Parkrempler • Fahrerflucht • Polizei • Gutachten?

Schnecke

Mod-Mami
ID: 59350
L
20 April 2006
1.655
318
Ähm ja, ich drösele die Stichpunkte mal auf.

Uns ist einer beim Ausparken ins Auto gedeppert. Zwei Mal. Und er wurde dabei beobachtet, wie er abgedüst ist. Der Zeuge hat uns ne Nachricht hinterlassen mit dem Kennzeichen.

Nun haben wir Anzeige erstattet und per Post ein Formular bekommen, auf dem wir die Schadenshöhe angeben sollen. Der Halter des anderen Fahrzeuges wurde ermittelt.

Muss ich das per offiziellem Gutachten / Kostenvoranschlag machen?
Oder reicht eine ungefähre Angabe?

Gleiches gilt für die gegnerische Versicherung - wollen die was offizielles sehen?
 
Als ich 2004 mein Auto aufgebrochen bekommen habe und bei der Polizeit Anzeige gegen Unbekannt gemacht habe, hat der nette Polizist den Schaden geschätzt und diesen Wert eingetragen. Der geschätzte Wert des Schadens war 550€. Dann habe ich einen Kostenvoranschlag für meine Versicherung erstellen lassen (die Versicherung will was offizielles, bei geringen Schäden reicht meist Kostenvoranschlag, bei größeren Schäden Gutachten - merke, du suchst den Gutachter aus). Laut Kostenvoranschlag war mein Schaden knapp 1000€. Diesen habe ich dann auch, abzüglich meiner Selbstbeteiligung von 150€, auch ausbezahlt bekommen.


Champ
 
Für die Polizei reicht ein geschätzter Wert (macht der Beamte vor Ort i.d.R sogar selbst), der gegnerischen Versicherung sollte man schon ein Gutachten vorlegen. In dem Fall hier ist der Schädiger ja ermittelt worden, also stellt das auch finanziell kein Risiko dar, da dessen Versicherung auch die Kosten für das Gutachten übernimmt. Anders wäre es, wenn das Fahrzeug unbekannt bleiben würde, weil dann musst du den Gutachter, wenn du einen holst, aus eigener Tasche bezahlen und bleibst auf den Kosten sitzen (außer, du hast Vollkasko, dann steigt dort aber die Prämie)
Vorteil des Gutachtens: Du bekommst diesen Betrag erstattet, auch wenn der wahre Reparaturwert hinterher weit darunter liegt oder du den Schaden selbst behebst oder sogar alles so lässt, weil es nicht stört.
 
Danke Ihr zwei!

Wir wollen den Schaden sowieso nicht reparieren lassen, da wir das Auto irgendwann in 2007 eh verkaufen wollen. Und bei dem Alter des Fahrzeuges geht das eh nach Russland oder so. ;)
Aber wenn man dann hier in Deutschland so eine Klapperkarre verkaufen will, dann wird einem ja jede Beule zum finanziellen Verhängnis und das wollen wir nicht so hinnehmen. Vor allem, weils ein super gepflegter Wagen ist, dem man sein Alter weder von außen noch von den Kilometern her ansieht.

Dann tappere ich doch Morgen mal zum Autohaus...
e025.gif
 
wenn du die gegnerische versicherung kennst rufe an und frage. meine (huk)
reicht bis ca 3000€nen kostenvoranschlag. so spart die versicherung geld
 
Wenn der Wagen so alt ist, dass der fast nichts mehr bringt, ist schon an einen wirtschaftlichen Totalschaden zu denken?

Ansonsten reicht normalerweise bis 1000 Euro ein Kostenvoranschlag, darüber ein Gutachten. Kosten für beides übernimmt auch die Versicherung.

Bei der Abrechnung danach ziehen die wohl die MwSt. noch ab.

gruss
Marty
 
Wenn der Wagen so alt ist, dass der fast nichts mehr bringt, ist schon an einen wirtschaftlichen Totalschaden zu denken?

Nein, das denke ich nicht.

Morgen bekomme ich den Kostenvoranschlag. Aber der Typ meinte heute schon, dass alleine die Arbeitsstunden mehr als 250 € betragen würden, weil man da die ganze Schürze abnehmen müsste, um an die Ecken zu kommen, die zerdatscht sind.
 
Also, wir haben den Kostenvoranschlag hier.

843,-€ 8O 8O 8O

Ich glaube, das grenzt schon an einen wirtschaftlichen Totalschaden. :-?

Obwohl der Schaden an sich ja nicht so hoch ist, nur die Arbeitskosten, da man da so schlecht rankommt und dann ja auch noch alles lackieren müsste (lackierte Stoßstange).

Wow... echt... :-?
 
naja, geht doch... wo hast den kostenvoranschlag machen lassen? bei ner fachwerkstatt? da sin ja de preise höher... am besten kommt man meist, wenn man den Kv bei Fachwerkstatt machen lässt und dann zum reparieren in eine Freie Werkstatt geht. die Versicherung überweist im normalfall das geld (excl. MwSt) ja schon vorab und kann man meist noch bissl gut machen dann.... schließlich hast du ja auch die rennerei mit und jetzt eigentlich auch nen unfallfahrzeug, was den wiederverkaufswert ja senkt... ;)
 
Jetzt wird es übrigens richtig ekelig...

Habe heute mit der Polizei telefoniert.

Wir haben mittlerweile ja über den Zentralruf der Versicherer Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufgenommen. Der Versicherungsmensch meinte, dass die zahlen, wenn klar ist, dass der Versicherungsnehmer das wirklich war.

Tja - und dann wollt ich mich bei der Polizei nach dem Stand der Dinge erkundigen - und siehe da - der Unfallgegner kann sich nicht erinnern, wer an diesem Tag den Wagen gefahren hat.

Was soll das denn bitte?
Und nun?
Sollten wir jetzt mal einen Anwalt hinzuziehen?
Wir sind in der Rechtsschutz und außerdem würde ich das dann einem Freund von uns übergeben...

So ein Müll, echt ey... :evil:
 
seine versicherung hat trotzdem zu zahlen.
würde der versicherung den kv schicken und sagen sie sollten überweisen. wenn sie sich weigern dann rv einschalten.
 
Wir haben mittlerweile ja über den Zentralruf der Versicherer Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufgenommen. Der Versicherungsmensch meinte, dass die zahlen, wenn klar ist, dass der Versicherungsnehmer das wirklich war.
Das ist aber verständlich, die zahlen wenn der Verursacher eindeutig fest steht. In dein meisten Unfällen, wenn man sich ohne Fahrerflucht einfach einigt und Versicherungsdaten austauscht, gibt ja einer die Schuld zu bzw. wenn man die Polizei ruft, dann stellen die den Schuldigen fest.

Aber in diesem Fall ist es ja wirklich noch nicht bewiesen, wer den Schaden verursacht hat.

Tja - und dann wollt ich mich bei der Polizei nach dem Stand der Dinge erkundigen - und siehe da - der Unfallgegner kann sich nicht erinnern, wer an diesem Tag den Wagen gefahren hat.

Dazu eine kleine Geschichte: Meiner Mutter ist mal ein Kleinlaster reingefahren, ganz klar dessen Schuld. Weil die Handwerker im Wagen so nett waren, hat sich meine Mutter drauf eingelassen den Schaden ohne Polizei und Versicherung zu begleichen.

Ende der Geschichte: Meinem Vater wurden am Haus des Handwerkermeisters Schläge angedroht, wenn er sich noch mal dort blicken lassen würde.

Was ich damit sagen will ist wohl klar: Es gibt einfach Är... auf der Welt. -> Nimm dir sofort einen Anwalt und lass den sich mit der Versicherung rumschlagen.

Gruß, Zera
 
Jetzt wird es übrigens richtig ekelig...

Habe heute mit der Polizei telefoniert.

Wir haben mittlerweile ja über den Zentralruf der Versicherer Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufgenommen. Der Versicherungsmensch meinte, dass die zahlen, wenn klar ist, dass der Versicherungsnehmer das wirklich war.

Tja - und dann wollt ich mich bei der Polizei nach dem Stand der Dinge erkundigen - und siehe da - der Unfallgegner kann sich nicht erinnern, wer an diesem Tag den Wagen gefahren hat.

Was soll das denn bitte?
Und nun?
Sollten wir jetzt mal einen Anwalt hinzuziehen?
Wir sind in der Rechtsschutz und außerdem würde ich das dann einem Freund von uns übergeben...

So ein Müll, echt ey... :evil:

Also wenn ihr Rechtsschutz habt, würde ich auf jedenfall einen Anwalt um Rat fragen,schaden kann das nicht, auch damit du Sicherheit hast.
Drücke die Daumen das sich das alles schnell klärt und ihr nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müßt.
 
Das ist aber verständlich, die zahlen wenn der Verursacher eindeutig fest steht. In dein meisten Unfällen, wenn man sich ohne Fahrerflucht einfach einigt und Versicherungsdaten austauscht, gibt ja einer die Schuld zu bzw. wenn man die Polizei ruft, dann stellen die den Schuldigen fest.

Nee, is klar, das habe ich von denen ja auch nicht erwartet. Da kann ja jeder kommen, das ist mir auch klar. ;)
 
Ich habe gerade mit dem befreundeten Anwalt gesprochen. Er übernimmt die Sache für uns.

Wir brauchen noch nicht mal unsere Rechtsschutzversicherung, er kann das alles der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.
 
Ich habe gerade mit dem befreundeten Anwalt gesprochen. Er übernimmt die Sache für uns.

Wir brauchen noch nicht mal unsere Rechtsschutzversicherung, er kann das alles der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.

Das klingt doch gut.

Ich drück die Daumen, dass nu alles glatt läuft. :)

Gruß, Zera
 
Die Haftpflicht des Gegners wird das übernehmen müssen, es liegt nun in der Aufgabe der Polizei, zu beweisen, das es dieses Auto war.
Wer da gefahren ist, spielt keine Rolle.
Logisch, das das derjenige nicht zugeben will, Fahrerflucht wird teuer, und abhauen tut man meist nur, wenn was nicht stimmt (Alkohol, Drogen, kein Führerschein)
Die Versicherung muss das dann mit dem Halter klären, und auch die Polizei wird weiter ermitteln, um den Fahrer festzustellen. Schließlich ist es eine Straftat, da kommt es zur Anklage und höchstwahrscheinlich auch zu einem Urteil.

Von daher hat der Anwalt das auch ohne Probleme übernommen, weil das Ding dürfte sicher sein
 
hm, bei uns lief das so ab:
zeugin hat zettel mit kennzeichen hinterlassen.
2. samstags zur polizei und anzeige erstattet, fotos gemacht worden, schaden auf 500€ geschätzt, kontaktaufnahme mit der zeugin,
3. dienstags n brief von der staatsanwaltschaft gehabt wo man von der werkstatt einen kostenvoranschlag holen musste und dann nochmal ne detaillierte beschreibung und brief zurück zur polizei,
4. seit oktober nun warten auf die alte dame die bis heute noch bei ihrer versicherung leugnet das sie es war,
5. 7 punkte in flensburg für sie aktuell, plus evtl. verlust des versicherungsschutzes.

rennerei? die geschädigten :|