Mini-Job und geringfügige Selbstständigkeit

Brownie

Well-known member
ID: 163852
L
21 April 2006
6.080
483
Hallo,
ich habe einen Mini-Job, wo ich bis zu 400 EUR verdienen werde und bin gleichzeitig geringfügig selbstständig (aber Umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG), wodurch ich über die 400 EUR kommen könnte.

Wird das irgendwie angerechnet oder sowas in der Art? Falls die Angaben helfen, ich bin Schüler, lebe zu Hause, meine Mutter Lohnsteuerklasse 3, Mein Vater Lohnsteuerklasse 5.

Versteht wer mich? :mrgreen:
 
Nein wird nicht zusammen gerechnet, da das komplett verschiedene Kategorien sind.

Die Daten deiner Eltern haben dazu auch keinerlei Relevanz.
 
Also in Bezug auf Sozialversicherung und son Kram muss ich nichts tun und kann beruhigt 400 EUR im Mini-Job verdienen und sagen wir 100 EUR/Monat aus selbstständiger Arbeit?

Ich meinte in Bezug auf Kindergeld, hab es aber dummerweise gar nicht so hingeschrieben. Hab es aber schon gefunden, wird dann alles zusammen verrechnet und man darf nicht über bestimmte Grenze kommen.
 
Dort zählt natürlich beides in die Grenze :roll:

Gut, die Frage
Rahi schrieb:
Also in Bezug auf Sozialversicherung und son Kram muss ich nichts tun und kann beruhigt 400 EUR im Mini-Job verdienen und sagen wir 100 EUR/Monat aus selbstständiger Arbeit?
war nicht rheotorisch. Kann mir da jemand noch ein ja oder nein mit Begründung drauf geben? Danke! :)
 
Ich bin mir nicht ganz sicher.

Aber ich würde an deiner Stelle mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, damit sie selbst die Sachlage beurteilt.

Zur Zeit bist du ja mit Sicherheit über ein Elternteil familienversichert. Bleibst du unter einem Verdienst von 400 Euro, ist das kein Problem. Aber wenn du darüber kommst, würdest du versicherungspflichtig werden - soweit ich das weiß.

Ist lange her, als ich das mal gelernt habe. In der Zwischenzeit hat sich ja doch einiges geändert, daher würde ich, wie schon erwähnt, tatsächlich bei der Krankenkasse nachfragen.
 
Hallo,

es ist so, habe bei mir schon erlebt wegen Anstellung als studentische Hilfskraft ...

eigentlich liegt die Grenze schon bei 350 €... (Single?)

Nun da der Job ein Mini-Job ist, ist die Grenze ein wenig höher aber nur bis zu 400 €, aber Du verdienst dennoch mehr als 400 €, somit bist Du automatisch aus der Familienversicherung, darfst ~ 60 € pro Monat bezahlen.
 
Stimmt, an diese Problematik hatte ich nicht bedacht. Du wärst dann nicht mehr familienversichert und mangels versicherungspflichtiger Beschäftigung wohl reif für eine private Versicherung. Wenn du aber doch mal eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst (z.B. eine Ausbildung) fällst du wieder in die GKV zurück.

Lösung 1: Wegfall der Familienversicherung vermeiden, zumindestens bis zum Ende der Schulzeit.
Lösung 2: Eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der Minijob kann dabei auch einfach um ein paar Euro erhöht werden, du zahlst minimal Beiträge, dein Chef spart ein paar Prozent und du kannst ohne große bürokratische Hürden der Nebenbeschäftigung nachgehen.
 
Hallo,
dankeschön für die Antworten! Ich hab den Thread schon gesucht, da es jetzt so ist, dass ich 370 EUR/Monat verdienen würde und dann hätte ich nur noch knapp 30 EUR Spielraum. :(

Bei 60 EUR pro Monat würde es sich nicht mehr lohnen, da ich gerade mal 30 - 100 EUR/Monat durch die selbstständige Tätigkeit verdiene. :(

EDIT: Hab was nützliches gefunden.

Kann es Probleme mit der Sozialversicherung geben?
Die Sozialversicherung unterscheidet zwischen Beschäftigung (= nichtselbstständige Arbeit) und selbstständiger Tätigkeit. Anhaltspunkte für eine nichtselbstständige Arbeit liefern nach dem hier maßgeblichen Sozialgesetzbuch IV, § 7 vor allem zwei Fragen:

  • Ist der Auftragnehmer in seiner Tätigkeit an Weisungen gebunden? Dabei geht es im Wesentlichen darum, ob der Auftraggeber die Art der Arbeit, den Arbeitsort und vor allem die Arbeitszeit vorschreiben kann.
  • Ist die Auftragnehmerin in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden?
Ist die Antwort zwei Mal "ja", sind Sie vermutlich scheinselbstständig. Es besteht für Sie und Ihren Arbeitgeber das Risiko, die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen. Dringen Sie deswegen auf eine eindeutige Klärung, eventuell unter Hinzuziehung der Rentenversicherung.

Quelle

Edit 2: Ich gehe morgen zur AOK und frag mal nach. Das ist ziemlich verwirrend und die müssten es am besten wissen, wie die mit meinem Einkommen dann umgehen. Zur Not arbeite ich statt 8 x 7 Std, lieber 7 x 7 Std oder muss eben doch die Versicherung bezahlen. Ist natürlich was blöd, weil ich sogesehen dann für mein Hobby, womit ich arbeite, bezahle und wieder bei +-0 bin. :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mit der Familienversicherung ist es in der Regel so, dass du maximal 350 Euro mit einer Selbständigkeit und einer Geringfühgigen Beschäftigung hinzuverdienen darfst.

So wurde mir das damals von der GKV gesagt.
 
Ja, ist soweit richtig. Da ich noch den Mini-Job hab, wird die höhere Grenze genommen, also 400 EUR. Außerdem wird das Einkommen nicht zum Jahres-Betrag zusammengerechnet und der Durchschnittsbetrag genommen, sondern man muss jeden Monat zusehen unter den 400 EUR zu bleiben. Nur 2 Monate darf man darüber sein, aber dann muss man durchschnittlich immer noch unter den 400 EUR sein.