Das mag villeicht die strafrechtliche Seite betreffen. Ich warne aber davor, dass auch auf das Zivilrecht zu beziehen. Jeder, der die Slots verwendet, kann von den Urhebern der Grafiken abgemahnt werden und Schadenersatz verlangen. Den könnte man sich von Mike wiederholen, ich denke aber nicht, dass Mike soviel Kohle im Rücken haben dürfte.@mike: es reicht für gewöhnlich aus, wenn man es auf andere schieben kann
Sprich einen Kaufnachweis bzw. Herkunftsnachweis von der Person von der du die Dinger kaufst, wo er sagt: das sind meine, die hab ich gemacht.
Wenn dann sowas ist wie jetzt, kann man immer auf diese Person verweisen und man selbst ist aus dem Schneider.
Gruss
Marty