Pfändbarer Betrag

matrix

sms4lose.de
ID: 18225
L
28 April 2006
341
32
Hallo,

hoffe bin hier richtig :) Mir schuldet jemand noch Lose ca. 300.000.000 ich wollte nun ein ein Verfahren einleiten allerdings meint er da er Rentner ist und nur ca. 480 Euro im Monat hat könnt man bei Ihm nichts Pfänden. Wie sieht es aus stimmt dies ? Kennt sich da jemand aus?
 
Wärest du er, würdest du deinem Gläubiger nicht vielleicht dasselbe erzählen? Nein? Dann musst du mir aber glauben, dass Leute viel erzählen können. Er will dir nur Angst machen, dass du am Ende nichts bekommst.

Leite also zivilrechtliche Schritte ein.

Wenn du wirklich überzeugt bist, da ist nichts zu holen... dann kannst du trotzdem eine Strafanzeige (strafrechtliche Schritte) wegen Betrug erstatten. Davon bekommst du kein Geld/Lose wieder, aber er seine Strafe. Ob er das wohl nicht lieber vermeiden möchte und dir die Lose zahlen? Er handelt irgendwo vorsätzlich, wenn er auch noch dreist sagt, bei ihm sei nichts pfändbar.. wieso leiht er sich dann Lose?
 
Betrug wofür? Dann musst du ihm erstmal nachweisen das er wirklich zu diesem Zeitpunkt des Erwerbs oder der Leihe zahlungsunfähig war bzw. nicht die Absicht hatte zu bezahlen.

Alles andere wäre eine böswillige Unterstellung...

Grüße, Sunny
 
du kannst auf jeden Fall einen MB machen der aber wieder kostet ob sich das lohnt ist dann die andere Sache. Ob er jetzt nur 480€ hat dann wird der GV schon dann rausbekommen. Sollte er das so wie es aussieht sogar geplant haben wäre es sogar vorsätzlicher Betrug in meinen Augen.
 
Betrug wofür? Dann musst du ihm erstmal nachweisen das er wirklich zu diesem Zeitpunkt des Erwerbs oder der Leihe zahlungsunfähig war bzw. nicht die Absicht hatte zu bezahlen.

wenn man etwas kauft und weiß das man es nicht bezahlen kann dann ist das Betrug.... wenn er damals schon 480 Euro im Monat hatte und sich an der Vermögenslage absolut nichts geändert hat würd ich es an Stelle des Rentners nicht auf eine Anzeige ankommen lassen


Du mußt ihm (dem Renter) auch nichts nachweisen, die Anzeige stellt man bei der Polizei die sollte sich dann kümmern, ob sie es dann auch tatsächlich macht ist die andere Frage...
 
Naja, er kann ja etwas angespart haben, aber dieses Geld musste er nun wo anders ausgeben ( Miete, Strom etc. ), wenn er das der Polizei belegt wäre es für die kein Betrug mehr...

Grüße, Sunny

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Pfändbarer Betrag 14.07.2009 21:49:41
informieren, denken, Klappe halten wenn man keine Ahnung hat ;)

*hust* Tut mir Leid, ich wusste doch das ich nicht auf Anwälte hören darf grr grr...
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, er kann ja etwas angespart haben, aber dieses Geld musste er nun wo anders ausgeben ( Miete, Strom etc. ), wenn er das der Polizei belegt wäre es für die kein Betrug mehr...

Grüße, Sunny

Dann nennt man es immernoch Betrug,da er etwas gekauft hat und kein Geld für die Bezahlung besitzt,kann mir ja nicht ein Haus kaufen und eine Villa,dann sag ich,hab kein Geld mehr,hatte es angespart und musste es für die Villa ausgeben,jedoch für das Haus,Auto,Flaschbildschirm hab ich kein Geld mehr!
Glaub dem gar nix was er erzählt,stell eine Anzeige!
 
Mh, entweder ist dann mein Rechtsverständnis stark getrübt oder es hat sich innerhalb von paar Monaten einiges geändert.

Zumindest bin ich gerade dabei, schulisch mich in dieser Richtung fortzubilden und wenn er zu dem Zeitpunkt des Kaufes zahlungsfähig war und danach zahlungsunfähig dann ist es kein nachweislicher Betrug...

Also muss ihm in diesem Fall Staatsanwaltschaft oder Polizei nachweisen, dass er zu diesem Augenblick
1.) zahlungsunfähig war
2.) nicht die Absicht zu zahlen hatte

Ist ja vergleichbar mit der Zechprellerrei...

So, nun aber genug mit meinem Gefassel, jeder kann sich ja bei den örtlichen Behörden selbst erkundigen :).

Grüße, Sunny


PS: Was bringt es eigentlich bei einem Rentner noch eine Anzeige zu stellen? Sry, aber das wäre unter meinem menschlichen Niveau, ist ja nicht okay, dass er nicht zahlen kann, aber man kanns ja auch anders regeln...
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Pfändbarer Betrag 15.07.2009 16:46:34
Ist trotzdem Betrug, wenn er vorher wusste das er nicht zahlen kann.

Und woher weist du, dass er dies gewusst hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis zu einem Betrag von ~ 930 Euro + - paar Euro ist Pfändung nicht möglich (für allein stehende).

Genauen Betrag kannste aber auch googlen.

MfG

Mia
 
PS: Was bringt es eigentlich bei einem Rentner noch eine Anzeige zu stellen? Sry, aber das wäre unter meinem menschlichen Niveau, ist ja nicht okay, dass er nicht zahlen kann, aber man kanns ja auch anders regeln...

Du diskriminierst hier eine Randgruppe, die Renter. Die haben auch das Recht angezeigt zu werden, wenn die sich nicht an die Regeln halten. Das ist nicht ok. :mrgreen::mrgreen::mrgreen:

Du siehst doch am Startpost, dass der Schuldner nicht gewillt ist dem User matrix überhaupt nur ein Los zu zahlen, sonst müsst gar nicht matrix an ein Verfahren nur denken... 45 €... kann er zu 4 Raten zu jeweils 10 € und die letzte Rate mit 5 € bezahlen. Hätte matrix wohl kaum was gegen. Wird der Schuldner aber nicht machen, da ja eh "nichts" bei ihm zu holen ist und das ist ja viel zu viel... das ist unter Niveau und ohne Moral, was der "Rentner" macht.

Sunny... vor 4 Jahren hab ich auch so gedacht. Jetzt nicht mehr und mir wird immer noch nachgesagt, ich wäre sehr naiv. Kinder sagen immer die Wahrheit und wenn nicht, merkt man es ihnen an. Deswegen glauben Kinder auch, was man ihnen sagt, weil sie davon ausgehen, dass die anderen Leute auch die Wahrheit sagen oder man es ihnen anmerkt. Aufwachen......

Wer weiß, ob es sich überhaupt um einen Renter handelt. Ich kann mich nur nochmal wiederholen.

Brownie schrieb:
Wärest du er, würdest du deinem Gläubiger nicht vielleicht dasselbe erzählen? Nein? Dann musst du mir aber glauben, dass Leute viel erzählen können. Er will dir nur Angst machen, dass du am Ende nichts bekommst.
 
Aber Lose haben keinen Euro Gegenwert.
Und selbst wenn bräuchtest du einen rechtskräftigen Vertrag.
 
Aber Lose haben keinen Euro Gegenwert.
Und selbst wenn bräuchtest du einen rechtskräftigen Vertrag.


hast Du schonmal Lose eingefordert per MB oder Anwalt?

Es gibt genug User die hier schon die Lose zurückgefordert haben und sogar Titel erwirkt haben. Und das kann ich Dir zu 100% bestätigen. Und manchmal wirkt ein MB schon Wunder.
 
Aber Lose haben keinen Euro Gegenwert.
Und selbst wenn bräuchtest du einen rechtskräftigen Vertrag.

Wer hat den mist den erzählt? Dein Anwalt,,wenn ja würd ich mir einen neuen suchen....
Markus ist einfach nur lustig,wie er durch diverse Aussagen die User einschrecken will,obwohl er genau weiß,dass er im Unrecht ist!
 
hast Du schonmal Lose eingefordert per MB oder Anwalt?

Es gibt genug User die hier schon die Lose zurückgefordert haben und sogar Titel erwirkt haben. Und das kann ich Dir zu 100% bestätigen. Und manchmal wirkt ein MB schon Wunder.

Wer einen MB so einfach rechtskräftig werden läßt ist selber schuld.
Ich denke das es immer auf denjenigen ankommt der dahinter steht. Man kann jedes Verfahren in die länge ziehen, es ist nur eine Frage dessen wer seine Rechte besser kennt.

Jeder sollte sich im klaren sein das wenn ich Lose verleihe in der heutigen Zeit damit rechnen muss auf Probleme zu stossen. Leider...

Also einfach keine Lose mehr verleihen dann kommt auch keiner in die Verzückung seine Lose nicht mehr zu sehen und das geheule ich bekomme meine Lose nicht wieder hat ein Ende.

Am besten bietet man Standartmäßig ein Schulden Script an welches sich man bei Anmeldung Klamm direkt runterladen kann... denn es ist doch modern und einfach einen sogenannten Schuldenthread aufzumachen... :ugly:
 
Witzig

Ich würde mal sagen:

1. Wer einen "echten" MB versendet für 300Mio KlammLose, der muss schon einen an der Klatsche haben (habe es versucht nett auzudrücken, ging aber nicht).

2. Wer 300Mio Klammlose nicht bezahlen kann, der muss auch nicht ganz echt sein. Er kann diese ja in Raten abbezahlen, 0,5 Cent in Monat ( :p ) oder Flaschen sammeln gehen, dann ist er seine Schulden in wenigen Stunden los.

3. Außerdem sollte der Schuldner gegen den MB unbedingt Widerspruch einlegen, denn dann wird es erst wirklich interessant. Denn jeder Richter wird die Sache wegen "Geringfügigkeit" sofort einstellen und dann bleibt der Gläubiger auf den Kosten für den MB und den Rechtsstreit (eventuell sogar noch auf den Kosten für einen Rechtsanwalt) sitzen.

4. Gleiches wird passieren bei einer Strafanzeige. Die Bullizisten werden sich hierüber sicher tierisch beeumeln.

Nebenkommentar: Vielleicht kommt ein Staatsanwalt mal auf die Idee die Rechtslage der KlammWelt und den Dingen die hier zu passieren mal unter die Lupe zu nehmen (Thema: Gambling, Banking, sonstige dubiose Geschäfte, auch in Verbindung mit Kindern/Jugendlichen/Minderjährigen), dann haben wir wenigstens (fast) alle was von solchen Anzeige.

Somit werden aus ein paar Euros die man mal nicht bekommen hat, einige hundert Euros die man dann erstrecht abschreiben kann.

Außerdem sollte man mal darauf hinweisen, KlammLose ist eine fiktive Internetwährung und eigentlich kein Geld wert. Klammlose haben einen ideelen Wert - so jedenfalls ließt man es überall, oder?

Sprich, jeder Richter, sollte er den Fall übernehmen, wird sagen belegen sie den ideelen Wert (lieber Gläubiger). Beispiel: Ich sage als Schuldner Klammlose sind nix wert, Du als Schuldner sagst Klammlose sind X Wert. Wer hat also recht? Selbst wenn der Richter anerkennt, das KL einen Wert haben sollten, bleibt immer noch die Frage wieviel ist ein KL wirklich Wert?

Also, ich sage viel Spass mit dem Mahnbescheid und den Strafanzeigen.


PS: Ich weiss, ich bin ein Klugscheisser... (für alle jene die das jetzt sagen werden; also spart euch die Mühe)
 
1. Wer einen "echten" MB versendet für 300Mio KlammLose, der muss schon einen an der Klatsche haben (habe es versucht nett auzudrücken, ging aber nicht).

Danke, hab ich

2. Wer 300Mio Klammlose nicht bezahlen kann, der muss auch nicht ganz echt sein. Er kann diese ja in Raten abbezahlen, 0,5 Cent in Monat ( :p ) oder Flaschen sammeln gehen, dann ist er seine Schulden in wenigen Stunden los.

stimmt

3. Außerdem sollte der Schuldner gegen den MB unbedingt Widerspruch einlegen, denn dann wird es erst wirklich interessant. Denn jeder Richter wird die Sache wegen "Geringfügigkeit" sofort einstellen und dann bleibt der Gläubiger auf den Kosten für den MB und den Rechtsstreit (eventuell sogar noch auf den Kosten für einen Rechtsanwalt) sitzen.

außer 3 Richter, die haben mir zugestimmt und ein Urteil gesprochen

4. Gleiches wird passieren bei einer Strafanzeige. Die Bullizisten werden sich hierüber sicher tierisch beeumeln.

oh nö, ich hatte sogar eine Zeit lang engeren Kontakt zum LKA Hamburg weil der User noch mehr Internetbetrügerein an der Backe hatte

PS: Ich weiss, ich bin ein Klugscheisser... (für alle jene die das jetzt sagen werden; also spart euch die Mühe)

Nö du bist kein Klugscheißer, hast nur einfach überhaupt keine Ahnung, nichtmal ansatzweise;)
 
außer 3 Richter, die haben mir zugestimmt und ein Urteil gesprochen

Könntest Du diese Urteile (natürlich mit geschwärzten Personalien) vielleicht mal posten, bzw. die Aktenzeichen nennen?

Oder handelt es sich nur um Versäumnisurteile? Dann wäre es nicht so interessant.

Gruß

baffi
 

Vielen Dank. Ist das erste Mal, dass ich tatsächlich hier ein Urteil sehe.

Schade ist, dass der Richter nicht detailliert auf Klammlose und deren Wertigkeit eingehen musste. Hier existierte ja offenbar eine gesonderte Vereinbarung über eine Leihe in Euro, die der Leihende auch in Klammlosen hätte zurückzahlen können. Zumindest habe ich das so verstanden.

Gruß

baffi