Nummerschild selber bestimmen?

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hi. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube mal gehört zu haben das man das Nummerschild bestimmen kann. Aber ich meine jetzt nicht das in der Mitte sondern statt z.B. K für Köln oder B für Berlin das man dort was eigenes machen kann dort. Also das nicht der Stadtname steht.
Ist sowas möglich?
 
Willst du was ganz eigenes dort stehen haben, z.B. einen Namen, oder einfach nur ein anderes Stadtkürzel?
 
nein

das städtekennzeichen ist pflicht, den mittelteil und die zahlen kannst du bestimmen

der rest richtet sich nach der stadt
 
wie sieht das eig mit TÜV zulassungsstelle usw hin, wenn da was anfällt muss man da dann in den bezirk der zulassungsstelle in dem das auto angemeldet is oder is des egal?
 
Wenn du was am Nummernschild selber ändern willst, kostet das glaub ich 10€ extra... aber Stadtkürzel kannste nicht ändern wie meine Vorgänger schon sagten ;)
 
In Österreich ist aber viel mehr Möglich:

Dort sind so genannte "Kennzeichen nach eigener Wahl" möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge "SS" oder andere nationalsozialistische Abkürzungen).
Beispiel:
G-EGENM8 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Graz
GM-HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
BL-N3555 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha
W-WOZU6 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Wien
HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg
MU-SCHI1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Murau (existiert wirklich!)
In der Schweiz kommt man nur schwer an ein "Wunschkennzeichen"

Die Kontrollschilder werden grundsätzlich nach Verfügbarkeit abgegeben. Das heißt, werden Kontrollschilder zurückgegeben, so gelangen diese nach angemessener Zeit wieder in Umlauf. Existieren keine solchen, werden neue Schilder mit fortlaufender Nummerierung geprägt.In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis drei-/vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (z.B. 100 000 oder 22 333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen.
 
es gibt viel bundesländer die nehmen keine steuern fürn 2ten wohnsitz.

und auto einfach da anmelden wo es wohnt geht nicht. 2ter wohnsitz ist schon pflicht.
 
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es gibt viel bundesländer die nehmen keine steuern fürn 2ten wohnsitz.

und auto einfach da anmelden wo es wohnt geht nicht. 2ter wohnsitz ist schon pflicht.

hm, haste das irgendwo in nem paragraphen, ich hab das irgendwie nirgendwo gefunden

hab das hie gefunden:

(2) Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.

das sagt mir eig nich, dass ich nen 2. wohnsitz brauch, sondern nur der standort des fahrzeugs relevant ist..