Sammelthread Missbrauchsfall Staufen - Verfahren, Urteile und Folgen

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25 April 2006
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Kind für S*x verkauft: Hauptverdächtiger hatte Kontaktverbot

Folgende News wurde am 13.01.2018 um 16:05:53 Uhr veröffentlicht:
Kind für S*x verkauft: Hauptverdächtiger hatte Kontaktverbot
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Freiburg (dpa) - Einer der mutmaßlichen Hauptdrahtzieher im Fall des vermutlich jahrelang sexuell missbrauchten Jungen aus dem Breisgau hätte keinen Kontakt mit Kindern haben dürfen. Gegen den wegen Missbrauchs von Minderjährigen vorbestraften Mann habe ein Kontaktverbot zu unter 18-Jährigen bestanden.
Das sagte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Zuvor hatten darüber auch «Badische Zeitung», «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» berichtet. Der 39-Jährige soll im Herbst 2016 zur Mutter des Opfers gezogen sein - dies sei ein Verstoß gegen Gerichtsauflagen gewesen, sagte Mächtel.
Die 47-Jährige soll ihren Sohn seit 2015 für tausende Euro im Internet für S*x angeboten haben: Sieben Männer zwischen 32 bis 49 Jahren sitzen wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung in Untersuchungshaft. In einem Fall ist bereits Anklage erhoben worden.
Bei den Vorwürfen handelt es sich nach Ermittlerangaben um den schwerwiegendsten Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der vom Landeskriminalamt bislang bearbeitet wurde. Im*vergangenen September konnte der Junge aus seiner Familie befreit werden.
Unklar ist, warum dies nicht viel früher geschah. Das Jugendamt hatte die Familie seit Jahren im Blick. Nach Polizeihinweisen auf eine sexuelle Gefährdung des Schülers konnte er im März 2017 zeitweise in Obhut genommen werden. Das Familiengericht schickte ihn laut Landratsamt wieder nach Hause, das eingeschaltete Oberlandesgericht habe diese Entscheidung bestätigt. Erst im*September wurde er nach einem anonymen Hinweis endgültig aus der Hand seiner mutmaßlichen Peiniger befreit.
Der Lebensgefährte der Mutter durfte seit 2014 keinen Kontakt zu Kindern haben. Das Landgericht Freiburg hatte später laut Mächtel seinen Antrag abgelehnt, zur Mutter des Neunjährigen zu ziehen. Er habe dies dennoch getan. Wegen dieses Verstoßes sei er im Sommer 2017 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgerichtsurteil sei aber noch nicht rechtskräftig, erklärte Mächtel, weil der 39-Jährige Berufung dagegen eingelegt habe.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat mittlerweile gegen einen der Verdächtigen Anklage erhoben, wie der Oberstaatsanwalt sagte. Nun müsse das Landgericht entscheiden, ob es zum*Prozess komme. Um wen es sich bei dem Angeklagten handelt, wollte er nicht sagen. Die Anklage laute auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. «In diesem Fall konnten wir die Ermittlungen schon abschließen.»
Ob einer der sechs Verdächtigen, die in Freiburg in Untersuchungshaft sitzen - darunter die Mutter und deren Partner -, die Vorwürfe eingeräumt hat, sagte Mächtel nicht. «Es gibt Angaben von einzelnen Personen», sagte er lediglich. Zwei weitere Verdächtige sind auf Betreiben der Staatsanwaltschaften in Karlsruhe und Kiel in U-Haft.
Die Staatssekretärin von Baden-Württembergs Sozialministerium, Bärbl Mielich (Grüne), kann nach ihren eigenen Worten nicht nachvollziehen, warum das Kind trotz Warnung der Polizei weiter bei seiner Familie wohnte. «Ich bin fassungslos», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Leider stehe das Elternrecht familienrechtlich an erster Stelle - womöglich hätten die Gerichte deshalb befunden, den Jungen im Frühjahr wieder nach Hause zu lassen. «Ich kann mir nichts anderes vorstellen.» In Baden-Württemberg seien Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. Diese sollte auch im Bund gestärkt werden, forderte Mielich, Abgeordnete des Wahlkreises Breisgau.
Der Experte Johannes-Wilhelm Rörig sieht auch Schulen in der Pflicht, Kindesmissbrauch frühestmöglich zu erkennen und so zu verhindern. «Die Schule ist der einzige Ort, wo wir wirklich alle Kinder erreichen können», sagte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs - ein Amt der Bundesregierung - der Deutschen Presse-Agentur.
 
Mit was hatte der Hauptverdächtige das Amt in seiner Hand ? Oder anderst gefragt ; "Wieso wird der Diebstahl von einem Stück Brot oder Käse von einem Obdachtlosen schneller bestraft ?"

Okay ich vergaß, das eine ist ja ein Verbrechen gegen das Kapital und das andere nur eines gegenüber einem Kind, das noch kein Wähler ist...
 
Debatte um Verantwortung nach Freiburger Missbrauchsfall

Folgende News wurde am 15.01.2018 um 19:30:56 Uhr veröffentlicht:
Debatte um Verantwortung nach Freiburger Missbrauchsfall
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Freiburg (dpa) - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg hat das Land Baden-Württemberg eine Untersuchung des Falles angekündigt. Die Rolle von Behörden und Justiz müsse kritisch hinterfragt werden, sagte Landessozialminister Manne Lucha (Grüne).
Es sei nicht gelungen, den heute Neunjährigen zu schützen. Das Kind war nicht dauerhaft aus der Familie genommen werden, obwohl ein vorbestrafter Sexualstraftäter verbotenerweise mit dem Jungen und deren Mutter zusammenwohnte. Die Polizei hatte die Behörden zuvor gewarnt.
Das Kind wurde den Ermittlungen zufolge von seiner 47 Jahre alten Mutter und deren 39 Jahre alten Lebensgefährten über das Internet Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Es wurde demnach von mehreren Tätern wiederholt und an mehreren Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt.
Das Jugendamt hatte den Jungen nach Hinweisen der Polizei im vergangenen März aus der Familie geholt. Zwei Gerichte hatten danach aber entschieden, dass der Junge zurück in die Familie komme.
Insgesamt sitzen wegen der Vergewaltigungen, die mehr als zwei Jahre gedauert haben sollen, acht Tatverdächtige zwischen 32 und 49 Jahren in Haft. In drohen nun, getrennt voneinander, Gerichtsverfahren.
«Soweit ich die Sachlage bis jetzt kenne, war es ja nicht so, dass die Behörden nicht auf die Missstände in der Familie hingewiesen hätten», sagte der Minister: «Deshalb müssen wir nun auch mit den Kollegen der anderen Ministerien, also auch dem Justizministerium überprüfen, wo hier etwas schiefgelaufen ist.» Zudem gehe es darum, dem Neunjährigen nun optimal zu helfen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies am Montag Kritik an den Urteilen zurück. In der Mutter des Neunjährigen habe man keine Gefahr gesehen, sagte eine Sprecherin. Die Frau sei zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und habe nicht im Verdacht gestanden.
Zudem habe bereits das Gericht in der ersten Instanz angeordnet, dass der einschlägig vorbestrafte Lebensgefährte keinen Kontakt zu dem Kind haben und sich in der Wohnung nicht aufhalten dürfe. Dies habe die Mutter akzeptiert, auch in der zweiten Instanz. Daher seien die Richter davon ausgegangen, der Junge sei sicher. Der Lebensgefährte hatte sich den Ermittlungen zufolge aber nicht an die Anordnung gehalten und hatte trotz des Verbotes bei der Familie gelebt.
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, forderte am Montag erneut, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, so dass sich Entscheidungen stärker am Vorrang des Kindeswohls orientierten. Die Sprecherin des OLG Karlsruhe stellte klar, dass die Entscheidungen der beiden Gerichtsinstanzen im Einvernehmen mit dem Jugendamt getroffen worden seien. Lediglich die Mutter habe nach der ersten Instanz Beschwerde eingelegt und in der zweiten Instanz dann die Auflagen akzeptiert. Das Jugendamt habe gegen keine der beiden Richtersprüche Rechtsmittel eingelegt.
Ein erster Prozess im Freiburger Fall könnte Justizkreisen zufolge im Frühjahr beginnen. Dem Landgericht Freiburg liege bereits die erste Anklage vor, sagte ein Sprecher.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung forderte mit Blick auf den Fall unter anderem Verbesserungen bei den Jugendämtern. «Jugendämter brauchen mehr Personal, müssen besser hineinschauen können in die*Familien», sagte Johannes-Wilhelm Rörig am Montag im «Morgenmagazin» von ARD und ZDF. Zudem müssten Familienrichter entlastet und fortgebildet werden.
Auch enge Angehörige des Lebensgefährten der Mutter wollen von dem Martyrium des Jungen nichts mitbekommen haben. Man habe ihm nichts angemerkt, sagten Mutter und Schwester in einem am Sonntagabend ausgestrahlten «Spiegel TV»-Bericht.
 
Ist doch klar, keiner übernimmt die Verantwortung!
Und wenn man es nicht auf die angeblich fehlenden Mitarbeiter schieben kann, dann muss ein Leiharbeiter dafür verantwortlich gemacht werdden, der sicherlich gar nicht existiert.

Sorry !!! Kinder sind keine Wähler !!!
 
Folgende News wurde am 06.08.2018 um 15:52:28 Uhr veröffentlicht:
Urteil im Freiburger Missbrauchsprozess: 10 Jahre Haft für Spanier
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Freiburg (dts) - Im Freiburger Missbrauchsprozess hat das Landgericht am Montagnachmittag das Urteil gegen einen angeklagten 33-jährigen Spanier verkündet. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er 18.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zwölf Jahre Gefängnis und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigerin hatte auf eine konkrete Strafforderung verzichtet. Der Spanier hatte zugegeben, einen Jungen aus der Nähe von Freiburg mehrfach vergewaltigt zu haben. Der Fall hatte für internationale Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Mutter des Kindes und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte gestanden hatten, den Jungen über zwei Jahre lang im Darknet Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen angeboten und dann auch tatsächlich überlassen zu haben. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sollen den Jungen sowie ein weiteres Mädchen auch selbst sexuell missbraucht haben. Gegen das Paar wird das Urteil am Dienstag verkündet. Ihnen drohen bis zu 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.
 
Missbrauchsprozess: Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen

Folgende News wurde am 06.08.2018 um 16:44:37 Uhr veröffentlicht:
Missbrauchsprozess: Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen
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Freiburg (dpa) - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 33 Jahre alter Mann zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Montag die Zahlung von 18.000 Euro Schmerzensgeld an.
Dieses Geld gehe an das Opfer. Auf die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht. Es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.
Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann hatte zugegeben, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Verurteilt wurde der Spanier wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17 AK 5/18) in insgesamt 14 Fällen, sagte Richter Bürgelin in der Urteilsbegründung.
Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet - einem anonymen Teil des Internets - angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und deren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) haben das gestanden.
Auch der nun verurteilte Mann hatte die Taten eingeräumt. Er gab an, der Mutter und dem Lebensgefährten für die Vergewaltigungen mehr als 10 000 Euro gezahlt zu haben. Von Anfang September 2016 bis August 2017 war er laut Gericht vier Mal aus Spanien ins südliche Baden-Württemberg gereist und hatte für die Taten Ferienwohnungen angemietet. Der Junge war den Angaben zufolge erniedrigt, beleidigt, gedemütigt, gefesselt, maskiert und misshandelt worden.
In dem Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde, gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Das Urteil gegen die Mutter und den Lebensgefährten wird das Landgericht Freiburg am Dienstag (9.30 Uhr) verkünden. Es sind dies die letzten beiden Urteile in dem Fall.
Der Richterspruch gegen den 33-Jährigen, der den Angaben zufolge in Spanien bei einer Futtermittelfirma arbeitete, ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollten sich heute dazu äußern, ob sie in Revision gehen werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am vergangenen Freitag zwölf Jahre Gefängnis und unter Vorbehalt Sicherungsverwahrung gefordert. Auch die Anwältin der Nebenklage, die vor Gericht das Missbrauchsopfer vertritt, verlangte zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Die Verteidigerin hatte auf konkrete Forderungen in ihrem Plädoyer verzichtet.
Der Mann aus Spanien hatte als Grund für die Missbrauchstaten sexuelles Interesse an Kindern genannt. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm im Prozess eine hohe Rückfallgefahr.
Nach Ende des Prozesses in Freiburg laufen gegen den Mann noch Mordermittlungen. Er steht im Verdacht, in Weißrussland ein Mädchen missbraucht und erdrosselt zu haben. Er bestreitet diese Vorwürfe. Sie waren nicht Bestandteil des Prozesses in Freiburg, weil sie sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft bislang nicht beweisen ließen.
 
Kind mehrfach vergewaltigt - Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen

Folgende News wurde am 06.08.2018 um 16:51:43 Uhr veröffentlicht:
Kind mehrfach vergewaltigt - Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen
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Freiburg (dpa) - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 33 Jahre alter Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg die Zahlung von 18.000 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer. Auf die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht. Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann hatte zugegeben, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.
 
Nur 10 Jahre? Das ist ein Tritt ins Gesicht des Opfers.

Aber war bzu erwarten. Denn es ist ja kein Fall für oder gegen das Geld.
Mildernde Umstände dafür, das das Opfer (noch) kein Wähler war.
 
Und das Geld soll wen dafür entschädigen?
Das Opfer bestimmt nicht. Den dafür ist es bei weitem zu wenig.
Es reicht bestimmt nicht einmal um den für das Opfer nötigen Psychater zu bezahlen.
 
Verfahren und Urteile im Missbrauchsfall Staufen

Folgende News wurde am 07.08.2018 um 14:34:04 Uhr veröffentlicht:
Verfahren und Urteile im Missbrauchsfall Staufen
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Freiburg (dpa) - Im Zusammenhang mit dem jahrelangen Missbrauch eines kleinen Jungen in Staufen bei Freiburg hat es acht Anklagen gegeben. Neben der Mutter und deren Lebensgefährten standen in diesem Jahr sechs Männer vor Gericht. Die Urteile:
19. April: Zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, so das Urteil des Freiburger Landgerichts gegen einen 41-jährigen Deutschen.
16. Mai: Zu acht Jahren Haft und 12 500 Euro Schmerzensgeld wird ein Bundeswehrsoldat in Freiburg verurteilt. Er legt - wie die Staatsanwaltschaft - Revision ein.
5. Juni: Sieben Jahre und drei Monate Haft verhängt das Kieler Landgericht gegen einen 32-Jährigen aus Neumünster, der seine Tochter vergewaltigt hatte. Er flog im Zuge der Freiburger Ermittlungen auf, am Missbrauch des Jungen in Staufen war der Mann nicht beteiligt.
29. Juni: Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung erwarten einen 44 Jahre alten Elektriker aus Schleswig-Holstein laut Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Der einschlägig Vorbestrafte tappte in die Falle, bevor es zum Missbrauch kam.
2. Juli: Neun Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 14 000 Euro Schmerzensgeld verhängt das Freiburger Gericht gegen einen 37-Jährigen aus der Schweiz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
6. August: Zehn Jahre muss ein 33-jähriger Spanier in Haft, zudem stehen dem Opfer 18 000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis und unter Vorbehalt Sicherungsverwahrung gefordert.
7. August: Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte werden zu langen Haftstrafen verurteilt. Die 48 Jahre alte Frau wird vor dem Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen den Partner, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängen die Richter eine Strafe von zwölf*Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
 
Hier tritt der Richter den Opfern mit voller wucht ins Gesicht.
Das sind keine Urteile die zur Vergeltung gesprochen wurden.

Wenn die Opfer am Tag der Entlassung der Täter diese noch vor dem Gefängniss töten würden. Würde ich auf Freispruch plädieren.

Sorry für meine radikale und bestimmt Menschen (Täter) verachtende Meinung.
 
Staufener Missbrauchsfall: Lange Haft für Mutter und Partner

Folgende News wurde am 07.08.2018 um 14:43:29 Uhr veröffentlicht:
Staufener Missbrauchsfall: Lange Haft für Mutter und Partner
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Freiburg (dpa) - In einem der bundesweit schwersten je bekanntgewordenen Fälle von Kindesmissbrauch müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner viele Jahre ins Gefängnis.
Die 48 Jahre alte Frau wurde am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf*Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei.
Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
Die Frau habe vor Gericht wenig zur Aufklärung beigetragen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Sie habe dem Jungen die meisten Schmerzen zugefügt. Eine schlüssige Erklärung, wieso sie zur Täterin wurde, habe sie dem Gericht nicht gegeben. Von allen insgesamt acht Angeklagten in dem Missbrauchsfall habe die Frau daher die höchste Haftstrafe erhalten. Entlastend sei gewesen, dass sie nicht vorbestraft sei und dass zukünftig von ihr keine Gefahr ausgehen dürfte. Kontakt zum Jungen werde sie nicht mehr haben.
Rechtlich möglich sind in Fällen von schweren Kindesmissbrauch laut Gesetzgeber bis zu 15 Jahre Haft. Nur bei Wiederholungstätern, die entsprechend vorbestraft sind und die laut Gutachten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, kann zudem Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Für die Frau kam diese daher nicht infrage.
Die Frau ließ direkt nach der Urteilsbegründung über ihren Anwalt Matthias Wagner erklären, sie erkenne das Urteil an und werde nicht in Revision gehen. Auch die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage, die den Jungen vertritt, erklärten dies. Das Urteil gegen die Frau ist damit laut Gericht rechtskräftig.

Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht.

Die Anwältin des Jungen sieht bei der Mutter des Kindes keinerlei Bedauern. «Ich hätte mir gewünscht, dass sie sich wenigstens abseits des Prozesses äußert oder sich schriftlich bei ihrem Kind entschuldigt und ihm wenigstens erklärt, warum sie das gemacht hat», sagte Katja Ravat am Dienstag im Anschluss an die Urteilsverkündung vor dem Landgericht Freiburg der Deutschen Presse-Agentur.
Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Ihr Lebensgefährte gestand ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber ausführlich aus. Diese Kooperationsbereitschaft wirke sich strafmildernd aus, sagte Richter Bürgelin. Im Gegensatz zur Frau habe der 39-Jährige den Willen geäußert, eine Therapie zu machen. Ob in seinem Fall Revision eingelegt wird, ließen Prozessbeteiligte zunächst offen.
Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Kind lebt heute bei einer Pflegefamilie.
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Jungen möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht befragt worden.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung forderte erneut, den Fall auch politisch aufzuarbeiten. «Der Fall darf nicht als regionaler Einzelfall betrachtet werden. Es gab offensichtlich strukturelle Probleme im Zusammenspiel von Gerichten und Behörden, die jetzt umfassend untersucht und aufgearbeitet werden müssen», sagte Johannes-Wilhelm Rörig laut Pressemitteilung.
Eine Aufarbeitung der Fehler auf Behördenebene läuft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte vor einigen Tagen mitgeteilt, dass eine Arbeitsgruppe im September Vorschläge vorstellen wolle, wie Behörden und Justiz künftig besser zusammenarbeiten.


Verfahren und Urteile im Missbrauchsfall Staufen
 
Lange Haft ?
Bei Guter Führung nicht einmal die Hälfte! Danach Sicherungsverwahrung.
Evtl. denn diese ist ja nicht wirklich Zugelassen.

Also nach ein paar Jahren (6) Freilassung unter anderem Namen mit einem lukrativen Job in einer Gegend wo keiner die Vorgeschichte kennt.

Ich nenne das einen Tritt ins Gesicht der Opfer.
 
Kretschmann kündigt Aufarbeitung nach Missbrauchsfall an

Folgende News wurde am 08.08.2018 um 16:51:11 Uhr veröffentlicht:
Kretschmann kündigt Aufarbeitung nach Missbrauchsfall an
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Stuttgart (dpa) - Nach den Urteilen im Freiburger Missbrauchsprozess hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine umfassende Aufarbeitung angekündigt.
«Wir müssen genau schauen, ob und welche Fehler in diesem konkreten Fall gemacht wurden», betonte der Grünen-Politiker am Mittwoch. Mögliche Verbesserungen beim Kinder- und Jugendschutz müssten geprüft werden.
Ein Paar aus dem badischen Staufen hatte einen heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Das Kind war zwischenzeitlich vom Jugendamt in Obhut genommen, später aber von Familiengerichten zurück zur Mutter geschickt worden. Die 48-Jährige wurde am Dienstag vom Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Kind war über das Internet an Männer aus dem In- und Ausland verkauft worden.
Kretschmann äußerte sich am Mittwoch erstmals öffentlich zu dem Missbrauchsfall. «Diese schrecklichen Taten sind unfassbar und für jeden normal denkenden Menschen unvorstellbar, mir geht das auch persönlich tief unter die Haut», sagte der Politiker.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hatte Kretschmann und die grün-schwarze Landesregierung am Dienstag zu einer umfassenden Aufarbeitung von Verfehlungen und Versäumnissen aufgefordert. «Und zwar nicht nur in internen Arbeitsgruppen, sondern unter Hinzuziehung von externem Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis», sagte Rörig am Dienstag im ZDF-«heute journal». Es deute viel auf strukturelle Probleme hin, sagte Rörig in der ARD und nannte etwa eine Überlastung von Jugendämtern.
Kretschmann betonte, die Landesregierung habe bereits eine Arbeitsgruppe aus Sozial-, Justiz- und Innenministerium eingerichtet. «Diese Arbeitsgruppe wird nun nach Abschluss des Gerichtsverfahrens und der Auswertung des Berichts der Behörden vor Ort zeitnah Ergebnisse liefern», sagte er.
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt forderte eine Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und Familienrichter. Zudem brauche es einen verpflichtenden Austausch zwischen Familiengericht, Jugendamt und Staatsanwaltschaft.
«Der Staat muss auch Behördenmitarbeiter besser ausbilden, damit künftig sichergestellt ist, dass unschuldige Kinder perversen Kriminellen nicht ausgeliefert sind - schon gar nicht über einen längeren Zeitraum», sagte die Bundesgeschäftsführerin der Opferhilfsorganisation Weißer Ring, Bianca Biwer, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch).
 
Dann wollen wir einmal alle hoffen, das es nicht nur zu Mundbekenntnissen, sondern auch zu Konsequenzen kommt.
 
Baden-Württembergs Innenminister: Kindesmissbrauch härter bestrafen

Folgende News wurde am 12.08.2018 um 00:07:21 Uhr veröffentlicht:
Baden-Württembergs Innenminister: Kindesmissbrauch härter bestrafen
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Stuttgart (dts) - Baden-Württembergs Innenminister und CDU-Bundesvize Thomas Strobl hat das Urteil beim Staufener Missbrauchsprozess als zu milde kritisiert und fordert ein höheres Strafmaß bei Kindesmissbrauch. Strobl sagte der "Bild am Sonntag": "Bei dem in Staufen verhängten Strafmaß schütteln viele Menschen entsetzt und fassungslos den Kopf. Ich kann das nachvollziehen, mir geht das genauso: Um die zwölf Jahre für solche bestialische, perverse, widerwärtige, abscheuliche Taten, für so unvorstellbares, lebenslanges Leid bei den Opfern - das ist nicht verständlich. In diesen Fällen müsste es wirklich ein höheres Höchststrafmaß geben." Eine Mutter, die gemeinsam mit ihrem Partner den eigenen Sohn jahrelang zum Missbrauch angeboten hatte, war vom Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Strobl will auch, dass die Polizei mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie erhält: "Man muss ein so himmelschreiendes Verbrechen zum Anlass nehmen, alles zu überprüfen, was man zum Schutz von Kindern tun kann." Sein Vorschlag: "Ermittler brauchen eine rechtliche Grundlage, um computergenerierte kinderpornografische Bilder bei Ermittlungen einsetzen zu können. Damit wird sich auf meine Initiative hin die Konferenz der Unionsinnenminister Anfang September beschäftigen." Strobl befürwortet, dass Polizisten auf illegalen Internetseiten Fotos mit Kinderpornografie hochladen dürfen, um deren Nutzern vorzutäuschen, dass sie auch Kindern Gewalt antun wollen. Denn wer dort nichts hochlädt, wird verdächtigt, ein verdeckter Ermittler zu sein.
 
Worte, nicht`s als Worte .
Wie wäre es mit Taten?
Einbringung einer neuen Gesetzesvorlage . . .