Mobilfunkvertrag&Miethandy

deniz

Well-known member
25 März 2008
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Guten Abend an alle :p

Ich habe mir vor ca. drei Monaten ein Handy (Nokia N95 8gb) im ePlus Shop gekauft. Um genau zu sein ist es gemietet. Also ich zahle 25 Euro monatlich für das Handy und kann es nach zwei Jahren zurückgeben und gegen ein anderes tauschen, oder für eine geringe Gebühr behalten.

Schön und gut.

Ich habe ein Sorglospakt, das heißt ich kann de 1717 anrufen und ein Austauschgerät fordern. Am nächsten Tag kommt der Postmann, übergibt ein neues, general überholtes Handy ab und nimmt mein altes mit. Das Handy ist gegen Sturz, Wasser und Akkuschäden versichert.

Nun habe ich das Handy drei (!!!) mal eingeschickt. Beim ersten mal waren die Lautsprecher defekt (Garantie), beim zweiten und dritten mal das obere Teil des Handys. Beim auf und zu schieben (nach wenigen Tagen) hat es ätzend geknarzt. Es ging nur noch mit bissl "Gewalt" hoch und runter.

Das doofe war, beim zweiten und dritten mal musste ich das Handy im Shop abgeben (2 Wochen) weil die Austauschgeräte leer sind.

Nun meine Frage, kann ich ein anderes Handy fordern? Oder gar den Vertrag kündigen? Denn ich will nicht alle zwei Wochen mein Handy einschicken...

Was kann ich dagegen tun? Danke schonmal Leute...
 
Was steht denn im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen? :roll:

Ich habe mir die Verträge durch gelesen, konnte aber nichts finden was in die Richtung meines Problems geht.

Ist es dennoch nicht mein Recht den Vertrag zu beenden? Immerhin wird mir die Leistung, die im Vertrag steht, nicht gegeben.

P.S Ich zahle nur 21 Euro Miete pro Monat, also 504 Euro in zwei Jahren.
 
Mal ne ganz blöde Frage, warum mietest du dir ein Handy, wenn man das Hady für deutlich weniger Geld kaufen kann?

Ich möchte mir nicht jedes mal ein neues Handy kaufen. So miete ich mir eins, gebs dann zurück und miet mir ein neues.

Vor diesem Vertrag hatte ich ein anderes bei ePlus, da hab ich für 1 Euro damals das Sony k750i bekommen. Nach den zwei Jahren wollte ich mir ein neues Handy holen, den Vertrag aber verlängern. Da habe ich ein Angebot erhalten von ePlus. Die wollten dass ich weitere zwei Jahre dort bleibe und dafür für eine Gebühr ein anders Handy wählen konnte. Die Handys im Angebot waren nicht gerade aktuell, und wenn ein neues Modell im Auge war, wollten die meist mehrere hundert Euro zusätzlich. Deswegen nun ein Miethandy
 
Steht im Vertrag nix drinne von wegen, dass die dir ein Funktionsfähiges Gerät zur Verfügung stellen müssen?
Wenn nicht wird die Leistung des Vertrages vermutlich erfüllt und du hast schlechte Karten da wieder rauszukommen.
 
Ist es dennoch nicht mein Recht den Vertrag zu beenden? Immerhin wird mir die Leistung, die im Vertrag steht, nicht gegeben.
Welche Leistung bekommst Du denn nicht? Dann bestehe per Fristsetzung auf Erfüllung, wenn nicht erfüllt wird, kannst Du fristlos kündigen.

Marty
 
Welche Leistung bekommst Du denn nicht? Dann bestehe per Fristsetzung auf Erfüllung, wenn nicht erfüllt wird, kannst Du fristlos kündigen.

Marty

Mir wird kein voll funktionsfähiges Handy geliefert. Ich hab davon keine Ahnung, deswegen stelle ich ja hier die Fragen. Wäre ja möglich dass es da eine Möglichkeit gibt.
 
Hallo deniz,

ich konnte nirgendwo in den Verträgen von E-Plus etwas dazu finden, dass sie dir für die Reparaturzeit ein Ersatzgerät stellen müssen.
Reparaturbedingungen (PDF)

Leistungsbeschreibung und AGB Sorglos-Paket (PDF)
AGB Vermietung Mobilfunk-Hardware (PDF)
Dennoch denke ich, dass du zumindest für die 2. und 3. Reparatur eine Mietminderung gem. § 536 (1) BGB geltend machen könntest, weil dir ja das Handy in dieser Zeit nicht zur Nutzung zur Verfügung stand.

Was die Kündigung des Vertrages betrifft, steht in den AGB:
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 [...] Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere gemäß § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, bleibt für beide Parteien unberührt. [...]
Und wie Marty schon richtig geschrieben hat:
[...] Dann bestehe per Fristsetzung auf Erfüllung, wenn nicht erfüllt wird, kannst Du fristlos kündigen.
Und zwar nach § 543 (3) BGB.