Hallo, ich habe vor kurzem (letzte Woche Donnerstag) mein neues Subnotebook (Lenovo U350) erhalten. Am Samstag bzw. Sonntag ist mir aufgefallen, dass der Lüfter sobald man nur den Browser eröffnet mit einer störend lauten Lautstärke anspringt und auch nicht wieder ausgeht bis man das Notebook wieder nicht benutzt. Das Problem haben mehrere U350 Besitzer (einfach mal U350 fan noise o.a. googlen) und Lenovo ist auch nicht an einer Lösung interessiert.
Nun will ich das Notebook zurückgeben und habe dem Verkäufer eine eMail geschickt. Dieser sagte mir dann das er 10% des Kaufpreises einbehalten müsse, da das Notebook schon länger in vollem Gebrauch bei mir war.
Kann er dies tun oder muss er mir den vollen Kaufpreis erstatten o.a.? (Ich habe leider keine Ahnung von solchen Angelegenheiten)
eMail-Auszug: "Da es aber von Ihnen nicht nur geprüft wie in einem Ladengeschäft sondern auch längere Zeit in vollem Gebrauch war und das Gerät nicht durch einen lauteren Lüfter als defekt angesehen werden kann, müssen wir Ihnen bei einer Rücknahme 10% des Verkaufspreises in Rechnung stellen. Andernfalls hätten Sie das Gerät nach Ingebrauchnahme und kurzem Test wieder einpacken und uns sofort informieren müssen und das Gerät nicht erst längere Zeit gebrauchen."
Ich sehe das eigentlich anders, da mir das Problem am ersten Tag gar nicht aufgefallen ist und ich daraufhin erstmal nach einer Lösung gesucht habe. Außerdem gibt es etliche andere Besitzer die genau das gleiche Problem schildern.
Notebook wurde online gekauft...
MfG petry
Nun will ich das Notebook zurückgeben und habe dem Verkäufer eine eMail geschickt. Dieser sagte mir dann das er 10% des Kaufpreises einbehalten müsse, da das Notebook schon länger in vollem Gebrauch bei mir war.
Kann er dies tun oder muss er mir den vollen Kaufpreis erstatten o.a.? (Ich habe leider keine Ahnung von solchen Angelegenheiten)
eMail-Auszug: "Da es aber von Ihnen nicht nur geprüft wie in einem Ladengeschäft sondern auch längere Zeit in vollem Gebrauch war und das Gerät nicht durch einen lauteren Lüfter als defekt angesehen werden kann, müssen wir Ihnen bei einer Rücknahme 10% des Verkaufspreises in Rechnung stellen. Andernfalls hätten Sie das Gerät nach Ingebrauchnahme und kurzem Test wieder einpacken und uns sofort informieren müssen und das Gerät nicht erst längere Zeit gebrauchen."
Ich sehe das eigentlich anders, da mir das Problem am ersten Tag gar nicht aufgefallen ist und ich daraufhin erstmal nach einer Lösung gesucht habe. Außerdem gibt es etliche andere Besitzer die genau das gleiche Problem schildern.
Notebook wurde online gekauft...
MfG petry