutscher sein muß. Das stimmt so nun mal nicht.
ach so, ja da hast du recht. ich dachte du meinst eine .de muss auch in deutschland gehostet werden.
Gruß
ben174
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Ich hatte das Posting nur korrigiert, wo stand, dass der Inhaber einer de-domain ein deutscher sein muß. Das stimmt so nun mal nicht.
Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.
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