Mehrwertsteuer berechnen?

vielleicht ein bischen einfacher?

die MWST ist eine reine durchlaufsteuer,

deine kalkulation, egal mit oder ohne mehrwertsteuer, sollte immer nur vom nettobetrag ausgehen.

verkaufspreis minus
einkaufspreis minus
versandkosten=

Ertrag = abzueglich
steuern =

gewinn
=====

zur MWST:

als verkaeufer, wirst du immer mehr MWST einnehmen, als du bezahlst.

die rechnung ist ganz einfach

eingenommene MWST minus
bezahlte MWST

ueberschuessige MWST, geht ohne abzug, entweder monatlich, vierteljaehrich oder jaehrlich, ans finanzamt.

und nicht vergessen, mehrwertsteuer gehoert einem nie, man verwaltet sie treuhaenderisch fuers finanzamt

die werden sehr schnell sauer, wenn man sie nicht puektlich bezahlt :)

gruss

peter
 
Die werden sogar böse, wenn überhaupt kein Schaden entstanden ist. Wenn man z.B. über §13b oder §1a als Leistungsempfänger zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, hat man gleichzeitig die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Kauft man also für 1000€ netto ein, wird die Rechnung auch richtigerweise nur über 1000€ + 0€ USt ausgestellt, man zahlt dann 190€ Umsatzsteuer ans Finanzamt und bekommt gleichzeitig 190€ vom Finanzamt wieder. Im Ergebnis bleibt das Konto also diesbezüglich unbewegt. Aber wehe man vergisst diese beiden Zahlen in die Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung zu schreiben, dann ist die hinterzogene Umsatzsteuer unabhängig der Frage, ob nun gleichviel Vorsteuer abgezogen werden durfte eine Steuerhinterziehung. Verrückte Gesetze :roll:
 
Du würdest ja als nicht-Vorsteuerabzugsberechtigter nicht für 357€, sondern für 300€ verkaufen. 300€ - 119€ Einkaufspreis = 181€ "Gewinn". Verkaufst du - obwohl du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst - für 300 + 19% = 357€ - , dann musst du diese zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abdrücken. Dir bleiben also (357-57) - 119€ = 181€, vorbehaltlich "Strafen".


Meintest du mich? Naja wenn ich Kleinunternehmer z.b. eines Kiosk wäre, dann würde ich den Loli genau so teuer verkaufen wie der Kiosk der Unternehmer ist...

Wenn ich aber nicht Kiosk bin, sondern etwas wo ich mit Unternehmern zu tun habe, also denen auch eine Rechnung ausstellen muß, dann würde ich den preis natürlich geringer ansetzen, also Quasie netto Preis des Unternehmers!

Wollte darauf hinweisen, dass du natürlich als Kleinunternehmer unter Umständen nen kleinen Vorteil hast...

P.S. es gibt ja auch noch Leite die keine Umsatzsteuer Zahlen, aber dennoch Vorsteuer ziehen dürfen ;)


Aber das selten und eine der wenigen Ausnahmen...
 
Nein, bei #20 habe ich mich auf #18 bezogen.

P.S. es gibt ja auch noch Leite die keine Umsatzsteuer Zahlen, aber dennoch Vorsteuer ziehen dürfen
Wer denn? Mir fällt keine bestimmte Unternehmergruppe mit laufendem Geschäftsbetrieb ein.
 
Naja das sind auch speziall Fall, überleg mal ein wenig... ;)

Dann sag ich, wenn niht drauf kommst wie sowas zustande kommen kann...
 
Naja wenn man z.B. nur Ausfuhrlieferungen machen würde, aber das ist auch irgendwie ein seltsamer Geschäftszweck und ob das nicht eh durch 15a wieder einkassiert wird.. Bei Dr(ei)ecksgeschäft hat der mittlere ohne 25 die Arschkarte, aber kein Vorteil. Landwirtschaft verkauft auch pflichtig. Eigenverbrauch ist steuerpflichtig. usw. Also entweder ist es zu einfach und ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, oder das muss wirklich was ganz absurdes sein.
 
Absurd ist es nicht, nur nicht so oft (vor allem nicht überall)

Fuhruntenehmer, der hauptsächlich im Hafen zu tun hat. Die Umsätze sind nicht steuerpflichtig, aber er kann dennoch VorSt geltend machen.

Ist halt was außergewöhnliches...
 
Moment mal..
1. Es muss sich präzisiert schon um Freihäfen handeln (die in §1(2) bezeichneten Gebiete) - ok, ist aber schon klar, dass du das gemeint hattest.
2. Du hast gesagt, dass du jemanden suchst, der gar keine Umsatzsteuer abführt. Wer nur hauptsächlich in Freihäfen zu tun hat, ist den Rest der Zeit im "Inland" und erbringt dort leicht mal steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen.
3. Mal angenommen der Unternehmer hat wirklich seinen Sitz im Freihafen und erbringt Lieferungen/sonstige Leistungen, deren Ort im Freihafen sind, dann ist der Ort nicht im "Inland" und damit würde das Konstrukt nicht steuerbar sein, die Frage nach der Steuerpflicht stellt sich dann erst gar nicht.

Also alles sehr kurios. Wenn jetzt z.B. eine Werkstatt den Sitz in einem Freihafen hat und dort ausschließlich LKWs oder ähnliches anderer Unternehmer im Freihafen repariert und nie Aufträge außerhalb erfüllt, dann muss dieses Unternehmen wohl wirklich nie Umsatzsteuer abführen, weil dann alle Umsätze nicht steuerbar sind. Wenn sich die Werkstatt dann eine neue Hebebühne kauft, ist es für den Lieferer zwar eine steuerfreie Ausfuhrlieferung, aber da nur die "Einfuhr im Inland" steuerbar ist, kommt die Werkstatt hier wieder davon.

Schlussfolgerung: Ich mag diese ganze Freihafen-Thematik irgendwie nicht :biggrin:
 
Ja habe mich nicht so ganz korrekt ausgedrückt, aber außer uns zweien und vielleicht zwei drei anderen wird kaum einer wissen, dass sich die Frage wenn nicht steuerbar ist gar nicht mehr stellt...

Naja ich bin mir nicht sicher, aber wenn der Sitz im Inland ist, und er Ausschließlich USt freie Umsätze macht, ist er dennoch Vorsteuerberechtigt.

Mein Größteil bezog sich auch darauf das die Fuhrleistung im Freihafen ist.

Wenn die Fuhrleistung zum teil im Inland ist und zum Teil Freihafen, dann muß die im Freihafen überwiegen...

Naja keine Lust da mir gedanken zu machen, auf jedenfall gibts solche komischen konstruktionen....