Liquid0815
blog.stobbelaar.de
- 24 April 2006
- 5.005
- 365
Also, ich hab am Fr. mal den Antrag auf sog. Meister-BAföG in den Briefkasten geschmissen und bin jetzt mal gespannt, ob, und wieviel Förderung ich bekomme.
Da beim Meister-BAföG allerdings ein ziemlich großer Teil der Förderung aus einem Darlehen besteht, stellt mir jetzt schon die Frage: Was verstehen die unter "Zins- und Tilgungsfrei" während der Förderzeit und Karenzzeit?
Also ich habe das jetzt so verstanden:
Ich bekomme während der Förderzeit mtl. mein Darlehen (z.B. 300 EUR). Meine Weiterbildung dauert 24 Monate.
Also bekomme ich insgesamt 24 x 300 EUR Darlehen = 7.200 EUR.
Muss ich dann am Ende der Karenzzeit nur diese 7.200 EUR zurückzahlen, oder bedeutet "Zins- und Tilgungsfrei", dass ich in der Förderzeit keine Zinsen zahlen muss, diese aber in der "Rückzahlungsphase" mitzahlen muss? Ansonsten würde ich nämlich komplett auf das Darlehen verzichten. Anderen Falls würde ich das Darlehen in Anspruch nehmen, allerdings möglichst nach der Karenzzeit komplett tilgen...
Kann mir da jemand helfen, der bereits Meister-BAföG erhalten hat?
Da beim Meister-BAföG allerdings ein ziemlich großer Teil der Förderung aus einem Darlehen besteht, stellt mir jetzt schon die Frage: Was verstehen die unter "Zins- und Tilgungsfrei" während der Förderzeit und Karenzzeit?
Also ich habe das jetzt so verstanden:
Ich bekomme während der Förderzeit mtl. mein Darlehen (z.B. 300 EUR). Meine Weiterbildung dauert 24 Monate.
Also bekomme ich insgesamt 24 x 300 EUR Darlehen = 7.200 EUR.
Muss ich dann am Ende der Karenzzeit nur diese 7.200 EUR zurückzahlen, oder bedeutet "Zins- und Tilgungsfrei", dass ich in der Förderzeit keine Zinsen zahlen muss, diese aber in der "Rückzahlungsphase" mitzahlen muss? Ansonsten würde ich nämlich komplett auf das Darlehen verzichten. Anderen Falls würde ich das Darlehen in Anspruch nehmen, allerdings möglichst nach der Karenzzeit komplett tilgen...
Kann mir da jemand helfen, der bereits Meister-BAföG erhalten hat?