News "Nutte" gegen "Neger" vor Gericht

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 24.04.2015 um 10:30:00 Uhr veröffentlicht:
"Nutte" gegen "Neger" vor Gericht
Shortnews

Am Amtsgericht Hamburg sorgt derzeit ein Gerichtsurteil für Unverständnis. Im verhandelten Fall behinderte zunächst ein elfjähriger Schüler eine 78-jährige Fahrradfahrerin auf dem Radweg und beleidigte diese als "Nutte", welche daraufhin "Neger" erwiderte.

Nach widersprüchlichen Aussagen gegenüber Polizei und später vor Gericht plädierten schlussendlich sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Vorwürfe des Jungen über Handgreiflichkeiten stellten sich zudem als unwahr heraus.


Das Gericht verurteilte jedoch überraschend die 78-Jährige zu einer Geldstrafe von 100 Euro wegen Beleidigung - obwohl sich für gewöhnlich gegenseitige Beleidigungen aufheben. Die Verteidigung sprach von einem "politischen Urteil" und kündigte an, den Gang in die Berufung zu prüfen.
 
100 Euro weniger Rente. Wäre noch bedrohlicher würde der 11 jährige es bekommen. Beleidigungen heben sich auf? Äh okay. Shortnews gibt wohl eine Rechtsberatung mit Lizenz. :D
 
100 Euro weniger Rente. Wäre noch bedrohlicher würde der 11 jährige es bekommen. Beleidigungen heben sich auf? Äh okay. Shortnews gibt wohl eine Rechtsberatung mit Lizenz. :D

nunja,
da der Junge nicht strafmündig ist, kann er nicht verurteilt werden...
die Geldstrafe könnte durchaus an den Jungen gehen, da die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durchaus mit einer Art "Schmerzensgeld" (weiß jetzt den juristischen Ausdruck nicht) vergolten werden kann

und was die "Rechtsinformation" alla Shortnews angeht:

wer das Gesetz kennt ist schlauer:

"§ 199
Wechselseitig begangene Beleidigungen

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären."

da steht "kann", es liegt also im Ermessen des Richters,

erstaunlich ist jedoch, dass der Richter eine Geldstrafe verhängt, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft den Freispruch forderte
 
Ist mir wohl bewusst, da kümmern sich dann wenn der Junge Mehrfach auffällt schon mit dem Jugendamt darum, damit dann dort mal nachgeschaut werden ob solche Umstände desöfteren vorkommen. (Sind da ja sehr schnell drin geworden.)

Seine Meinung kundtun und mit Paragrafen um sich werfen hat nur die Gefahr wenn man sich nicht davon abgrenzt das man sich auch selbst im Forum Schadenersatzpflichtig machen kann.