Nebenkosten - Ärger mit dem Vermieter

MrToiz

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28 April 2006
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Hallo Klammunity,

ich bin im Oktober 2009 in eine Mietwohnung in einem 5-Parteienhaus gezogen (der Vermieter wohnt dort nicht). Der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten ist das Kalenderjahr.
Letzten Monat habe ich dann endlich die Abrechnungen für 2009 und 2010 erhalten. Die Nachzahlung für 2009 ist verjährt, das hat mein Vermieter eingesehen und darum bin ich auch nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingegangen.
Für 2010 gibt's aber auch ein paar Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Gartenpflegekosten:
1. Im Jahr 2010 hat unser Vermieter den Rasen selbst gemäht. Er berechnet dafür einen Stundensatz von 30€, den ich arg unverschämt finde. Nach einer Internetrecherche habe ich ihm angeboten, 15€ pro Stunde anzusetzen. Er beharrt aber auf den 30€, da es sich sonst "allein wegen der Anfahrt" nicht lohnen würde. Einfacher Anfahrtsweg für ihn sind 8,5km... Was ist jetzt also ein angemessener Stundensatz?
2. Laut Aussage aller 5 Mietparteien, wurde 2010 genau ein einziges Mal der Rasen gemäht (entsprechend war er da schon locker hüfthoch). Der Vermieter besteht aber drauf, insgesamt 4x gemäht zu haben (einmal 4 Stunden, 3x 2 Stunden). Er hätte sich jeweils das Datum im Kalender notiert, wollte mir diese aber auch auf direkte Nachfrage nicht nennen! Natürlich haben wir keine Beweisfotos gemacht, aber eine übereinstimmende Aussage aller Mieter sollte doch auch Gewicht haben, oder?
3. Zusammengefasst: Seine Forderung für die Eigenleistung beläuft sich auf 300€, mein Vorschlag waren 90€ (15€ x 6 Stunden, da er das eine Mal tatsächlich lange beschäftigt war und auch am folgenden Tag noch einmal vorbeikam, um Restarbeiten zu erledigen). Auch mein Kompromissangebot von pauschal 200€ hat er abgelehnt. Wie können wir da jetzt voran kommen?
4. Außerdem berechnete er 270€ für Leistungen eines Gärtnerservices, die allerdings schon im Sommer 2009 erbracht und in Rechnung gestellt wurden. Seine Argumentation: Da er die Rechnungen erst im Februar 2010 bezahlt hat (unverschämt genug!), wären das Betriebskosten 2010. Natürlich ist das völlig absurd, aber worauf kann ich mich da beziehen? Habe weder einen passenden Gesetztestext noch ein Urteil gefunden...

Insgesamt geht es also um 570€ die er fordert und 90€ die ich biete (jeweils als Gesamtbetrag für das ganze Haus, mein Anteil beträgt ca. 25%), da er das Kompromissangebot ja ausgeschlagen hat. Wir haben also unsere zwei verschiedenen Standpunkte, von dem keiner mehr abweichen möchte. Kann ich jetzt die auf mich entfallende Differenz von 120€ einbehalten und ggf. seine Klage abwarten, oder müsste ich mir die Differenz erst (gerichtlich) bestätigen lassen?

Ein letzter Punkt: Durch einen Wechsel des Gasanbieters (bei gleichen Konditionen wie bei den Stadtwerken, sprich monatlicher Zahlung etc.) könnten erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten gemacht werden (9% beim aktuellen Gaspreis, wegen Preiserhöhung der Stadtwerke und Preisgarantie eines alternativen Anbieters könnten da aber auch >20% draus werden!). Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, aber er scheut den "Arbeitsaufwand". Gehe ich recht in der Annahme, dass ich gemäß diesem Urteil mit der nächsten Abrechnung dann die Differenz einbehalten kann?


Vielen Dank für eure Hilfe,
MrToiz
 
1. Im Jahr 2010 hat unser Vermieter den Rasen selbst gemäht. Er berechnet dafür einen Stundensatz von 30€, den ich arg unverschämt finde.
§1 Betriebskostenverordnung spricht davon, dass die Kosten angesetzt werden dürfen, die eine Firma auch gekostet hätte (ohne Umsatzsteuer). 15-18 Euro würde ich persönlich als angemessen betrachten.

Natürlich haben wir keine Beweisfotos gemacht, aber eine übereinstimmende Aussage aller Mieter sollte doch auch Gewicht haben, oder?
Er muss die Zeit nachweisen. Einfache Behauptung reicht nicht.

Ich würde ihm vorschlagen, das in Zukunft einen Profi machen zu lassen. Dann gibt es eine Rechnung und alle sind glücklich.

Wie können wir da jetzt voran kommen?
Du beanstandest diesen Posten, zahlst das, was Du für richtig hälst, sicherst Dir die Aussagen der anderen Richter und sagst Deinem Vermieter, den Restbetrag müsse er schon einklagen.
Außerdem berechnete er 270€ für Leistungen eines Gärtnerservices, die allerdings schon im Sommer 2009 erbracht und in Rechnung gestellt wurden.
Wichtig ist nicht mal das Rechnungsdatum, sondern wann die Leistung erbracht wurde. Leistung 2009 zählt nur in der Abrechnung 2009. Die ist verjährt, Ende.

Steht hier mit im Text: https://www.hausverwalter-abc.de/bk-abrechnen.html

Kann ich jetzt die auf mich entfallende Differenz von 120€ einbehalten und ggf. seine Klage abwarten, oder müsste ich mir die Differenz erst (gerichtlich) bestätigen lassen?
Du zahlst entweder unter Vorbehalt und versuchst dich dann zu einigen, zur Not klagst Du. Oder Du zahlst nur das Unstrittige und der Vermieter muss klagen... steht hier auch etwas mehr zu srin:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-abrechnung-der-nebenkosten/

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich gemäß diesem Urteil mit der nächsten Abrechnung dann die Differenz einbehalten kann?
Nein, erstmal solltest Du, wie es da steht, den Vermieter schriftlich auffordern, seine Anstrengungen nachzuweisen...

Marty
 
§1 Betriebskostenverordnung spricht davon, dass die Kosten angesetzt werden dürfen, die eine Firma auch gekostet hätte (ohne Umsatzsteuer). 15-18 Euro würde ich persönlich als angemessen betrachten.
Ja, ich auch.

Er muss die Zeit nachweisen. Einfache Behauptung reicht nicht.
Schwierige Sache: Er kann sich ja sonstwas in seinem Kalender notieren, ohne dass es stimmt. Andererseits: Wie sollte er sonst beweisen können, dass er recht hat?

Ich würde ihm vorschlagen, das in Zukunft einen Profi machen zu lassen. Dann gibt es eine Rechnung und alle sind glücklich.
Tja...das Problem daran ist, dass die Profis es nicht so toll finden, ein halbes Jahr ihrem Geld hinterher zu laufen, und sowas spricht sich wohl rum. Trotzdem hat er letzte Woche wieder eine Firma gefunden, die ab sofort das Mähen übernehmen will.

Du beanstandest diesen Posten, zahlst das, was Du für richtig hälst, sicherst Dir die Aussagen der anderen Richter und sagst Deinem Vermieter, den Restbetrag müsse er schon einklagen.

Steht hier mit im Text: https://www.hausverwalter-abc.de/bk-abrechnen.html

Du zahlst entweder unter Vorbehalt und versuchst dich dann zu einigen, zur Not klagst Du. Oder Du zahlst nur das Unstrittige und der Vermieter muss klagen... steht hier auch etwas mehr zu srin:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-abrechnung-der-nebenkosten/
Danke für die Links, die sind sehr informativ. Dann werd ich das Geld mal einbehalten und abwarten, ob er sich zu klagen traut.

Nein, erstmal solltest Du, wie es da steht, den Vermieter schriftlich auffordern, seine Anstrengungen nachzuweisen...
Sorry, das war etwas undeutlich formuliert: Mir ging es nur um die Zukunft, nicht um die letzte Abrechnung. Klar, dass ich ihm dann erstmal die Möglichkeit geben muss, sich zu rechtfertigen. Aber ich gehe fest davon aus, dass er keine Anstrengungen unternehmen wird.

Nochmals vielen Dank, und einen schönen Abend noch!

Grüße, MrToiz
 
Ein Gärtner kostet durchaus 30-35€/Std., jedoch mit Rechnung usw
Ein Hausmeister dagegen ist meist viel billiger, kann aber auch nicht genau sagen, was die verlangen...

Viel Erfolg noch
 
Ein Gärtner kostet durchaus 30-35€/Std., jedoch mit Rechnung usw
Dabei muss man aber noch bedenken, dass das Bruttopreise sind und wahrscheinlich auch noch Gerätekosten mit eingerechnet sind.
Berechnet man als Vermieter Eigenleistungen, zahlt man darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben, und Kosten für Gartengeräte darf man auch nicht einrechnen.
Ich bin jetzt erstmal im Urlaub, aber anschließend werde ich mich weiter darum kümmern.

Auch dir vielen Dank!

MrToiz
 
Also zwei Vergleichswerte die interessant sein dürften.
Für das bischen Rasen und Hecke schneiden in meiner neuen Wohnung verlangt die Firma 3600 € Jahr. Dafür kommt im Sommer alle 2 Wochen jemand für einen Tag.
In meiner alten Wohnung wurde etwa 3 Mal im Jahr rasen gemäht und Hecken geschnitten und das ganze hat 800 € im Jahr gekostet. Da stand dann der Rasen auch mal gerne 40 cm bevor was passiert ist..

Demnach fährst du billiger mit deinem Vermieter als Gärtner..

Bei den Energieversorger würde ich probieren ihn zu überzeugen. Das lohnt sich nämlich schon eher, zum andern weiß ich auch das viele den Ärger vermeiden wollen wenn alles nicht richtig klapt.