Muecke

@Muecke,

gib mir doch mal bitte einen Link zu deinen tollen Lizenzbestimmungen. ;)

P.S.:
Wenn ich ne Autoversicherung abschließe, in der ich versichere, dass nur ich das Auto fahre und es immer nur in Garage über Nacht steht und ich lasse meine Mutter fahren und parke nie in der Garage.

Dürfen die mir dann das Auto abnehmen? :)

P.P.S:
Ich weiß auch, dass dieser Vergleich doof ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Vergleich ist gut :)
Aber ist genau das selbe !

Nein, ist es nicht. Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen der Übertragung von Eigentum (wie beim Auto) und der Einräumung von Rechten im Urheberrecht (Hier Nutzungsrecht eines Scripts). Und wir versuchen gerade zu klären, welche Bedingungen hier zwischen Euch tatsächlich Vertragsbestandteil sind.

Da ihr aber beide relativ träge und stur seid, würde ich vorschlagen, ihr klärt das selber oder lasst es einen Richter klären. Ich fand Mueckes Angebot gut und für beide Seiten fair.

Und wenn Du schon mit Deiner Minderjährigkeit argumentierst und meinst, damit könntest Du einfach so Verträge ungültig machen, dann solltest Du besser das Gesetz erst einmal lesen, auf das Du Dich da beziehst. Sonst kann der Schuss nämlich nach hinten losgehen.

Marty
 
mein Angebot steht auf jedenfall noch...

wenn er mir den Thread raus sucht wo er es gekauft hat und ich sehe das er 120 mio gezahlt hat bekommt er diese natürlich von mir...

aber Link dahin kam leider immer noch nicht ...

will gerade einfach nur das die Sache geklärt wird...

LG Muecke : >
 
Ich warte auf deinen link Mücke, die Lizenzbestimmungen möchte ich nämlich schon ganz gerne mal sehen.

Irgendwie bin ich nämlich der Meinung, hier handeln beide Seiten falsch. ;)

Koki12, MartyMcFly hat nämlich recht, ganz so einfach ist es auch nicht, so nach dem Motto: Ich kann alles machen, weil ich es eigentlich noch gar nicht darf.
 
Ich darf dann mal und zitiere nur das, was widersprüchlich oder rechtlich nicht tragbar ist:

Lizenzvertrag
• 2. Einschränkungen
Es ist dem Lizenznehmer untersagt das Script und/oder die Dokumentationen zu ändern um daraus abgeleitete Scripte zu erstellen und/oder zu verkaufen.
Wie passt das zu
3.
Der Lizenznehmer hat das Recht den Ablauf des Scripts, sowie auch das Aussehen (Design) des Scripts zu verändern und/oder anzupassen. Einschränkungen unter dem Punkt 2 sind zu beachten.
Entweder darf er ändern (3.) oder nicht (2.). Er erstellt ein abgeleitetes Script, wenn er etwas ändert, und sei es nur das Layout.

Der Lizenznehmer darf den Code aus dem VMS2 Script nicht veröffentlichen oder 3. Personen
(Personen ohne gültige Lizenz) Zugänglich machen .
Ein Hoster ist eine "dritte Person". Ein Programmierer ist eine "dritte Person"... Darf ich also das Script nur auf einem selbstgemanagten Server betreiben?

Der Lizenznehmer muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 16. Lebensjahr erreicht haben, Verträge welche vor dem 16. Lebensjahr abgeschlossen worden sind gelten als nichtig und hat zufolge das die Lizenz sofort erlischt.
Warum 16? Rechtsverträge mit diesem Umfang bedürfen Volljährigkeit oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Sobald nicht zertifizierte oder durch den Lizenzgeber geprüfte Addons / Games verbaut wurden erlischt
Somit der Anspruch auf Support.
Das bedeutet, ich baue z.B. ein Spiel ein, was nicht "zertifiziert" ist und wenn dann irgendwo anders im Script (aus ganz anderem Grund) was nicht funktioniert, dann hat man Pech?

Bei jeder Vertragsverletzung erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers unverzüglich ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Erhält der Lizenznehmer dann sein Geld zurück, dass er für die Lizenz bezahlt hat? Er bezahlt für ein Nutzungsrecht. Entzieht man ihm das Nutzungsrecht, muss es auch das Geld zurückgeben.

Im Rahmen dieses Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer keine Rechte an dem Script und/oder der Dokumentationen, weder im Ganzen noch in teilen.
Dann darf er es auch nicht nutzen, weil er kein Nutzungsrecht hat.

7. Gewährleistungsausschluss
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder Tauglichkeit des Scripts. Hierbei sind mit eingeschlossen Virenfreiheit, Defektfreiheit und die Eignung zu einem bestimmten Zweck.
Soweit mir bekannt, ginge das nur bei Werkverträgen, also Spezialnfertigungen. Da es sich hier aber um "Standard"-Software handelt, geht das nicht so einfach.

Sämtliche Risiken im Bezug auf Leistungsfähigkeit und Qualität trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber und/oder seine Erfüllungsgehilfen.
Und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz? So einfach geht das wohl nicht.

Die Verwendung des Skriptes kann nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss im vollen Umfange akzeptiert.
"Wenn Du mein Skript nutzen willst, dann nur, wenn Du akzeptierst, dass das BGB für uns nicht zählt."

• 8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf diese Bestimmungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Das ist schön, aber dann sollten die anderen Klauseln auch zu diesem Recht passen, oder?

Marty
 
Marty ?

ich habe die Lizenzbestimmungen so übernommen gehabt und werde diese auch nochmal überarbeiten ^^

brauch da denn nur jemanden der sich damit besser auskennt als ich ^^

LG Muecke : >
 
einen Anwalt vielleicht?
gerade wenn es um rechtliche Dinge geht, sollte man sich immer absichern

ich ändere gerade erstmal die Dinge die Marty oben gemeint hatte...

eventuell kann Marty sich ja denn kurz mal bei mir melden und nochmal drüber schaun ob des denn alles so passen würde erstmal...

LG Muecke : >

EDIT: hab gerade meinen Anwalt den ich in paar Sachen schon mal gebraucht habe angerufen ob der des ma durch schaun könnte alles aber sein Partner is mehr spezialisiert drauf... der muss mich aber zurück rufen da dieser gerade bei Gericht is...
 
Zuletzt bearbeitet:
Muecke
naja, wenn die Lizenz nun aber fehlerhaft war, kannst du die neue den bisherigen Käufern nicht aufzwingen, sondern es treten die allgemeinen nach deutschem Gesetz üblichen Bedingungen ein

fraglich, ob du dann so einfach damit durchkämest im Ernstfall
 
am besten,

ihr geht wieder spielen :)

niemand, ausser einem gericht, kann mir eine gekaufte lizenz entziehen.

nun spielt schoen weiter :)

peter
 
am besten,

ihr geht wieder spielen :)

niemand, ausser einem gericht, kann mir eine gekaufte lizenz entziehen.

nun spielt schoen weiter :)

peter

So sehe ich das auch. Nur weil das Lizenz heißt, sollte man nicht übergehen, dass dies auch Eigentum ist. Und mein Eigentum darf ich z.B. auch verkaufen.
 
Muecke
naja, wenn die Lizenz nun aber fehlerhaft war, kannst du die neue den bisherigen Käufern nicht aufzwingen, sondern es treten die allgemeinen nach deutschem Gesetz üblichen Bedingungen ein

fraglich, ob du dann so einfach damit durchkämest im Ernstfall

war davon irgendwo die Rede ?

ich will niemanden was aufzwingen^^

LG Muecke : >
 
Heute Rede ich mit Muecke darüber.
Daher kann hier Geschlossen werden.

Sollte doch noch was Passieren, werd ich nen Mod. einschalten.

MfG;
Koki12