News Mieter schlägt Serieneinbrecher k.o. - Anzeige für Mieter

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
7.402
208
Folgende News wurde am 10.11.2015 um 09:59:00 Uhr veröffentlicht:
Mieter schlägt Serieneinbrecher k.o. - Anzeige für Mieter
Shortnews

Mit einem Faustschlag hat ein Mieter einen 17 Jahre alten Serieneinbrecher niedergestreckt. Die Polizei erklärt, wir mussten den Mieter deshalb anzeigen, denn "Hausbesitzer dürfen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, aber nicht niederschlagen."

Ein 30 Jahre alter Mieter hat einen Serieneinbrecher mit einem Faustschlag außer Gefecht gesetzt. Dabei wurde der junge schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Mieter hat verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört und war dort auf den Einbrecher gestoßen.


Weil dieser einen Schraubendreher in der Hand hielt, ging der Hausbewohner zum Angriff über. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um einen Serientäter, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen.
 
verkehrte Welt in diesem kranken Land
Opfer abstrafen und Täter beschützen

pfui deibel Politkommisare
 
das hat nichts mit glauben zu tun .. rein nach Gesetzeslage hat er nichts falsch gemacht, hier wird auch ganz sicher die Staatswanwaltschaft, nach Sichtung des Falls, von einer Klageerhebung gegen den Mieter absehen . sicher!

und mal davon ab .. komisch, dass man eine solche, super toll recherchierte News, nur bei shortnes finden kann :ugly:
 
PS: noch eine tolle Headline zu dem Vorfall, logischerweise von der Bild :D

Mieter vermöbelt
Serien-Einbrecher
 
... jedes Gericht muss den Mieter freisprechen, da er hier ganz klar im Rahmen der ihm gegebenen Mittel und der vorgefundenen Situation gehandelt hat

Aus §34: "Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Richter dürfen (zumindest in der Theorie ) nicht nach Lust und Laune oder Nasenfaktor entscheiden, haben aber einen ziemlich weiten Ermessensspielraum. Es gibt keine Garantie dafür, daß er Prügel für den Täter als ein angemessenes Mittel zur Gefahrenabwehr einstuft.
 
wenn man sich dann mal etwas bessere Berichte zu diesem Vorfall anschaut, wird man feststellen, dass dort noch wichtige Details stehen, die bei SN gerne unter den Teppich fallen .. der Einbracher hatte zB beim Antreffen einen Schraubendreher in der Hand .. und sich dann gegenüber einem als Waffe zu nutzendem Gegenstand mit der Faust wehrt, das ist ganz sicher schon angemessen.
 
Das ist immer noch Körperverletzung also ist es richtig das da auch ein Staatsanwalt + eventuell ein Gericht darauf schauen ob das Verhalten des Mieters so angemessen war.
Wenn das Verhalten angemessen war dann hat der Mieter auch nix zu befürchten - also alles in Ordnung, Aufregung unnötig.
 
Wenn das Verhalten angemessen war dann hat der Mieter auch nix zu befürchten - also alles in Ordnung, Aufregung unnötig.
Nein, nein... Es geht ums Prinzip! In diesem linksgrün-versifften Gutmenschenstaat darf man einfach nicht zur Selbstjustiz greifen machen was man will der Justizapparat einfach so überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht - unfassbar!!!