muss ich für einen vertrag bezahlen den ich nicht abgeschlossen habe

armerschlucker

New member
10 Juni 2014
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Hallo erstmal.ich habe ein problem.vor fast 3 jahren war ich in einem fitnesstudio um mich dort anzumelden.ich habe den vertrag vorgelegt bekommen und komplett ausgefùllt bis auf die kontodaten da ich nicht wollte das das fitnesstudio per dauerauftrag den mitgliedsbeitrag abbucht sonder selbst jeden monat überweisen.ich hatte den vertrag auch schon unterschrieben als mir von der mitarbeiterin gesagt wurde das das nicht gehe und sie meine kontodaten braucht um den vertrag abzuschließen und mitglied zu werden.ich gab ihr daraufhin den vertrag zurück und sagte ihr das ich es mir nochmal überlegen würde und wiederkommen würde wenn ich mich dazu entschließen sollte doch den vertrag abzuschließen.andernfalls würde ich mich nach anderen studios umsehen und nicht bei ihnen eine mitgliedschaft abschließen.ich ging also davon aus das der vertrag da er wie mir von der mitarbeiterin gesagt wurde nicht vollständig und somit nicht rechtskräftig ist und deshalb weggeworfen würde.ich entschied mich dafùr nicht in diesem studio mitglied zu werden und ging deshalb auch nichtmehr dorthin im glauben das ja kein vertrag abgeschlossen wurde.nach einem jahr und einem monat bekahm ich per post einen brief vom inkassobüro das ich 12 monate mitgliedsbeitrag nicht bezahlt hätte und jetzt auch noch zusatzgebüren dafùr zahlen sollte.ein paar tage später noch befor ich zu dem studio hinfahren konnte um mich zu beschweren wieso obwohl der vertrag nicht vollständig ausgefüllt worden war und deshalb keine mitgliedschaft abgeschlossen werden konnte bekahm ich einen brief vom studio das sie meine mitgliedschaft um ein weiteres jahr verlängert haben.nun fragte ich mich wieso ich jetzt plötzlich doch die gebühren für eine mitgliedschaft bezahlen soll die ich nicht abgeschlossen habe und somit natürlich auch nicht nutze.inkassogebühren mit eingeschlossen ohne vorherige mahnung.der geschäftsführer war nur von der mitarbeiterin telefonisch erreichbar als ich ein paar tage später hinfuhr und lies mir ausrichten das mein vertrag in ihrem system erfasst ist und es kein problem in seinem studio sei wenn keine bankverbindung angegeben wird und ich die damalige mitarbeiterin , die seit einem halben jahr nichtmehr dort arbeitet wohl falsch verstanden hätte und selbstverständlich mitgliedsgebühren zahlen müsse aufgrund eines abgeschlossenen vertrages.und desweiteren er auch keinen einfluss mehr auf die forderung des inkassounternehmens habe da er alle rechte an das inkassounternehmen abgetreten habe.die mitgliedschaft könnte ich zum ende des jahres kùndigen wenn ich es so wollte aber vorher würde er mich nicht aus dem vertrag entlassen.nun meine frage kann ich gerichtlich gegen diesen vertrag vorgehen oder muss ich tatsächlich für einen vertrag den ich nicht abgeschlossen habe und auch nicht wollte zahlen
 
ich hatte den vertrag auch schon unterschrieben[...] gab ihr daraufhin den vertrag zurück und sagte ihr das ich es mir nochmal überlegen würde und wiederkommen würde wenn ich mich dazu entschließen

Naja, das ist natürlich nicht gerade seriös von der Mitarbeiterin, aber dein Vorgehen war auch mehr als schlau. Wenn du einen Vertrag nicht willst, dann hättest du ihn (nachdem du ihn unterschrieben hast) selbst entsorgen sollen.

Die Mitarbeiterin bekommt ihre paar Euro die Stunde und bestimmt pro abgeschlossenen Neuvertrag ein paar Euros extra. Der ist es doch total egal, ob du in ein paar Monaten wieder kommst und dich dann aufregst...

oder muss ich tatsächlich für einen vertrag den ich nicht abgeschlossen habe und auch nicht wollte zahlen

Das Problem ist, du hast einen Vertrag abgeschlossen, wenn du ihn ausgefüllt und unterschrieben hast.

Wie willst du den Fall denn beweisen? Es könnte doch dann jeder, der keine Lust mehr auf einen Vertrag hat im Nachhinein sagen "Ich wollte den gar nicht abschließen, habe ihn aber trotzdem voll ausgefüllt und unterschrieben..."

Auch das Thema, dass sich ein Vertrag bei einem Fitnessstudio automatisch verlängert, wenn du nicht rechtzeitig kündigst ist leider ganz normal. Also ich denke, du kannst hier nichts machen, außer dich über dein Vorgehen - den Vertrag unterschrieben zurück zu geben - zu ärgern und musst wohl den Betrag zahlen und so was in Zukunft nie wieder machen...
 
meine frage (...)
... solltest du einem qualifizierten Experten stellen. In Internetforen wirst du jede Menge unterschiedliche Meinungen kriegen, die dir mehr und weniger schmecken und ohne den genauen Inhalt des Vertrages und der AGB zu kennen ist sowieso alles nur reine Spekulation.

Ich empfehle den Gang zur nächstgelegenen Verbraucherzentrale.
 
Ein Gang zur Verbraucherzentrale wäre in der Tat ein sehr weiser Weg. Solltest Du im ALG II Bezug sein, könntest Du Deiner Sachbearbeiterin noch darlegen, dass Du durch die Forderung in starken finanziellen Schwierigkeiten bist. Dann gibt sie Dir wahrscheinlich einen Beratungsgutschein für einen Schuldnerberater der ebenso die Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen kann. Oder aber direkt nach einem Rechtsberatungsgutschein fragen.
Viel Hoffnung kann ich Dir aber nicht machen. Der Vertrag ist auch rechtskräftig abgeschlossen ohne das Du Deine Kontoverbindung fürs Lastschriftverfahren angibst. Ob das jetzt menschlich fies von der Mitarbeiterin war oder nicht, darauf kommt es leider nicht an. Das eine ist der Vertrag, das andere eine hausinterne Verfahrensweise von der das Studio nach eigenem Gutdünken absehen kann.
Auch einer Mahnung bedarf es nicht zwingend damit Du rechtlich in den Zahlungsverzug gerätst. Nach 30 Tagen zahlungsverzug bist Du das auch ohne Mahnung und der Gläubiger darf kostenpflichtige Schritte zur Beitreibung einleiten. Unter Umständen könnte man noch anfechten ob der Forderungsverkauf an das Inkassobüro ohne Mahnung so in Ordnung war weil das Studio unter Umständen gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen hat. Dafür müssten sie dann aber auch in der Tat keine entsprechende Ankündigung verschickt haben was schwer zu beweisen wäre wenn sie das Gegenteil behaupten. Aber das wird ohne einen Rechtsstreit mit sehr fragwürdigem Ausgang kaum möglich sein.
Solltest Du Dich aber für den Rechtsweg entscheiden, solltest Du den Vertag in keinem Fall ohne Rechtsberatung einfach so kündigen weil dies einer Anerkenntnis des bestehenden Vertrags gleichkommt. Also bevor Du irgendwas tust, Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung fragen.
 
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nach einem jahr und einem monat bekahm ich per post einen brief vom inkassobüro das ich 12 monate mitgliedsbeitrag nicht bezahlt hätte und jetzt auch noch zusatzgebüren dafùr zahlen sollte.[...]inkassogebühren mit eingeschlossen ohne vorherige mahnung.
Wenn die keine Rechnung stellen und dir ein Zahlungsziel setzen, dann können die natürlich nicht einfach n Inkassobüro beauftragen. Um diese Gebühren wirst du dich drücken können.

N abgeschlossener Vertrag is aber n abgeschlossener Vertrag, steht schließlich deine Unterschrift drunter. Und da da sicherlich die übliche "wenn du nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich der Vertrag automatisch um..."-Klausel drinsteht, wirst du dich auch um das zweite Jahr deiner Mitgliedschaft nicht drücken können.
 
Also der Gang zur Verbraucherzentrale und Amtsgericht bzgl. Prozesskostenbeihilfe ist der beste. Grob würde ich aber erstmal auf die fehlenden Kontodaten hinweisen. Wahrscheinlich liegst du in der Beweispflicht, aber dein sofortiger mündlicher Rücktritt vom Vertrag wird evtl. aussagekräftiger, sollte der Vertrag tatsächlich die Kontodaten enthalten müssen um wirksam zu sein. Vielleicht wäre dann der Fall ohnehin schon geklärt und der Vertrag nichtens aufgrund deiner fehlenden Angaben. Die Mitarbeiterin hat ja scheinbar selber auf die Nichtigkeit hingewiesen.
 
Bekommste für lau Prozesskostenbeihilfe, würde ich es auf jeden Fall versuchen. Kost ja nix^^. Anderenfalls zählen vor Gericht halt lediglich Beweise. Nach deiner Schilderung stehst du dort vermutlich eher schlecht da. Ich kann mich im allgemeinen nur dem Verbraucherzentralentip anschliessen. Die werden dich eventuell wenigstens vor den inkassokosten, die ja in vielen Fällen die Grundkosten sogar übersteigen, schützen können.
 
[...]Nach deiner Schilderung stehst du dort vermutlich eher schlecht da. Ich kann mich im allgemeinen nur dem Verbraucherzentralentip anschliessen. [...]

Kommt darauf an, wenn man die ehemalige Mitarbeiterin auffindbar machen kann und diese auch bestätigt was der armerschlucker hier geschildert hat, sieht die ganze Sache anders aus...

Ansonsten kann ich nur das empfehlen was hier mehrfach gesagt wurden ist -> Verbraucherzentrale, für die sind ja die ganzen "Fitnessstudio-Geschichten" nichts neues...