Minderung der Miete?

Mawa007

Well-known member
ID: 39939
L
25 Juni 2006
100
2
Hallo zusammen.
Es geht um folgendes. Ich wohne seit mittlerweile 3/4 Jahr in einer Mietwohnung und habe seit Begin Geruchsprobleme. In meiner Küche ist ein Abzug montiert, der eigentlich den Küchendunst aus der Küche abziehen sollte. Allerdings zieht einige male die woche Küchendunst in die Wohnung (entweder vom Italiener im EG oder von anderen Mietern). Ich kann in der Wohnung sogar riechen was es zu essen gibt (gerade eben wahrscheinlich Bratwürschtl). Bis ich den Geruch wieder aus der Wohnung habe dauert es meist Stunden und es ist öfter ein doch recht eckliger Gestank. Der Hausmeister weis auch nicht genau, wo der Gestank herkommt und kann/will deshalb auch weiter nichts unternehmen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich wegen sowas den Mietpreis mindern kann. Kennt sich da jemand von euch aus oder hat eigene Erfahrungen gemacht?
Danke schonmal im Vorraus.
 
Hi,

am besten gehst du mit deinem Problem zum Mieterbund. Die können dich sehr gut beraten, und falls es Probleme gibt stellen die dir auch nen Anwalt!
 
Das würde mich wundern wen man deshalb die miete mindern dürfte.

...kenne ich auch zur genüge bei mir ist es allerdings immer Zwiebel und Knoblauch der bei mir im Flur regelrecht stehen tut da meine Nachbarn ausländischer Herkunft sind riche ich es fast täglich.
Meinen Flurschrank nutze ich daher nur als Schuhschrank weil alles andere...tja...sagen wir mal so...vor Knobi und Zwiebelgeruch nur so triefen würde.Ich denke da kann man kaum etwas machen weil kochen muss man ja nunmal.

Aber ich lasse mich gerne belehren falls es anders sein sollte.

Gruß
schnuffi

p.s. Nix gegen zwiebeln aber knobi....*:sick: brrrr*schüttel*
 
Ja, mietminderung im angemessen rahmen(bis max 30%) wäre durchaus möglich, jedoch solltest du das nicht auf eigene faust durchziehen(geht immer schief!)! Besorg dir rechtschutz(etwa 3 mon bis der zieht) und dann geh zum anwalt und lass dich beraten. Etwas nachteilig ist das du bereits mit dem hausmeister über das prob gesprochen hast. Die rechtschutz greift nämlich nicht bei problemen die schon vor dem abschluß des schutzes hattest.
mfg

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Danke für den roten anonymen popel, immer gut so was...
[/edit]
 
Zuletzt bearbeitet:
öhm... ich hab da so ne liste wo die mietminderungen in ner liste stehen, könnte ich später mal gucken, aber bis ich vom essen zurück bin, hats sicher schon jemand anderes gepostet. :ugly:
 
Mein Problem ist halt das ja der Abzug da ist. Eigentlich ist der ja dafür da, dass die Luft abzieht, ich kann den allerdings nicht ein oder ausschalten. Trotzdem kommt halt ab und zu mief rein (Ich geh mal davon aus, dass jemand anderer einen elektrischen Abzug hat und so seinen mief schön bei mir reindrückt). Meinetwegen könnte man den Abzug ja auch zumauern, mit meinem Essensduft kann ich ja leben.
 
naja, muss ja nicht gleich über den anwalt laufen, mit dem vermieter reden, ihm diese Tabelle zeigen und erstmal abwarten, lenkt der vermieter nicht ein, dann mal mit nem anwalt reden.
 
Ein wohlformulierter Brief an den Vermieter sollte der erste Schritt sein.

Schritt 1
Schildere in dem Brief das Problem und fordere ihn auf, diesen Mißstand zu beseitigen und setze ihm eine wohlwollende Frist (4 Wochen).

Schritt 2
Sollte das nicht fruchten wiederholst Du das Schreiben an den Vermieter und setzt ihm die Frist (dieses Mal 2 Wochen) mit Androhung einer Mietminderung.

Schritt 3
Sind die Mängel nach der 2. Frist immer noch nicht beseitigt Kürze die Miete um maximal 15%.Dabei solltest Du Dir aber darüber im klaren sein, dass es dann zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommen kann.

Daher noch der Tip -> geh zum Anwalt bzw. Mieterverein und lass Dich vor Schritt 3 über Deine Rechte beraten.
 
Kennst du die Vormieter, wenn du Kontakt mit denen aufnehmen kannst und dir von denen bestätigen lassen kannst das es vor deinem Einzug shcon genauso war wäre das sehrs ehr hilfreich.
Ansonsten kann das durchboxen einer Mietminderung ein sehr langer, nerfenraubender und teurer Prozess sein.
 
Doch gibt es...

Du kannst zwar weniger Miete zahlen aber der vermieter reagiert meißt mit dem Erstellen eines Gutachtens darauf, und wenn das nicht eindeutig ergibt das nicht der Mieter an dem Mangel zuständig ist kann das sehr sehr teuer werden.
Mein Vater ist Richter und hat einiger solche Fälle erlebt wo es sehr sehr teuer für den Mieter ausgegangen ist weil er sich für Gutachten dum um dämlich zahlen mußten.

Wenn es ein baulicher Mängel ist der schon immer bestanden hat wegen einer Fehlplanung o.ä. worauf hier ja einiges hindeutet kann es recht eindeutig sein, sollte es am irgendedwas anderes liegen kann es teuer werden....

Gruß

TZE
Gruß

TZE
 
Nur wenn er für den Gestank nicht selber verantwortlich ist, oder akzeptabele Schritte zur Behebung des Problems nicht selber durchführt.
 
Naja, nachdem unser Vermieter (oder zumindest derjenige, der meine Wohnung verwaltet) schonmal bei mir in der Wohnung war und den Gestank selber erlebt hat wird es glaube ich nicht so schwer eine Minderung durchzusetzen. Wollt halt nur wissen, ob sowas prinzipiell möglich ist. Werd ihm jetzt mal einen Brief schreiben in dem ich ihn auffordere diesen Mangel in einer angemessenen Frist zu beheben und wenn dann nix geschiet werde ich die Miete wohl mindern.
 
https://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wegen-Geruchsbelästigung__f1804.html


Das kann aber auch passieren:
Mit einer Mietminderung wegen Geruchsbelästigung durch Kochgerüche hat sich das Landgericht Essen in seinem Urteil vom 23.9.1999 beschäftigen müssen (ZMR 2000, S. 302). Erfreulicherweise kam das Gericht zu dem Ergebnis, daß Geruchsbelästigungen durch Kochgerüche keine Minderung der Miete rechtfertigen. Eine Mietminderung wäre nur dann berechtigt, wenn es sich um eine durchgängige, erhebliche Belastung handeln würde und die Gerüche das Maß des Empfindens eines normalen Durchschnittsmenschen überschreiten.

Daß Nachbarn zu den unterschiedlichsten Zeiten und jeweils nach ihrem Geschmack kochen, ist grundsätzlich zu dulden, auch wenn dies nicht unbedingt den Vorstellungen der anderen entspricht.
Also ich kenne das noch aus meiner Zeit der Hausverwaltung. Man kann für überdurchschnittliche Geruchsbelästigung eine Mietminderung von 7-12% geltend machen. Natürlich darf der Mangel nicht länger als 6 Monate bestehen, denn überschreitet man diese Zeit hat man keinen Anspruch auch Beseitigung, denn man hat ja so lange schon damit gelebt.

Es gibt auch ander Entscheidungen, wie Du oben lesen kannst.
Ihc würde den vermieter anschreiben und ihm eine Frist von ca. 6 Wochen einräumen, dann würde ich mit einer Minderung von 7% beginnen und eine Erhöhung bei nicht Beseitigung "androhen"
 
Hallo,

habe soeben eine Unterlassungsklage wegen Zigarettenrauch des Mieters unter uns bei Gericht eingereicht. Von 4:45 Uhr bis 23 Uhr stinkt es in alle unsere Räume. Natürlich im Schlafzimmer beginnend:evil:

10% Zinsminderung seit Monaten. Das Gericht wird entscheiden, ob ich nachzahlen muss.
 
Hallo,

habe soeben eine Unterlassungsklage wegen Zigarettenrauch des Mieters unter uns bei Gericht eingereicht. Von 4:45 Uhr bis 23 Uhr stinkt es in alle unsere Räume. Natürlich im Schlafzimmer beginnend:evil:

10% Zinsminderung seit Monaten. Das Gericht wird entscheiden, ob ich nachzahlen muss.

Viel Glück, halte uns bitte auf dem laufendem, ich selber glaube kaum das Du erfolg haben wirst, drücke Dir aber trotzdem die Daumen.