Moin,
habe im Internet zwar etwas geforscht aber nichts konkretes gefunden, deshalb hier nochmal einige Fragen, würde mich freuen wenn diese einer beantworten könnte
Da ich in naher Zukunft zur Wohnungsübergabe muss, mache ich mir Gedanken, wie diese auszusehen hat.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung besenrein übergeben muss, zu beachten sind aber die Renovierungspflichten, welche alle 5 bzw. 8 Jahre anliegen.
Verlässt man diese Wohnung z.b. 2 Jahre nach solch einer Pflicht, sind 2/5 bzw 2/8 an Renovierungskosten zu zahlen, falls man diese nicht selbst vornimmt.
Nun frage ich mich, wie der Vermieter diese mir übergeben möchte/muss...?
Der Vormieter hatte evtl. einen älteren/anderen Mietvertrag, muss der Vermieter die Wohnung trotzdem so herrichten, wie ich diese zu verlassen habe?
Und wie schaut es aus, wenn z.B. Wände zwar gestrichen sind aber halt so, dass man Streifen erkennt und man nochmal streichen müsste?
Danke und Gruß
habe im Internet zwar etwas geforscht aber nichts konkretes gefunden, deshalb hier nochmal einige Fragen, würde mich freuen wenn diese einer beantworten könnte
Da ich in naher Zukunft zur Wohnungsübergabe muss, mache ich mir Gedanken, wie diese auszusehen hat.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung besenrein übergeben muss, zu beachten sind aber die Renovierungspflichten, welche alle 5 bzw. 8 Jahre anliegen.
Verlässt man diese Wohnung z.b. 2 Jahre nach solch einer Pflicht, sind 2/5 bzw 2/8 an Renovierungskosten zu zahlen, falls man diese nicht selbst vornimmt.
Nun frage ich mich, wie der Vermieter diese mir übergeben möchte/muss...?
Der Vormieter hatte evtl. einen älteren/anderen Mietvertrag, muss der Vermieter die Wohnung trotzdem so herrichten, wie ich diese zu verlassen habe?
Und wie schaut es aus, wenn z.B. Wände zwar gestrichen sind aber halt so, dass man Streifen erkennt und man nochmal streichen müsste?
Danke und Gruß