Netzdukaten.de seriös oder unseriös?

spandauer3

Well-known member
ID: 219507
L
21 Juli 2006
10.205
433
Hallo,

ich bin ja nun nicht mehr so dolle im Paid4 unterwegs, aber ich wollte mal ein paar Dinge auf den Tisch bringen.

Ich finde, dass Seriosität nicht nur etwas mit der Zahlungsmoral zu tun hat, sondern auch in den Verträgen wiedergespiegelt wird, die man als User mit dem Betreiber eingehen muss, wenn man dort User sein möchte.

Nun habe ich mir mal aus reiner Langeweile, vielleicht auch, weil ich nun Urlaub habe und ein paar Energien vergeuden möchte, die Seite Netzdukaten.de angeschaut!
Ich werde jetzt nicht alles offenlegen, denn ich denke, wenn ich heute noch mehr Langeweile bekomen sollte, möchte ich andere Stellen gerne auf den Plan rufen.

Schauen wir doch mal in die AGB:

8. Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Soest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Haben einige in ihren AGB zu stehen, aber ist das rechtens? Tante Google sagt eindeutig, dass es nicht rechtens ist.

https://www.anwaltskanzlei-online.de/2009/01/09/gerichtsstandsvereinbarungen/

Ebenso der Punkt bzgl. Auszahlungen:

Eine Auszahlung erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach deren Anforderung.

Na na na, nach Möglichkeit? Würde mir als Vertragspartner aber gar nicht gefallen. 30 Tage hat der nette Herr Zeit, um auszuzahlen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html


Wo finde ich denn im Impressum die Unternehmensform? Ist hier nicht zu finden, aber sollte dies nicht bei einem ordentlichen Geschäftsmann, den ja Herr Riese darstellen möchte, angegeben werden?

Ja natürlich, dazu ist er gesetzlich verpflichtet:

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html


Ich könnte noch Stunden damit weitermachen, jedoch denke ich, dass der Betreiber darin bestrebt sein sollte, diese und weitere Probleme selbstständig auszubügeln. Vielleicht hilft aber auch eine gewisser Verein dabei, dass er zur "Leuchte" mutiert!

Was denkt ihr über solche Mailer und deren Vertragspunkte, denen ihr als User, sofern ihr euch dort anmeldet, unterwerft?
 
Puhhh vorher nicht drüber nachgedacht, jetzt kurz gemacht und den Acc. sofort gelöscht.

1,70 Euro weg, aber man muss auch mal verzichten können.:mrgreen:
 
Schauen wir doch mal in die AGB:

8. Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Soest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Haben einige in ihren AGB zu stehen, aber ist das rechtens? Tante Google sagt eindeutig, dass es nicht rechtens ist.

https://www.anwaltskanzlei-online.de/2009/01/09/gerichtsstandsvereinbarungen/
was ist daran nun unzulässig?
es steht doch dazu: "Soweit rechtlich zulässig", also kann es dem normalen Verbraucher egal sein, aber für Firmen, die eine geschäftliche Verbindung eingehen, ist der Punkt dann schon eher interessant, deswegen wird der Punkt auch aufgeführt sein
Wo finde ich denn im Impressum die Unternehmensform? Ist hier nicht zu finden, aber sollte dies nicht bei einem ordentlichen Geschäftsmann, den ja Herr Riese darstellen möchte, angegeben werden?

Ja natürlich, dazu ist er gesetzlich verpflichtet:

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
der §5 des TMG betrifft keine Kleinunternehmer, welche in keinem Register aufgeführt wird, somit kannst du mit dieser Stelle keine Verpflichtung belegen
Ebenso der Punkt bzgl. Auszahlungen:

Eine Auszahlung erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach deren Anforderung.
den Abschnitt braucht er ... denn wenn der Urlaub plötzlich doch mal etwas teurer war, dauerts ja, bis er wieder genug Geld zum Auszalhen hat :LOL:
 
was ist daran nun unzulässig?
es steht doch dazu: "Soweit rechtlich zulässig", also kann es dem normalen Verbraucher egal sein, aber für Firmen, die eine geschäftliche Verbindung eingehen, ist der Punkt dann schon eher interessant, deswegen wird der Punkt auch aufgeführt sein

Stimmt leider nicht. Allein der Passus ist rechtswidrig, da er schon gegen das BGB verstößt. Da spielt es keine Rolle, in welcher Funktion ich bei diesem Mailer bin. Er kann da X-Mal hinschreiben, "soweit zulässig", trotzdem ist dieser Punkt absolut abmahnfähig.

Jeder andere, der einen Paidmailer führt, könnte ihn auf Unterlassung verklagen. Denen wir ein Stück weiter:
Wir wissen ja, dass 99% aller Paidmailbetreiber nicht reich sind. Von was soll ein betroffener Webmaster die Strafe zahlen, wenn dieser noch wegen anderen Dingen auf seiner Seite abgemahnt wird? Der kann dicht machen. Die Folge: User sehen ihr Geld im ersten Moment nicht, da keins vorhanden ist, um die Meute auszuzahlen.

Es ist ein langer Rattenschwanz, der hinter sich hergezogen wird.

Kurzum:

Diese Klausel im Vertrag ist absolut unzulässig, ganz gleich, wie er sich schützen mag.

https://abmahnung-blog.de/urteile/abmahnung-agb-klausel-gerichtsstand
https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.html

Google einfach mal, dann wirst du sehen, dass ich Recht habe.

der §5 des TMG betrifft keine Kleinunternehmer, welche in keinem Register aufgeführt wird, somit kannst du mit dieser Stelle keine Verpflichtung belegen

Auch das entspricht nicht der Wahrheit.

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Hier wird es ja ganz klar ausgesagt: Die Rechtsform, also welche Art von Unternehmer er ist, muss eingetragen werden.

den Abschnitt braucht er ... denn wenn der Urlaub plötzlich doch mal etwas teurer war, dauerts ja, bis er wieder genug Geld zum Auszalhen hat :LOL:

Das BGB regelt ganz klar, wie viel Zeit er sich nehmen darf. Wenn er mehr als 30 Tage benötigt, dann ist er bereits in Verzug. Bei mir fragt jedes Mal das Inkassobüro, sofern mit dem Schuldner kein eindeutiges Zahlungsziel vereinbart wurde, ob die 30 Tage Frist bereits vergangen sind.

Es ist vollkommen egal, ob die Katze das kotzen hat und er sie deswegen ins Hyatt entführen muss, da es dort leckere Tunfischcremetorten gibt oder ob der Urlaub zu teuer war und er wieder Geld ansammeln muss. Die 30 Tage Frist kann er voll und ganz ausschöpfen, danach kann man als User tätig werden.

Wo wir beim Thema Auszahlungen sind:

Wo steht, ob die Auszahlung mit oder ohne MwSt-Ausweis erfolgt? Der Hinweis im Impressum würde in diesem Fall meiner Meinung nach nicht greifen, kann mich aber auch irren.


Kann mir jemand erklären, was die Salvatorische Klausel in den AGB zu suchen hat?

Vom gesetzlichen Widerrufsrecht reden wir besser nicht. :roll: Oder siehst du es zufällig?
Von 8 AGB-Punkten sehe ich, dass mindestens 5 abmhnfähig sind. Seriös?
 
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

Lies Dir den Satz noch mal genau durch
 
Lies Dir den Satz noch mal genau durch

Ruf mal bei der Wettbewerbszentrale an, ich hatte vor ein paar Jahren genau dieses Gespräch, da ich die Unternehmensform nicht eingetragen hatte. Ich bekam sogar Post, in der ich eine Frist gesetzt bekam, es in meinem Impressum abzuändern, ansonsten würde ich blechen müssen.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann war es ein Betrag, der bei ca. 130€ lag.
Vielleicht hat sich dahin gehend auch etwas geändert, kann natürlich sein. Möchte ich nicht ausschließen.

Fällt uns etwas in puncto Google Analytics auf?
 
Vielleicht hat sich dahin gehend auch etwas geändert, kann natürlich sein. Möchte ich nicht ausschließen.
ich habe zwar keine Ahnung, ob sich etwas in den letzten Jahren geändert hat, aber das aktuelle Gesetz, welches du zitierst ist eindeutig:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
wenn du einen nicht eingetragenen Kleinunternehmer als juristische Person siehst, mag es vielleicht zutreffen, aber das Gesetz sieht ihn nicht als solche ;)
 
Ich frage mich eher was dieser Thread soll. :think:

Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass Netzdukaten irgendwie die User schädigt/geschädigt hat? Ich war zwar länger nicht auf seinen Seiten unterwegs, aber hatte in der Vergangenheit null Probleme mit ihm.

Die Streitigkeiten darüber, ob das Impressum nun juristisch zu 100 % wasserdicht ist, könnte man doch auch per PN führen. Bzw. falls es Dir so arg wichtig erscheint, gleich an die betreffenden Stellen weiterleiten...
 
verstehe auch nicht was der thread soll.
netzdukaten ist eine super vergütete startseite,
habe schon ein paar AZ bekommen, per überweisung wartet man 3-4 wochen, per paypal hatte ich in 2 tagen mein geld (dafür muss man die gebühren zahlen)

glaube dieser thread schadet mehr als das er hilft bzw. klarheit schafft, zudem hätte man dieses gespräch auch im forum von netzdukaten führen können , da weiß man wenigstens, dass der admin stellung dazu nimmt.
hier wird nur spekuliert und man kommt eh zu keinem ergebniss:roll:
 
Es geht gar nicht darum, jemanden zu schaden.

Es geht eher darum, ob es Euch als Usern so egal ist, welchen Verträgen ihr zustimmt. Unterschreibt ihr einen Handyvertrag, in dem geschrieben steht, dass man als Jahresbonus 1000 Euro an das Mobilfunkunternehmen zahlen soll?

Macht doch auch keiner, auch wenn es überspitzt gemeint ist grad. Ich stelle nur die Frage, ob diese kommerzielle Seite seriös ist oder nicht?
Sind Euch AGB so scheiß egal, dass Ihr wegen ein paar Cent, jedem Mist zustimmt? Muss man ja mal fragen, denn scheinbar werden die AGB nicht gelesen. Dass es aber ein Vertrag ist, dem man zustimmt ist scheinbar keinem so richtig bewusst.

Es wird auch nirgends etwas zu Google Analytics mitgeteilt, was ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellt. Ist es Euch so egal, was mit Euren Daten geschieht?

Bei Primus im Portal hat der Admin folgendes angemerkt:

@dynamo13. Du hast noch nicht einmal dein angefordertes Geld zu spät bekommen. Warum schreibst nicht mal das pünktlich kam, statt in jedem Meckerthread mit dabei zu sein. Wenn so unzufrieden, nach der Auszahlung bitte Account löschen, dann hast du die Angst des wartens nicht mehr. :thumbup:

Hier zeigt sich im Übrigen, dass der gute Herr eben nicht pünktlich auszahlt.

Quelle: https://www.primusportal.de/forum/g...ngen/netzdukaten-de-seriös-oder-unseriös-3033

Langeweile ist Grund genug, um andere zu schädigen, indem man ihnen vorwirft, andere zu schädigen ^^

Falsche Tatsachenbehauptung und damit sollte man vielleicht nicht so fahrlässig umgehen, schon gar nicht als Moderator.
Wie gesagt, ich habe nicht vor jemanden zu schädigen, das macht der Herr ganz allein, indem er abmahnfähige AGB nutzt und seine User zur Kündigung drängt.

@kbot

Wir sind doch hier in einem Forum, in dem die Aktivität ja nicht mehr so hoch ist, wie es noch vor ein paar Jahren der Fall ist. Warum stellst du eine normale Diskussion als Lächerlichkeit hin? Sollte es nicht Sinn sein, dass ein Forum von neuen Beiträgen lebt, in denen tatsächlich auch kontrovers diskutiert wird, anstatt als Moderator zu versuchen eine angelaufene Diskussion kaputtzumachen?

Find ich nicht okay und ganz im Ernst, wäre ich Forenbetreiber und einer meiner Moderatoren würde sich so verhalten, vor allem in einem Thread, in dem gegen keine Regeln missachtet wurden, der hätte von mir einen Einlauf bekommen. ;)

verstehe auch nicht was der thread soll.
netzdukaten ist eine super vergütete startseite,
habe schon ein paar AZ bekommen, per überweisung wartet man 3-4 wochen, per paypal hatte ich in 2 tagen mein geld (dafür muss man die gebühren zahlen)

Warum musst du Gebühren zahlen? Die musst du nicht zahlen, bist du nicht verpflichtet zu. An Paypal musst du die abdrücken, aber die muss Netzdukaten.de übernehmen. Ob er nun möchte oder nicht, denn genau solche Dinge müssen vorab vertraglich geregelt werden.

Ich lasse mich auch per Paypal von ein paar Kunden bezahlen, habe aber den Hinweis in minen Vertragsbestimmungen, dass sie die Gebühren übernehmen müssen. Ich bin sogar verpflichtet dies vorab dem Kunden mitzuteilen, ansonsten ist es unzulässig.

Da verstößt der Admin von Netzdukaten wieder gegen Gesetze und du machst es mit und verschenkst tatsächlich Geld, wofür du aber etwas geleistet hast! Warum?

glaube dieser thread schadet mehr als das er hilft bzw. klarheit schafft, zudem hätte man dieses gespräch auch im forum von netzdukaten führen können , da weiß man wenigstens, dass der admin stellung dazu nimmt.
hier wird nur spekuliert und man kommt eh zu keinem ergebniss:roll:

Warum soll ich mich in seinem Forum anmelden, wenn ich hier mehr Leute erreichen kann? Dort kann er gewisse Dinge löschen, hier nicht. Ich möchte auf einer neutralen Ebene diskutieren und nicht bei ihm, wo er sein Hausrecht ausüben kann.

Wir haben ja gerade einen wesentlichen Nachteil deiner Mitgliedschaft gerade erfahren. Also hat der Thread ja bereits neue Erkenntnisse erschaffen!


Also wie gesagt, ich mag hier keinen schädigen, sondern von Euch erfahren, ob abmahnfähige AGB, in denen beispielsweise nicht mal ein Widerrufsrecht vorhanden ist, einfach so angenommen werden oder nicht?

Einfaches Beispiel, wenn es nach dem Admin ginge:

Auszahlungsgrenze liegt bei 5 Euro. Nun kommt der Admin an und ändert die AGB dahin gehend, dass es nun keine 5 Euro mehr sind, sondern 50 Euro und man muss eine Bestätigungsrate von 98% haben.

Rechtens oder nicht rechtens, wenn man die aktuellen AGB und die Gesetzeslage als Grundlage nimmt?
 
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Irgendwie sieht das eher nach persönlichem Rachefeldzug aus, nachdem die Mods deine Hetzbeiträge in einem anderem Thread entfernt haben. Schon traurig wie tief du dich hier herab lässt.
 
Es wäre schön, wenn man einfach auch mal lesen würde, um was es geht. Diese Aussagen (Bsp. Paypal-Zahlungen) lassen sich auch auf andere Paidmailer anwenden, die nichts von der Gebührenübernahme oder Abwälzung in ihren AGB zu stehen haben.

Ist nur ein Beispiel, daher vielleicht tatsächlich mal genauer lesen und schauen, ob man sich nicht ein paar Tipps für andere Mailer sichern könnte. ;)

Edit:

Bei der Sache mit den Paypal-Auszahlungen lag ich absolut falsch.

der Fehler liegt in meiner Denkweise. Sorry, ich nehme bzgl. Paypal alles zurück.

Der User müsste in dem Fall die Kosten vorher mit dem Vertragspartner absprechen und könnt die Gebühren nur dann einfordern, sofern der Paidmailbetreiber per PP auszahlen möchte, weil er sonst nur per ÜW die Auszahlungsmöglichkeit anbietet!

Sorry, ich habe da tatsächlich etwas Falsches gesagt und gleichzeitig wohl gepennt.
 
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