Hallo Klammunity,
ich bin im Oktober 2009 in eine Mietwohnung in einem 5-Parteienhaus gezogen (der Vermieter wohnt dort nicht). Der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten ist das Kalenderjahr.
Letzten Monat habe ich dann endlich die Abrechnungen für 2009 und 2010 erhalten. Die Nachzahlung für 2009 ist verjährt, das hat mein Vermieter eingesehen und darum bin ich auch nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingegangen.
Für 2010 gibt's aber auch ein paar Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Gartenpflegekosten:
1. Im Jahr 2010 hat unser Vermieter den Rasen selbst gemäht. Er berechnet dafür einen Stundensatz von 30€, den ich arg unverschämt finde. Nach einer Internetrecherche habe ich ihm angeboten, 15€ pro Stunde anzusetzen. Er beharrt aber auf den 30€, da es sich sonst "allein wegen der Anfahrt" nicht lohnen würde. Einfacher Anfahrtsweg für ihn sind 8,5km... Was ist jetzt also ein angemessener Stundensatz?
2. Laut Aussage aller 5 Mietparteien, wurde 2010 genau ein einziges Mal der Rasen gemäht (entsprechend war er da schon locker hüfthoch). Der Vermieter besteht aber drauf, insgesamt 4x gemäht zu haben (einmal 4 Stunden, 3x 2 Stunden). Er hätte sich jeweils das Datum im Kalender notiert, wollte mir diese aber auch auf direkte Nachfrage nicht nennen! Natürlich haben wir keine Beweisfotos gemacht, aber eine übereinstimmende Aussage aller Mieter sollte doch auch Gewicht haben, oder?
3. Zusammengefasst: Seine Forderung für die Eigenleistung beläuft sich auf 300€, mein Vorschlag waren 90€ (15€ x 6 Stunden, da er das eine Mal tatsächlich lange beschäftigt war und auch am folgenden Tag noch einmal vorbeikam, um Restarbeiten zu erledigen). Auch mein Kompromissangebot von pauschal 200€ hat er abgelehnt. Wie können wir da jetzt voran kommen?
4. Außerdem berechnete er 270€ für Leistungen eines Gärtnerservices, die allerdings schon im Sommer 2009 erbracht und in Rechnung gestellt wurden. Seine Argumentation: Da er die Rechnungen erst im Februar 2010 bezahlt hat (unverschämt genug!), wären das Betriebskosten 2010. Natürlich ist das völlig absurd, aber worauf kann ich mich da beziehen? Habe weder einen passenden Gesetztestext noch ein Urteil gefunden...
Insgesamt geht es also um 570€ die er fordert und 90€ die ich biete (jeweils als Gesamtbetrag für das ganze Haus, mein Anteil beträgt ca. 25%), da er das Kompromissangebot ja ausgeschlagen hat. Wir haben also unsere zwei verschiedenen Standpunkte, von dem keiner mehr abweichen möchte. Kann ich jetzt die auf mich entfallende Differenz von 120€ einbehalten und ggf. seine Klage abwarten, oder müsste ich mir die Differenz erst (gerichtlich) bestätigen lassen?
Ein letzter Punkt: Durch einen Wechsel des Gasanbieters (bei gleichen Konditionen wie bei den Stadtwerken, sprich monatlicher Zahlung etc.) könnten erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten gemacht werden (9% beim aktuellen Gaspreis, wegen Preiserhöhung der Stadtwerke und Preisgarantie eines alternativen Anbieters könnten da aber auch >20% draus werden!). Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, aber er scheut den "Arbeitsaufwand". Gehe ich recht in der Annahme, dass ich gemäß diesem Urteil mit der nächsten Abrechnung dann die Differenz einbehalten kann?
Vielen Dank für eure Hilfe,
MrToiz
ich bin im Oktober 2009 in eine Mietwohnung in einem 5-Parteienhaus gezogen (der Vermieter wohnt dort nicht). Der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten ist das Kalenderjahr.
Letzten Monat habe ich dann endlich die Abrechnungen für 2009 und 2010 erhalten. Die Nachzahlung für 2009 ist verjährt, das hat mein Vermieter eingesehen und darum bin ich auch nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingegangen.
Für 2010 gibt's aber auch ein paar Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Gartenpflegekosten:
1. Im Jahr 2010 hat unser Vermieter den Rasen selbst gemäht. Er berechnet dafür einen Stundensatz von 30€, den ich arg unverschämt finde. Nach einer Internetrecherche habe ich ihm angeboten, 15€ pro Stunde anzusetzen. Er beharrt aber auf den 30€, da es sich sonst "allein wegen der Anfahrt" nicht lohnen würde. Einfacher Anfahrtsweg für ihn sind 8,5km... Was ist jetzt also ein angemessener Stundensatz?
2. Laut Aussage aller 5 Mietparteien, wurde 2010 genau ein einziges Mal der Rasen gemäht (entsprechend war er da schon locker hüfthoch). Der Vermieter besteht aber drauf, insgesamt 4x gemäht zu haben (einmal 4 Stunden, 3x 2 Stunden). Er hätte sich jeweils das Datum im Kalender notiert, wollte mir diese aber auch auf direkte Nachfrage nicht nennen! Natürlich haben wir keine Beweisfotos gemacht, aber eine übereinstimmende Aussage aller Mieter sollte doch auch Gewicht haben, oder?
3. Zusammengefasst: Seine Forderung für die Eigenleistung beläuft sich auf 300€, mein Vorschlag waren 90€ (15€ x 6 Stunden, da er das eine Mal tatsächlich lange beschäftigt war und auch am folgenden Tag noch einmal vorbeikam, um Restarbeiten zu erledigen). Auch mein Kompromissangebot von pauschal 200€ hat er abgelehnt. Wie können wir da jetzt voran kommen?
4. Außerdem berechnete er 270€ für Leistungen eines Gärtnerservices, die allerdings schon im Sommer 2009 erbracht und in Rechnung gestellt wurden. Seine Argumentation: Da er die Rechnungen erst im Februar 2010 bezahlt hat (unverschämt genug!), wären das Betriebskosten 2010. Natürlich ist das völlig absurd, aber worauf kann ich mich da beziehen? Habe weder einen passenden Gesetztestext noch ein Urteil gefunden...
Insgesamt geht es also um 570€ die er fordert und 90€ die ich biete (jeweils als Gesamtbetrag für das ganze Haus, mein Anteil beträgt ca. 25%), da er das Kompromissangebot ja ausgeschlagen hat. Wir haben also unsere zwei verschiedenen Standpunkte, von dem keiner mehr abweichen möchte. Kann ich jetzt die auf mich entfallende Differenz von 120€ einbehalten und ggf. seine Klage abwarten, oder müsste ich mir die Differenz erst (gerichtlich) bestätigen lassen?
Ein letzter Punkt: Durch einen Wechsel des Gasanbieters (bei gleichen Konditionen wie bei den Stadtwerken, sprich monatlicher Zahlung etc.) könnten erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten gemacht werden (9% beim aktuellen Gaspreis, wegen Preiserhöhung der Stadtwerke und Preisgarantie eines alternativen Anbieters könnten da aber auch >20% draus werden!). Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, aber er scheut den "Arbeitsaufwand". Gehe ich recht in der Annahme, dass ich gemäß diesem Urteil mit der nächsten Abrechnung dann die Differenz einbehalten kann?
Vielen Dank für eure Hilfe,
MrToiz