Nein, das geht nicht.Danke Marty - darf ich diese Kosten dem Vermieter "aufbürden"?
Marty
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Nein, das geht nicht.Danke Marty - darf ich diese Kosten dem Vermieter "aufbürden"?
Doch, Dir stehen ja auch die Zinsen zu. Und die Prämie für die Eröffnung. Dein Vertrag sagt aus, Du hast ihm eine Kaution zu hinterlegen, vermute ich. Wenn dort nur steht, dass Du die ihm geben muss, dann sag ihm doch, du machst nichts anderes.Schade. Denn eigentlich muss ich die ganze Sache ja machen, weil er mich dazu auffordert. Es kann doch nicht sein, dass ich die dadurch entstehenden Unkosten selbst zu bestreiten habe.
https://dejure.org/gesetze/BGB/551.htmlDann bekäme ich die Zinsen. Nagut, mit der Kaution ist eh kein großes Geld zu verdienen..

Frag am Besten mal einen Anwalt.Die Kosten der Kontoführung sollen, wenn nichts besonderes vereinbart ist, zu Lasten des Mieters gehen. Dem widerspricht das LG München I (NZM 1998 S. 32) und andere Gerichte.
Stellungnahme: Mit der vertraglichen Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der Mieter auch die Kosten der Stellung zu übernehmen hat. Der Mieter wird zu einer Geldleistung verpflichtet und nicht zur Tragung weiterer damit zusammenhängender Kosten.