Mietminderung - Musterschreiben?

winstown

Well-known member
ID: 212997
L
25 April 2006
758
25
Hallo,
Ich habe seit ca. einem halben Jahr die Wohnung und mir steht eigentlich ein Keller zu, welchen ich bisher noch nicht bekommen habe.
den Hausmeister habe ich bestimmt schon 5 mal darauf angesprochen aber mitlerweile habe ich den Glauben verloren, deshalb dachte ich an eine Mietminderung.
Ich habe mir von einem Freund sagen lassen, dass man eine Mietminderung auch rückwirkend beantragen kann, ist das richtig?

Gibt es zu soetwas ein Musterschreiben? Über google habe ich nicht viel brauchbares gefunden und hoffe mir kann hier jemand helfen.
Danke im voraus!

Gruß
 
Geh' mit sowas am besten zu einem Rechtsanwalt, der schreibt dir den Brief auch gleich.

Sich bei sowas auf die Laienmeinung eines Freundes oder eines Forenusers zu verlassen, kann auch böse nach hinten losgehen.

Gruß Aru
 
Geh' mit sowas am besten zu einem Rechtsanwalt, der schreibt dir den Brief auch gleich.

Sich bei sowas auf die Laienmeinung eines Freundes oder eines Forenusers zu verlassen, kann auch böse nach hinten losgehen.

Gruß Aru

Deswegen schau ich auch erstmal weiter im Internet ob ich was dazu finde aber danke :)

Die Selbstbeteiligung bei Rechtsschutz ist mir für diesen Fall etwas zu hoch ;)
 
Du sollst ja auch (noch) nichts einklagen.

Eine Erstberatung ist i.d.R. nicht teuer und allemal besser, als wenn du aufgrund von Hörensagen irgendwas machst, was dich evtl. am ende deine Wohnung kostet ;)

Btw. kann ich jedem, der zur Miete wohnt, nur den Mieterschutzbund ans Herz legen. Die paar Euro im Jahr sind bei einem Streitfall schnell wieder drin.

Evtl. könntest du da auch mal anfragen, mehr als keine Auskunft geben können sie ja nicht...

Gruß Aru
 
Mietminderung kann man ohne Probleme selbst machen, den Mieterbund und die Anleitung findet man doch auch Online. Man beantragt sie auch nicht man kürzt nur die Miete.

https://www.mieterbund.de/wohnungsmaengel_mietminderung.html
Mit Musterschreiben:
https://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/wie-sie-bei-einer-mietminderung-vorgehen-sollten/

Dann sucht man sich noch raus um wieviel man denn so angemessender Weise mindern könnte hier z.B. ca 5 %
https://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Keller.html

Der erste Schritt wäre aber nicht nur den Hausmeister zu fragen, sondern erstmal die Wohnungsverwaltung/Vermieter zu informieren-->schriftlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Info, sowas ähnliches habe ich auch gefunden.
Nur leider nichts mit Fällen wo man rückwirkend was beantragt.
 
Das man das rückwirkend beantragen kann ist mir auch neu. Ich würde es auch nicht machen sind eh nur 5 % von der Kaltmiete und im Grunde geht es ja nur darum den Mangel zeitnah behoben zu bekommen und nicht um den finanziellen Vorteil.
 
Eine Mietminderung wird nicht beantragt und irgend jemand stimmt zu. Eine Mietminderung nimmt man vor und fertig. Das geht auch rückwirkend, wenn man den Vermieter über den Mangel informiert hat und er trotz Fristsetzung den Mangel nicht behebt.

Ob eine Mietminderung in der Höhe gerechtfertigt ist, entscheidet dann im Zweifel ein Richter.

Simpler Text: Lieber Vermieter, ich habe in meinem Mietvertrag einen Keller gemietet, dieser steht mir bis heute nicht zur Verfügung. Diesen Mangel habe ich Ihnen am ..... schriftlich angezeigt mit Fristsetzung zum ...... Da auch nach Fristablauf kein Keller zur Verfügung gestellt wurde in der vereinbarten Grösse, mindere ich die Warmmiete rückwirkend ab dem ..... um xxx Euro. Sobald der Mangel abgestellt ist zahle ich wieder die volle Miete.

Marty
 
Steht denn im Mietvertrag, daß der Keller dazugehört, oder hat der Vermieter das nur so gesagt? Wenns nicht drin steht, kannst du auch keine Miete mindern.